Diebstahl Saturn Frage

15. August 2014 Thema abonnieren
 Von 
neueruser911
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Diebstahl Saturn Frage

Hallo,

vor etwa 2 Monaten habe ich bei Saturn eine iPhone Hülle im Wert von 12 Euro entwendet, sie lag in einer offenen Verpackung da ( ich habe mir nichts dabei gedacht).
Nun 2 Monate später wurden wir draußen zufällig von einem Privatdetektiv angehalten der unsere Personalien wollte.
Mir wurde gesagt, entweder ich bezahle die Ware und die 50 Euro Bearbeitungsgebühr oder es wird Anzeige erstattet.
Am selben Tag bin ich noch zu Saturn und habe dem Detektiv die Bearbeitungsgebühr bezahlt und an der Kasse die Ware. Mir wurde versprochen, dass es Seitens Saturn erledigt sei und die abfotografierten Personalien gelöscht und die Anzeige zurückgeholt wird.
Nun kam heute aber ein Brief von der Polizei in dem ich Angaben zu meiner Person, meiner Ausgaben und meines Nettogehaltes machen muss + ob ich die Tat gestehe oder nicht.
Daraufhin habe ich bei der Sicherheitsfirma angerufen, mir wurde gesagt dass es seltsam ist und sie einen Brief an die Polizei geschickt haben in dem steht, dass die Anzeige zurückgezogen wird. Er versicherte mir, dass die Ermittlung eingestellt werden sollte.
Nun frage ich mich wie ich weiter vorgehen soll, den Bogen ausfüllen oder nicht?
Was kommt auf mich zu?
Ich bin 22 Jahre alt und das ist mein erstes Vergehen, ich habe sowas vorher noch nie gemacht (war einfach eine unüberlegte Tat).

Danke schonmal.

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32869 Beiträge, 17264x hilfreich)

Was kommt auf mich zu? Eine Verfahrenseinstellung. Entweder wird der Strafantrag (nicht die Anzeige!) zurückgezogen, dann wird deshalb eingestellt, ansonsten schlicht wegen Geringfügigkeit.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#2
 Von 
neueruser911
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke! Also sollte nichts weiter auf mich zukommen? Weder Geldstrafe noch sonst was?
Ich habe heute den ganzen Tag versucht den Sachbearbeiter bei der Polizei zu erreichen. Hat leider nicht geklappt, dieser ist erst am Montag wieder da.
Und sollte ich den Bogen ausfüllen oder erst mal nicht?
Danke.

-- Editiert neueruser911 am 15.08.2014 18:37

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32869 Beiträge, 17264x hilfreich)

Also sollte nichts weiter auf mich zukommen? So ist es.
Ich habe heute den ganzen Tag versucht den Sachbearbeiter bei der Polizei zu erreichen. Der entscheidet auch nicht über den Verfahrensausgang. Das tut die Staatsanwaltschaft.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#4
 Von 
neueruser911
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Achso, ich dachte mir, dass es nicht schaden könnte.
Wie sieht es denn mit dem Bogen aus, soll ich den ausgefüllt an die Polizei schicken?

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32869 Beiträge, 17264x hilfreich)

Nun, manche Staatsanwälte haben es lieber, wenn man gesteht. Und da Sie den Diebstahl gegenüber dem Ladendetektiv ja ohnehin zugegeben haben, können Sie es auch im A-Bogen zugeben. Von Relevanz wäre das nur, wenn der Strafantrag nicht ohnehin zurückgezogen wird, aber das wissen wir ja nun nicht so genau...

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

-- Editiert muemmel am 15.08.2014 18:42

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#6
 Von 
neueruser911
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Alles klar, soll ich bei der Gehalts- und Ausgabenfrage etwas beachten?
Wäre es von Vorteil, wenn ich dem Formular ein Schreiben bei lege in dem ich den Vorfall beschreibe (auch dass es seitens Saturn erledigt sei) und mich entschuldige und Reue zeige?

