Diebstahl - abzustreiten dass er sie ihm abgekauft hat?

12. Mai 2004 Thema abonnieren
 Von 
tommx
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 11x hilfreich)
Diebstahl - abzustreiten dass er sie ihm abgekauft hat?

hi, also ein freund von mir hat bei in einem kaufhaus eine hose und 2 hugoboss shirts gestohlen und nun hat mein bester freund ihm diese 3 sachen abgekauft. und deshalb muss er morgen zum polizei-posten... aber...dass er die boss shirts abgekauft hat kann ihm ja keiner nachweisen; die hose hat er mittels "vertrag" gekauft.
d.h. im vertrag steht dass der "stehler" sie mit gutscheinen im kaufhaus erworben hätte und sie dann meinem besten freund verkauft hätte. nur wie soll mein freund morgen bei da polizei aussagen; ist es sinnvoll die hose und die beiden T-shirts abzustreiten dass er sie ihm abgekauft hat????

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1434x hilfreich)

Guten Abend,

denken Sie bitte nicht, dass die Polizei und Staatsanwaltschaft "dumm" wären, und dieses Schriftstück nicht kritisch bewerten würden. Was Ihr Bekannter bei der Polizei aussagen soll, kann ich Ihnen natürlich nicht sagen, da dieses eine verbotene Rechtsberatung in diesem Forum darstellen würde. Anzumerken ist jedoch, dass dieser ein Aussageverweigerungsrecht hat.


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -


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#2
 Von 
tommx
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 11x hilfreich)

also mein bekannter war nun bei der polizei und hat folgendes ausgesagt: er wusste nicht dass die hose gestohlen war (polizei hat gesagt ok du bist da per vertrag abgesichtert und er kann die hose behalten) und mit den beiden boss-shirts habe er absolut nichts zu tun... die polizei hat dann gemeint dass des wahrscheinlich vor gericht kommt und dann aussage gegen aussage... was haltet ihr davon? entscheidet der richter nach der glaubwürdigkeit?

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#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1434x hilfreich)

Guten Tag,

sofern es vor Gericht "Aussage gegen Aussage" sein sollte, wird das Gericht nach Glaubwürdigkeit entscheiden und nach dem Grundsatz "In Dubio Pro Reo" (Im Zweifel für den Angeklagten).


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -


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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30224 Beiträge, 9545x hilfreich)

Hallo Tommx

Du mußt schon dazu sagen, daß Du aus Österreich kommst, den sonst legt der Kollege Rönner -und alle anderen die Antworten- deutsches Recht zugrunde. Ich weiß nicht inwiefern es Dir etwas bringt, wenn eine Sache nach deutschem Recht so oder so aussieht, aber nach österreichischem ganz anders.

Das die deutschen und die österreichischen Strafgesetze recht unterschiedlich sind, hatten wir ja schon bei Deinem letzten "Problem" festgestellt.

(polizei hat gesagt ok du bist da per vertrag abgesichtert und er kann die hose behalten)

Das wäre zum Beispiel in Deutschland nicht möglich, da man an Diebesgut kein Eigentum erwerben kann, auch nicht wenn man gutgläubig gehandelt hat, und auch nicht mit Vertrag. In Deutschland müßte er die Hose in jedem Fall zurückgeben.

§ 935
Kein gutgläubiger Erwerb von abhanden gekommenen Sachen

(1) Der Erwerb des Eigentums auf Grund der §§ 932 bis 934 tritt nicht ein, wenn die Sache dem Eigentümer gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen war. Das Gleiche gilt, falls der Eigentümer nur mittelbarer Besitzer war, dann, wenn die Sache dem Besitzer abhanden gekommen war.




-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#5
 Von 
tommx
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 11x hilfreich)

ok...nachdem der "stehler" schon mehrfach strafrechtlich aufgefallen (2 oder 3x diebstahl, cannabis-verwarnung, betrug, fahren ohne führerschein usw.) ist und mein freund noch absolut gar nicht wird wohl die glaubwürdigkeit für ihn sprechen. ?! ich check mal die Rechtslage mit dem "gutgläubigen Erwerb" in Österreich

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#6
 Von 
tommx
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 11x hilfreich)

ok...nachdem der "stehler" schon mehrfach strafrechtlich aufgefallen (2 oder 3x diebstahl, cannabis-verwarnung, betrug, fahren ohne führerschein usw.) ist und mein freund noch absolut gar nicht wird wohl die glaubwürdigkeit für ihn sprechen. ?! ich check mal die Rechtslage mit dem "gutgläubigen Erwerb" in Österreich

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#7
 Von 
tommx
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 11x hilfreich)

hm...dieser paragraph ist irgenwie nicht zu finden...aber ich denke mal dass es auf jedenfall gleich ist wie in deutschland denn die strafbedrohungen sind in österreich wesentlich härter...

also was würde meinen besten freund demnach erwarten wenn er im sinne des "gutgläubigen erwerbs" strafbar ist? kann es in diesem fall zu einer einstellung kommen? tätige reue oder irgendsowas gibt es ja nicht bei hehlerei, noch dazu wenn er alles abstreitet...

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#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30224 Beiträge, 9545x hilfreich)

Der § 935 ist keine Vorschrift des Strafrechts, sondern eine des BGB. Also Zivilrecht. Er besagt halt einfach nur, (grob gesagt) daß jemand, der -auch ohne es zu wissen- Hehlerware kauft, diese nicht behalten darf.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#9
 Von 
tosha
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 12x hilfreich)

Ich glaub Du suchst dir besser einen besseren Freundeskreis. Der eine führt ein Anabolika-Lager und der andere macht sich er Hehlerei schuldig!

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#10
 Von 
chevignon
Status:
Schüler
(347 Beiträge, 68x hilfreich)

hört sich alles etwas komisch an würde sagen butter bei die fische und nicht versuchen dort jemad für dumm zu verkaufen..das könnte man euch nämlich mächtig übel nehmen!

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#11
 Von 
tommx
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 11x hilfreich)

"such dir einen besseren freundeskreis" --> absolut richtig! danke *g* aber wie gesagt ich habe damit ja nichts zu tun und solange ich micht nicht strafbar mache kanns es mir egal sein. Vor 3 Monaten bekam ich eine anzeige wegen "gewerbsmäßigem Diebstahl", die anklage wurde eingestellt, also keine verurteilung, stattdessen 60 sozialstunden (@bob, falls dich der ausgang meines deliktes interessiert; du hattest recht dass man nur theortisch hart bestraft werden kann)

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#12
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30224 Beiträge, 9545x hilfreich)

(@bob, falls dich der ausgang meines deliktes interessiert; du hattest recht dass man nur theortisch hart bestraft werden kann)

Können kann man auch "praktisch" hart, aber in der Praxis läufts halt milder ab, als in der Theorie :)

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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