Diebstahl aus Studentenwohnheim

13. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
Cinderelli123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Diebstahl aus Studentenwohnheim

Hallo.
Ich habe bis letztes Jahr in einem Stundentenwohnheim in einer 2er WG gewohnt. Meine Mitbewohnerin zog kurze Zeit vor mir aus. Das habe ich nicht mitbekommen, da ich zu dieser Zeit bei meinen Eltern Zuhause war. Da meine Mitbewohnerin zurück ins Ausland zog und somit viele ihrer Sachen nicht mitnahm, beauftragte das Wohnheim eine Putzfirma - auf Kosten meiner Mitbewohnerin - welche ihre Sachen entsorgt und ihr Zimmer reinigt. Davon wurde ich nicht einmal in Kenntnis gesetzt. Als ich nun kurze Zeit später ins Wohnheim fuhr, um meine Sachen für den Auszug zu packen, musste ich feststellen, dass ALLES, was in den Gemeinschaftsräumen (Flur, Küche, Bad) war, weg war inkl. meinen Sachen. Ich rief meine ehemalige Mitbewohnerin an, da ich dachte, sie hätte die Sachen mitgenommen. Das war aber nicht so. Vom Hausmeister wurde mir dann berichtet, dass er eben diese Putzfirma in die Wohnung gelassen hat, mit dem Auftrag, die Sachen meiner Mitbewohnerin zu entsorgen.
Das Stundentenwerk setzte sich sogleich mit der Putzfirma in Kontakt, um zu verhandeln, wer für den mir entstandenen Schaden aufkommen soll. Immer wieder bekam ich vom Studentenwerk die Antwort, dass sie sich bei mir schon melden, wenn es neue Informationen gibt. Mittlerweile ist ein Jahr vergangen, ich bekomme vom Studentenwerk keine Antwort mehr. Per Telefon oder persönlich, heißt es immer, dass der dafür zuständige Mitarbeiter nicht im Haus sei.
Was kann ich jetzt tun, damit ich entschädigt werde?
Die haben einer fremden Putzfrau ohne meiner Einwilligung bzw. meiner Kenntnis davon, Zutritt zu meiner Wohnung gewährt, die dann mein Eigentum weggeschmissen hat.
Da muss ich doch eine Entschädigung bekommen?
Ist es nach einem Jahr noch möglich, eine Anzeige wegen Diebstahl gegen das Studentenwerk zu stellen?
Was wären die Alternativen?

Liebe Grüße,
Cinderelli123

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32833 Beiträge, 17250x hilfreich)

Ist es nach einem Jahr noch möglich, eine Anzeige wegen Diebstahl gegen das Studentenwerk zu stellen? Nein. Erstens kann man eine Organisation nicht anzeigen. Zweitens wurden die Sachen Ihrer eigenen Darstellung nach gar nicht von Mitarbeitern des Studentenwerks mitgenommen. Und drittens fehlt es offenbar an einer Zueignungsabsicht, die Voraussetzung eines Diebstahls wäre.
Was kann ich jetzt tun, damit ich entschädigt werde? Für den Anfang mal im richtigen Unterforum posten, nämlich dem für Schadenersatz.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Ein Diebstahl liegt tatbestandlich nicht vor. Weder durch Mitarbeiter des Studentenwohnheimes, noch durch die Putzfrau.

Es handelt sich um eine rein zivilrechtliche Angelegenheit. Wenn Du selbst beim Wohnheim nicht weiterkommt, solltest Du einen Rechtsanwalt beauftragen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Wenn Du selbst beim Wohnheim nicht weiterkommt, solltest Du einen Rechtsanwalt beauftragen.

Ich sehe da ein kleines Problem: wie will man das behauptete Vorhandensein des Eigentums beweisen?

Sollte man überlegen bevor man zum Anwalt geht, denn der arbeitet nicht umsonst ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Fotos, Rechnungen, Zeugen...

Irgendetwas in der Richtung sollte man natürlich haben...

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.881 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen