Hallo.
Ich habe bis letztes Jahr in einem Stundentenwohnheim in einer 2er WG gewohnt. Meine Mitbewohnerin zog kurze Zeit vor mir aus. Das habe ich nicht mitbekommen, da ich zu dieser Zeit bei meinen Eltern Zuhause war. Da meine Mitbewohnerin zurück ins Ausland zog und somit viele ihrer Sachen nicht mitnahm, beauftragte das Wohnheim eine Putzfirma - auf Kosten meiner Mitbewohnerin - welche ihre Sachen entsorgt und ihr Zimmer reinigt. Davon wurde ich nicht einmal in Kenntnis gesetzt. Als ich nun kurze Zeit später ins Wohnheim fuhr, um meine Sachen für den Auszug zu packen, musste ich feststellen, dass ALLES, was in den Gemeinschaftsräumen (Flur, Küche, Bad) war, weg war inkl. meinen Sachen. Ich rief meine ehemalige Mitbewohnerin an, da ich dachte, sie hätte die Sachen mitgenommen. Das war aber nicht so. Vom Hausmeister wurde mir dann berichtet, dass er eben diese Putzfirma in die Wohnung gelassen hat, mit dem Auftrag, die Sachen meiner Mitbewohnerin zu entsorgen.
Das Stundentenwerk setzte sich sogleich mit der Putzfirma in Kontakt, um zu verhandeln, wer für den mir entstandenen Schaden aufkommen soll. Immer wieder bekam ich vom Studentenwerk die Antwort, dass sie sich bei mir schon melden, wenn es neue Informationen gibt. Mittlerweile ist ein Jahr vergangen, ich bekomme vom Studentenwerk keine Antwort mehr. Per Telefon oder persönlich, heißt es immer, dass der dafür zuständige Mitarbeiter nicht im Haus sei.
Was kann ich jetzt tun, damit ich entschädigt werde?
Die haben einer fremden Putzfrau ohne meiner Einwilligung bzw. meiner Kenntnis davon, Zutritt zu meiner Wohnung gewährt, die dann mein Eigentum weggeschmissen hat.
Da muss ich doch eine Entschädigung bekommen?
Ist es nach einem Jahr noch möglich, eine Anzeige wegen Diebstahl gegen das Studentenwerk zu stellen?
Was wären die Alternativen?
Liebe Grüße,
Cinderelli123
Diebstahl aus Studentenwohnheim
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ist es nach einem Jahr noch möglich, eine Anzeige wegen Diebstahl gegen das Studentenwerk zu stellen? Nein. Erstens kann man eine Organisation nicht anzeigen. Zweitens wurden die Sachen Ihrer eigenen Darstellung nach gar nicht von Mitarbeitern des Studentenwerks mitgenommen. Und drittens fehlt es offenbar an einer Zueignungsabsicht, die Voraussetzung eines Diebstahls wäre.
Was kann ich jetzt tun, damit ich entschädigt werde? Für den Anfang mal im richtigen Unterforum posten, nämlich dem für Schadenersatz.
Ein Diebstahl liegt tatbestandlich nicht vor. Weder durch Mitarbeiter des Studentenwohnheimes, noch durch die Putzfrau.
Es handelt sich um eine rein zivilrechtliche Angelegenheit. Wenn Du selbst beim Wohnheim nicht weiterkommt, solltest Du einen Rechtsanwalt beauftragen.
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ZitatWenn Du selbst beim Wohnheim nicht weiterkommt, solltest Du einen Rechtsanwalt beauftragen. :
Ich sehe da ein kleines Problem: wie will man das behauptete Vorhandensein des Eigentums beweisen?
Sollte man überlegen bevor man zum Anwalt geht, denn der arbeitet nicht umsonst ...
Fotos, Rechnungen, Zeugen...
Irgendetwas in der Richtung sollte man natürlich haben...
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