Diebstahl auf Arbeit - welches Strafmaß ?

20. November 2011 Thema abonnieren
 Von 
Schuldiger1988
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 65x hilfreich)
Diebstahl auf Arbeit - welches Strafmaß ?

Hallo,
Ich war so dumm und habe auf Arbeit Sachen verkauft und zum Teil in die eigene Tasche gewirtschaftet :( Gesamtschaden: knapp 16000€ ;(
2500€ sind schon zurück bezahlt und ich hoffe, dass ich es schaffe bis zur verhandlung schaffe alles abzubezahlen :(
Habe am 01.12. eine Ladung zur polizeilichen Vernehmung. Sollte ich da hin gehen ? Gestanden hab ich schon und eine Schuldanerkenntnis bei meinem ex-Chef unterschrieben. Welche Strafe erwartet mich ? Ich bereue die Strafe zu tiefst :( habe inzwischen einen neuen Job gefunden. Will nächstes Jahr heiraten und meine zukünftige erwartet ein Kind von mir :-( ich kann nicht mehr. Ich will nicht ins Gefängnis ? Könnte es Vllt "nur" ne Bewährungsstrafe werden?
Sollte ich mir nen Anwalt nehmen ? Hab leider kaum Geld :(
Vielen dank schonmal für eure meinungen.

Zu meiner Person :
Alter :23
Vorstrafen : 2x wegen betrug :( einmal 40 Stunden gemeinnützige Arbeit. 1x 2 Wochenenden Freiheitsentzug.( beides damals Jugendstrafe)

Ich bereue meine Tat zu tiefst. Habe mich schon bei meinem ehemaligen Arbeitgeber entschuldigt. Mit der anstehender Vaterpflicht habe ich jetzt erstmal gemerkt, was ich für Summe Sachen ich gemacht habe :(

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28 Antworten
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#2
 Von 
Schuldiger1988
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 65x hilfreich)

Die Vorstrafen sind knapp 3 bzw 4 Jahre her.
Habe bislang nur ein schreiben von der Polizei bekommen und dort steht bei tatvorwurf: nur diebstahl.. Kein paragraph. Nix.
Mir ist bewusst das ich den Bogen überspannt habe und definitiv eine harte Strafe Kriegen werde. Nur hoffe ich das mir ein letztes mal die Chance gegeben wird, zu zeigen, dass ich mich geändert habe. :( :( :( deswegen die frage nach der Bewährung?!? Sollte ich übrigens zur Polizei gehen und auch da ein umfangreiches Geständnis abgeben ?

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64x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
Schuldiger1988
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 65x hilfreich)

Danke für die aufbauenden Worte. Also soll ich zum Termin zur Polizei gehen mit dem Schreiben dann ?
Und ich hab halt nur Angst wegen der hohen Schuldsumme und den Vorstrafen und habe Angst jetzt ins Gefängnis zu müssen. Dann würde ich alles verlieren die Anfangszeit meines Kindes nicht erleben.. Ich habe große Angst ;-(

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#5
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

quote:
2500€ sind schon zurück bezahlt und ich hoffe, dass ich es schaffe bis zur verhandlung schaffe alles abzubezahlen
quote:
Hab leider kaum Geld
Das passt ja irgendwie nicht zusammen. Was ist den aus den 16000€ geworden? Wo sind die geblieben?

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

5x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Gute Frage

Ansonsten dürfte es sich -wohl- um einen gewerbsmäßigen Diebstahl in X Fällen handeln, mit einer Mindeststrafe von 3 Monaten Freiheitsstrafe. Dazu noch die noch vorhandenen Vermögensdeilkte im Erziehungsregister, dürften hier eine Geldstrafe wohl unwahrscheinlich machen. Es wird daher zieml. sicher eine Freiheitsstrafe geben, die als erste dieser Art sicherlich noch zur Bewährung ausgesetzt wird.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#7
 Von 
Schuldiger1988
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 65x hilfreich)

