Diebstahl Verjährungsfristen?

27. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
guest123-276
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 24x hilfreich)
Diebstahl Verjährungsfristen?

Hallo,
kennt jemand von euch die Verjährungsfristen für Diebstahl?
Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar. :)

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Einfacher Diebstahl nach § 242 , bzw. § 248a StGB verjährt nach 5 Jahren.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
guest123-276
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 24x hilfreich)

Danke !Streetworker! !!! :)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Stimmt. Falls nicht die Verjährung unterbrochen wurde, dann fangen die 5 Jahre wieder von vorne an, z.B. durch die Anordnung der Vernehmung eines Beschuldigten, den Erlass eines Durchsuchungsbeschlusses oder dergleichen. Die absolute Verjährungszeit beträgt 10 Jahre.

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