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#7
 Von 
guest-12328.01.2016 16:04:47
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 24x hilfreich)

Also mich würde es rein interessieren, wie man sich als Ladendetektiv nach einem Dieb und seinem Aussehen erinnern kann, der vor längerer Zeit, hier 2 Monate, was auf gewöhnlicher Art geklaut hat.
Kann es sein, dass er deine Schwäche, Ängstlichkeit, Nachgiebigkeit etc. ausgenutzt und dich damit "versucht" hat?
Was er dir erzählt hat, ist absoluter Müll.
Er hat ganz dreist gelogen. Du kennst doch den Spruch:
JEDER Diebstahl wird angezeigt!
Wenn man also eine Strafanzeige, in diesem Fall Diebstahl, bei der Polizei stellt, kann diese nicht mehr zurückgezogen werden.

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#8
 Von 
neueruser911
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ein Freund/Arbeitskollege war dabei, der an diesem Tag genau das selbe gelbe Poloshirt an hatte wie im Saturn. Daran hat der sich erinnert.
Ich hatte selbst einmal eine Strafanzeige gestellt, diese wurde dann von mir zurückgezogen, damit war die Sache erledigt.
Ich hatte mir nur die Frage gestellt ob es Bußgeld geben wird, da ich mich ja entschuldigt hatte und die Ware + Bearbeitungsgebühr bezahlt habe. Und wie gesagt war es das erste vergehen.

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#9
 Von 
guest-12328.01.2016 16:04:47
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 24x hilfreich)

Hatte Saturn überhaupt die Viodeoaufnahmen und -beweise von damals noch im Archiv? Ich meine, dass Firmen die Videomaterialien in der Regel höchstens für einen Monat speichern. Bei Ladendiebstahl ist das so, dass anhand des Videomaterials der Diebstahl bewiesen wird. Wenn Saturn die Videos gar nicht mehr hatte, konntest du den Diebstahl locker bestreiten. Aber dadurch dass du die Bearbeitungsgebühr bezahlt hattest, hast du damit den Diebstahl gestanden.
Und damit du bist schon in den Brunnen gefallen.


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#10
 Von 
guest-12328.01.2016 16:04:47
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 24x hilfreich)

...und noch was:
Rechne damit, dass du vom Staatsanwalt eine Geldstrafe von 100-200 Euro kriegst. Diese musst du direkt bezahlen und das Verfahren wird eingestellt. Und damit bist du noch nicht vorbestraft.
Nur wenn du noch ein mal beim Klauen erwischt wirst, dann wird's noch teurer. Und dann bekommst du ein Prozess an der Backen und erst dann gilst du als vorbestraft. Also noch einmal erwischt zu werden, kannst du dir nicht erlauben.

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#11
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ich hatte mir nur die Frage gestellt ob es Bußgeld geben wird, da ich mich ja entschuldigt hatte und die Ware + Bearbeitungsgebühr bezahlt habe. <hr size=1 noshade>


Lies dir mal [URL=http://dejure.org/gesetze/StGB/248a.html]§ 248a StGB [/URL] durch.

Wenn der Strafantrag zurück gezogen wurde, hat sich das erledigt, das besondere öffentliche Interesse wird hier sicher nicht bejaht.

Komisch ist bloß, dass das Schreiben der Sicherheitfirma dem Sachbearbeiter (noch ?) nicht vorliegt.

Könnte die dir denn nicht das Schreiben zur Verfügung stellen, Fax, Mail? Immerhin hast du den Schaden wieder gut gemacht und warst so ehrlich die Sache zuzugeben.

Dann könntet du das dem Formular beifügen, die Polizei wäre sicher auch froh, wenn sie sich sinnlose Arbeit spart, soll ja vorkommen, dass es Irrläufer gibt, oder Schreiben gar ganz verloren gehen.

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#12
 Von 
neueruser911
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Tipps. Das mit den Videos hat sich ja schon erledigt. Ich versuche am Montag den Sachbearbeiter bei der Polizei zu erreichen.
Wenn er kein Schreiben bekommen hat und von mir verlangt das Formular auszufüllen, werde ich bei der Sicherheitsfirma das Schreiben anfragen, welches ich dann beilege.
Na hoffentlich gibt es da kein Bußgeld.

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