Diebstahl??? Bekommt mein Arbeitgeber was davon mit?

7. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
aila
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Diebstahl??? Bekommt mein Arbeitgeber was davon mit?

Hallo ich habe schon gelesen das dieses Thema x-mal angesprochen wurde.
Habe aber noch mal ein paar Fragen.
Ich habe das erstemal mit 18 Jahren was geklaut (ca. 80 DM) bin auch prompt erwischt worden.
Habe alles zugegeben und musste Sozialstunden leisten. Alles erledigt.
Jetzt bin ich 27 und habe wirklich schlicht und ergreifend vergessen eine Creme für 3,99 € aufs Band zu legen. Kein hin und her half musste 50 € zahlen habe aber kein Hausverbot und bekomme Post von dem Laden und der Polizei meinte der gute Mann.
Nun meine Fragen mit was muss ich an Strafe rechnen. Bin ich jetzt vorgestraft (Polizeiliches Führungszeugbnis...) Bekommt mein Arbeitgeber was davon mit????
Vielen Dank

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Hi,

Sie werden als Ersttäter behandelt. Für alles andere bitte die Suchfunktion benutzen!

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
MisterXYZ
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Wird wohl eingestellt wegen Geringfügigkeit.

Haben Sie das einfach nur vergessen, auf's Band zu legen und es lag noch im Einkaufswagen? Hat Sie die Kassiererin nicht darauf angesprochen? Normalerweise machen die das ja, wenn Sie was im Einkaufswagen rumliegen sehen....

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
aila
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Das war recht komisch alles.
Hatte es wie immer sehr eilig und war vorher schon in einem anderen Laden Kleinigkeiten kaufen nicht viel und habe alles in eine Stofftasche getan. Naja habe alles was ich noch kaufen wollte mit in diese Stofftasche getan, war ja halt nicht viel. Und habe dann halt beim auspacken zwischen den anderen Sachen diese doofe Creme vergessen. Konnte die Dame an der Kasse auch nicht sehen pech für mich.
Habe jetz halt Angst das mein chef was davon erfährt. Bin ganz normal in einem privaten Unternehmen angestellt und bekomme nicht den höchsten Lohn. Muss ich mit einer Geldstrafe rechnen oder Sozialstunden und wird es vermerkt???? Habe da überhaupt keine Ahnung???

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#4
 Von 
deeva
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 29x hilfreich)

der Arbeitgeber erfährt hier jedenfalls nichts.

Bei einer Einstellung kann eine Geldauflage ausgesprochen werden. Falls keine Enstellung erfolgen sollte, dann gibt es eine geringe Geldstrafe.

Da diese aber mit Sicherheit unter 90 tagessätzen sein wird, steht dann auch bei einer Verurteilung nichts im Führungszeugnis.

Dass es aber ein Diebstahl war, davon werden Sie nicht wegkommen.

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