Hallo,
kennt jemand von euch die Verjährungsfristen für Diebstahl?
Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar.
Diebstahl Verjährungsfristen?
27. Juli 2004
Thema abonnieren
Frage vom 27. Juli 2004 | 14:06
Von
Status: Schüler (183 Beiträge, 24x hilfreich)
Diebstahl Verjährungsfristen?
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#1
Antwort vom 27. Juli 2004 | 15:58
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9521x hilfreich)
Einfacher Diebstahl nach § 242
, bzw. § 248a StGB
verjährt nach 5 Jahren.
-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
#2
Antwort vom 27. Juli 2004 | 16:01
Von
Status: Schüler (183 Beiträge, 24x hilfreich)
Danke !Streetworker! !!!
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#3
Antwort vom 27. Juli 2004 | 17:25
Von
Status: Richter (8350 Beiträge, 1493x hilfreich)
Stimmt. Falls nicht die Verjährung unterbrochen wurde, dann fangen die 5 Jahre wieder von vorne an, z.B. durch die Anordnung der Vernehmung eines Beschuldigten, den Erlass eines Durchsuchungsbeschlusses oder dergleichen. Die absolute Verjährungszeit beträgt 10 Jahre.
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