Hallo,
vor 3 Monaten wurde gegen mich ein Ermittlungsverfahren wegen Ladendiebstahl(Lebensmittel im Wert von 11 Euro) eingeleitet und vor 2 Monaten wurde dasselbe nach §153 a StPO
eingestellt..Ich war froh, dass die unangenehme Sache endlich vorbei ist und habe auch daraus die Lehre gezogen..Nun bekomme ich heute einen Brief von Staatsanwaltschaft, in dem ich aufgefordert werde, den verwahrten Gegenstand(1 DVD) abzuholen, sonst werde er vernichtet..bei mir wurde weder irgendeine DVD noch sonst etwas beschlagnahmt..Die gestohlenen Lebensmittel wurden zurückgegeben und das was..Ich bin jetz total beunruhigt..Was könnte das sein? ich werde am Monntag anrufen oder vorbeischauen und fragen worum es geht aber ich bin total aufgeregt und kann kaum warten..Vielleicht könnten mir hier Forumteilnehmer sagen worum es sich handeln könnte..
Freue mich auf Antworten und Danke im Voraus
Donati
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Diebstahl: Verwahrte Sache ohne Beschlagnahme
18. März 2011
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Frage vom 18. März 2011 | 20:38
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Diebstahl: Verwahrte Sache ohne Beschlagnahme
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#1
Antwort vom 18. März 2011 | 23:30
Von
Status: Student (2858 Beiträge, 1123x hilfreich)
quote:
Was könnte das sein?
Die Glaskugel sagt: unklar.
Vielleicht handelt es sich nur um eine Verwechslung. Wenn die DVD (das) Diebesgut wäre, würdest du es ja nicht zurückbekommen.
Wenn bei dir keine DVD beschlagnahmt wurde, ist es also nicht deine und man hat sich wohl nur in der Asservatenkammer vertan.
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#2
Antwort vom 19. März 2011 | 00:05
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für die Antwort!
Zuerst habe ich gedacht, das könnte Kameraaufnahmen sein, wo ich während Straftat aufgezeichnet wurde..Warum sollen sie aber das Beweismittel mir geben? Es fällt mir auch nichts ein außer Verwechslung.
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