Ich weiß das es verdammt schlecht um mich aussieht :( das Geld hab ich damals für meine finanzielle Not gebraucht. Das das keine Erklärung ist, ist mir jetzt bewusst :( und deswegen war nicht mehr Geld übrig :( ich hoffe wirklich ihr habt alle recht und es wird "nur" ne Bewährungsstrafe ;-( ich will mich ändern und bin schon dabei dank meiner Verlobten und meinem bald kommenden Kind :-(

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#8
 Von 
guest-12305.09.2012 14:45:22
Status:
Schüler
(432 Beiträge, 171x hilfreich)

quote:
das Geld hab ich damals für meine finanzielle Not gebraucht.


Das ist die häufigste "Entschuldigung".
Und dann gleich 16.000 Tacken???
Um ehrlich zu sein glaube ich dass Ihnen- wie so vielen Straftätern hier - das Mitgefühl fehlt.
Denn meist ist die Angst vor einer saftigen Strafe größer als das schlechte Gewissen.
Das schlechte Gewissen ohne Mitgefühl kommt erst mit der Strafe.
Das ist alles eine menschliche Charakterfrage.



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#9
 Von 
Schuldiger1988
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 65x hilfreich)

Naja nein. Das schlechte gewissen ist da :( weil ich jetzt erst gemerkt habe wie gut ich es bei meinem ehemaligen Arbeitgeber hatte und wie sehr ich ihn in Not dadurch gebracht habe ;( ich bereue es zu tiefst und weiß das es dafür keine richtige Erklärung / entschuldigung gibt :(

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#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32833 Beiträge, 17250x hilfreich)

Noch was zum Anwalt: Da hier definitiv eine nicht ganz kurze Haftstrafe im Raum steht (auch zur Bewährung ausgesetzt), könnte hier durchaus ein Anwalt notwendig werden. Vermutlich wird das Gericht Sie mit Übersendung der Anklageschrift auffordern, einen Wahlverteidiger zu benennen. Tun Sie das nicht, wird halt ein Pflichtverteidiger bestellt.

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#11
 Von 
Schuldiger1988
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 65x hilfreich)

Oh man :( ich kann nicht mehr :( ch will nicht ins Gefängnis :( ich habe doch bald eine kleine Familie. Was kann ich noch tun, damit meine Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird ? ;( ;( ich habe große Angst und weis nicht mehr weiter.. Ich hab mich mit einem langen Brief bei dem geschädigten entschuldigt. Bin geständig. Bin dabei alles zu begleichen. Habe einen festen Wohnsitz. Wieder Arbeit. Bald ein Kind ( was mich glaube ih erst recht zur Besinnung gebracht hat). Stehen meinen Chancen "gut ", dass es eventuell ne Bewährungsstrafe wird ? So dumm es auch klingen mag. Ich Weine jeden Abend über die Dummheiten die ich gemacht habe und bete, dass ich ein letztes mal eine Chance bekomme, mein leben auf die Reihe zu bekomme. :-(

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#12
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

quote:
Stehen meinen Chancen "gut ", dass es eventuell ne Bewährungsstrafe wird ?


Das sagten wir doch bereits.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#13
 Von 
Schuldiger1988
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 65x hilfreich)

Hallo an alle,
ich bins wieder. Ich war Ende November bei der Polizei und habe dort ein komplettes Geständnis schriftlich abgegeben mit allem drum und dran, warum ich was und wie gemacht habe :( bislang kam aber noch nichts von der Staatsanwaltschaft ? Dauert das immer solange ? Ich habe angst, in dieser ungewissenheit zu leben :(
im Februar ist eine güteverhandlung vorm Arbeitsgericht. Dort steht der Termin schon fest, wegen meiner strafe noch nicht :(
ich habe auf gelesen, dass es in manchen fällen auch einfach nur ein Strafbefehl per post geben kann ?!? Ist sowas in meinem fall auch denkbar ? Weil die Verhältnisse sind ja klar.. hab ja alles komplett zugegeben :(

