Diebstahl / Raub, benötige HILFE!!!

1. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
extremo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Diebstahl / Raub, benötige HILFE!!!

Guten Abend,
ich habe eine Frage, jedoch kurz zu meiner Person. Ich bin 20 Jahre, Azubi, verdienen tue ich also nicht gerade viel.

Vor einem Monat etwa, war ich Mitfahrer bei einer Busfahrt zu einem Konzert. An einer Tankstelle wollte ich einige Dinge einkaufen, es sollten sogar einige mehr werden und da ich mit Sicherheit nicht alles in die Hand nehmen konnte steckte ich etwas in die Tasche. GANZ WICHTIG, meine Absicht war es nicht zu klauen, ich ging also weder Richtung Augang oder sonst etwas. Jedoch stand ein Mitarbeiter der Tankstelle wohl direkt hinter mir und unterstellte mir gleich das er mich beim stehlen erwischt hat. Ich versuchte ihm zu erklären wie das ist aber kein Verständnis. Im nachhinein ärgere ich mich natürlich, weil man es wirklich so auslegen kann und es schon so aussah aber wie gesagt ich habe nicht versucht Richtung Ausgang zu gehen oder abzuhauen.
Wie dem auch sei, in jedem Fall ruf der Mann bei der Polizei an und ich hatte auch kein Problem damit zu warten, weil ich auch schon leicht einen sitzen hatte und auch nicht weiter nachgedacht habe. Plötzlich nach 10 Minuten, die ich schon brav in der Tanke gewartet hatte, ruf mein Kumpel an und fragte wo ich sei und das der Bus schon wegen mir den Standstreifen zurück gefahren ist. Da ich mir sowieso keiner Schuld bewusst war lief ich einfach aus der Tankstelle raus um in den Bus zu steigen und dachte mir da wird wohl nix passieren, immerhin hatte ich gerade mal Waren im Wert von 3 oder 4 Euro "eingesteckt", die ich ja auch schon wieder abgegeben hatte.

Nunja wie mir nun gestern mitgeteilt wurde, haben die jedoch durch das gefilmte Nummerschild des Busses den Veranstalter ausfindig gemacht und diesen vorgeladen um mich zu identifizieren. Jedoch weiß ich jetzt schon, dass dieser erstens meinen Namen garnicht korrekt weiß und von vornherein sagen wird, dass viele seine Bustouren nutzen und er sich nicht jeden Namen merken kann. Sollte die Polizei nun aber widererwartend meinen Namen rausfinden, was erwartet mich dann? Ich bin mir unsicher, nach allem was ich nachgelesen habe hier, ob es nun räuberischer Diebstahl ist oder sonst was. Und kann man mir überhaupt vorwerfen zu klauen, wenn ich nicht mal Richtung Ausgang bin, sondern noch vorm Regal gestanden habe.

Wäre ich einfach in der Tanke geblieben wäre mir wohl garnix passiert aber ich hätte auch mehrere 100 km von meinem zu Hause entfernt, alleine auf einem Rastplatz gestanden. Also doch irgendwo verständlich hoffe ich....Ich bin in meinen 20 Jahren nie aufgefallen also nicht vorbestraft.

Bitte helfen Sie mir....

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 365x hilfreich)

quote:
lief ich einfach aus der Tankstelle raus

Und das ging so einfach, ohne daß Sie verfolgt wurden? Sofern Sie nicht mit Gewalt oder Drohung zu Gewalt den Besitz an dem Diebesgut verteidigt haben (was Ihrer Schilderung nicht zu entnehmen ist) wäre es ein einfacher Ladendiebstahl, der bei Ersttätern aller Voraussicht nach mit einer Verfahrenseinstellung enden würde. Also kein Grund für schlaflose Nächte.

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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1300x hilfreich)

Wie bereits ausgeführt ist nur die Verfolgung eines einfachen (Laden-)Diebstahls möglich.



-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5995 Beiträge, 1951x hilfreich)

Ich kann hier keinen Diebstahl erkennen. Der TE hat weder die Tankstelle mit unbezahlter Ware verlassen, noch hat er mit dieser Ware die Kasse passiert ohne zu zahlen.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30223 Beiträge, 9556x hilfreich)

quote:
noch hat er mit dieser Ware die Kasse passiert ohne zu zahlen.


Das "Kasse passieren" ist prinzipiell kein zwingendes Kriterium um einen Diebstahl zu verwirklichen. Nach einhelliger Rechtsprechung stellt das verbringen von Kleinartikeln in die Taschen von Bekleidung ("Körpersphäre" --> sog. "Gewahrsamsenklave") bereits einen vollendeten(!!) Diebstahl dar. Auch "vor" der Kasse. Anders wäre es, wenn die Dinge z.B. eine mitgeführte Plastiktüte gesteckt worden wären.

Ein räuberischer Diebstahl wird hier jedoch neben anderen Kriterien schon deswegen nicht gegeben sein, da der der Mitarbeiter der Raststätte die entsprechende Ware ja sicherlich bereits wieder an sich genommen hatte, jedenfalls der TE sie nicht mehr hatte, als er die Tanke/Raststätte verließ. Insofern kann kein RD vorliegen, da bei diesem die Gewalt/Gewaltandrohung (selbst wenn es eine solche gegeben hätte) den Zweck gehabt haben müßte, sich den Besitz des Diebesgutes zu erhalten. Heißt: Schmeisse ich dem "Tanker" die Sachen vor die Füße und sage dann:"Hälst Du mich auf, hau ich Dich um" und gehe dann, ist selbst das kein RD, da ich die Drohung "nur" zum Zweck des unbehelligten Verschwindens einsetze, nicht jedoch zum Zweck des Erhalts der Beute.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
extremo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Verfolgt wurde ich nicht.

Danke für die Antworten, hat mir sehr geholfen.


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""

1x Hilfreiche Antwort

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