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#14
 Von 
guest-12304.12.2012 09:02:19
Status:
Schüler
(473 Beiträge, 327x hilfreich)

Hallo,

quote:<hr size=1 noshade>ich habe auf gelesen, dass es in manchen fällen auch einfach nur ein Strafbefehl per post geben kann ?!? Ist sowas in meinem fall auch denkbar ? <hr size=1 noshade>


Eher nicht. Einen Strafbefehl bei Freiheitsstrafe gibt es nur, wenn der Delinquent einen Verteidiger hat und die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Da ersteres bei Ihnen bislang nicht der Fall ist, dürfte es auf eine ganz normale Hauptverhandlung vor dem Amtsrichter hinauslaufen.

VG
InsoFlo

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"§ 1 InsO : "Dem REDLICHEN Schuldner...""

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#15
 Von 
Schuldiger1988
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 65x hilfreich)

dann bin ich mal gespannt. und wielange dauert es bis zu so einer Hauptverhandlung ? ich habe halt immer noch verdammt angst vor dem was jetzt noch kommen mag :(

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#16
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Erst mal kommt die Anklageschrift. Die ist ja bisher auch noch nicht da.

Bis zur Hauptverhandlung dauert es dann wieder ein paar Wochen.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#17
 Von 
Schuldiger1988
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 65x hilfreich)

ich halte es nicht mehr aus :( nichts kommt.. ich werde wahnsinnig da ich echt angst habe alles verloren zu haben :( durch meine dummheit

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#18
 Von 
Schuldiger1988
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 65x hilfreich)

bin nochmal auf eure meinung gespannt. ich verstehe es nicht ?! ich habe bereits das zivilverfahren hinter mit und habe jetzt eine gehaltspfändung wegen der noch offenen forderung am laufen. wegen der strafrechtlichen sache bislang GARNICHTS ?! :(

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#19
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32833 Beiträge, 17250x hilfreich)

Ja und? Die vergessen Sie schon nicht. Und an der strafrechtlichen Bewertung hat sich auch nichts geändert - insofern ist die Nachfrage überflüssig.

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#20
 Von 
Schuldiger1988
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 65x hilfreich)

das das nix ändert ist mir klar :( wollte nur wissen ob das ein gutes oder ein schlehctes zeichen ist wegen meiner strafe :(

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0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32833 Beiträge, 17250x hilfreich)

Das ist ein Zeichen dafür, daß die Justiz in Ihrer Gegend viel zu tun hat - sonst nichts.

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#22
 Von 
Schuldiger1988
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 65x hilfreich)

vor ein paar Tagen hatte ich meine Verhandlung.. es kam zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen.

Vielen Dank nochmal an alle hier.

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#23
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

16.000,- Euro Schaden, 2 einschlägige Vorstrafen, und jetzt 60 Tagessätze...


Da platzt mir der Ar...... :bang:


Trotzdem danke für die Rückmeldung!!



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"justice"

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#24
 Von 
Schuldiger1988
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 65x hilfreich)

die vorstrafen waren nicht mehr vorhanden weil sie im erziehrungsregister gelöscht waren und somit nicht vorbestraft.. bis zur verhandlung war mehr als die hälfte schon zurückbezahlt und ich hatte ein komplettes geständnis abgegeben...

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0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Das ging auch nicht gegen Sie! Glückwunsch zum milden Urteil!

Meine Anmerkung bezog sich mehr auf die Justiz im Allgemeinen.... ;)



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"justice"

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

@justice
Meine Güte, bist du auf dem Scharfrichter-Trip? ;)

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0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

quote:
Meine Güte, bist du auf dem Scharfrichter-Trip?


Ach was.... dafür habe ich schließlich Verständnis, wenn der betrogene Ehemann dem Liebhaber seiner Frau mal eins auf die Nase gibt.... :grins:

Aber mal im Ernst: Ich weiß nicht, wieviele Einzeltaten das waren, aber bei 16.000,- Euro Schaden sind 60 TS schon extrem milde, oder sehe ich das wirklich falsch?





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"justice"

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