Diebstahl bei H&M - Hausverbot. Dringend!

10. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
Pascal82
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 6x hilfreich)
Diebstahl bei H&M - Hausverbot. Dringend!

Hallo,

vor einer Woche habe ich blöderweise eine Kleinigkeit aus der 1-Euro Kiste bei H&M mitgehen lassen und wurde dabei erwischt.
Dabei wurden meine Personalien aufgenommen und mir für zwei Jahre in allen Filialien des Landes Hausverbot erteilt. Die Polizei wurde nicht gerufen.

Nun ist es aber so, dass ich mich davor bei H&M in einer anderen Stadt beworben hatte und jetzt auch tatsächlich zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wurde. Mir ist das Ganze ziemlich unangenehm und ich traue mich gar nicht dort aufzukreuzen, schließlich gilt das Hausverbot ja in ganz Deutschland.
Meine Frage ist nun, ob H&m eine Liste mit allen Fällen von Diebstählen in einer Art Zentralregister hat und ob Bewerber darauf geprüft werden?
Ich habe nicht vor bis Ablauf der zwei Jahre bei H&M einzukaufen, allerdings brauche ich zur Zeit dringend Geld und es würde mir schwer fallen den job abzulehnen wenn ich genommen werde, auch wenn es sicher sehr riskant ist und ich ständig ein schlechtes gewissen hätte.

Ich hoffe jemand kennt sich damit aus, inwiefern solche Fälle registriert sind und was passieren könnte, wenn ich den job bekomme und die in einem jahr, also vor ablauf der frist, herausfinden, dass ich schonmal was geklaut habe und auch noch hausverbot habe!

Danke im voraus!

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19 Antworten
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#1
 Von 
Benutzer2009
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Beim Vorstellungsgespräch werden die davon noch nichts wissen. Solltest du aber eingestellt werden, wird bei H&M in der Personalverwaltung ein Abgleich mit genau diesen Personen vorgenommen. Solltest du eingestellt werden - nach ein paar Wochen fliegts auf und du hast eine Anzeige wg. Hausfriedensbruch als Hals.
Glückwunsch!

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Pascal82
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 6x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort.

Aber können die denn wirklich alle Personen überprüfen? Wie schon gesagt, der Diebstahl fand in einer anderen Stadt statt, nicht dort wo ich mich beworben hatte.
Heißt das also die haben ein Register im Pc, so dass die das ganz schnell abgleichen können? Oder gehen alle neuen Mitarbeiternamen an die Zentralverwaltung die das dann abklärt?

ja ich weiß, hab mich da in große ******* geritten...einmalige sache, das ist klar.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
chocmiranda
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 10x hilfreich)

Sicher können die das überprüfen, auch, wenn es in einer anderen Stadt passiert ist. Sonst hätte es ja keinen Sinn, Dir ausdrücklich für alle Filialen Hausverbot zu erteilen :)

Du hast jetzt zwei Möglichkeiten:

1. Du versuchst nochmal mit H&M 1 zu reden, um evtl. das Hausverbot wieder aufheben zu lassen. Große Chancen hast Du zwar nicht, aber schaden kann es auf keinen Fall. Immerhin war der Wert des Gestohlenen in Deinem Fall ja recht gering, und wenn Du Dich ehrlich reuig zeigst drückt ganz vielleicht nochmal jemand ein Auge zu... versuchen würde ich es.

2. Du sprichst die Sache schon vor dem Vorstellungsgespräch in H&M 2 offen an und überzeugst Deinen Gesprächspartner davon, dass das ein einmaliger Ausrutscher war und von Dir in Zukunft sowas auf keinen Fall mehr zu erwarten ist. Auch hier solltest Du Dir keine allzu großen Hoffnungen machen, aber es wäre auf jeden Fall vernünftiger, als es zu verschweigen und darauf zu warten, dass Dein AG es selbst herausfindet.

Falls beides nicht hilft, musst Du Dich wohl oder übel mit dem Gedanken anfreunden, diesen Job nicht zu bekommen und Dich weiter nach anderen umzusehen. Pech, aber sicher keine Katastrophe. Oder?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Lara-Jolie
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 22x hilfreich)

Sorry, aber es gibt Dumme und noch Dümmere...

1 Euro- das war es Ihnen sicher wert. lol

-- Editiert am 10.03.2009 18:15

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

quote:
Solltest du aber eingestellt werden, wird bei H&M in der Personalverwaltung ein Abgleich mit genau diesen Personen vorgenommen.


So ein Abgleich macht wohl nur VOR einer Einstellung Sinn, hinterher wäre da nämlich arbeitsrechtlich nix mehr mit kündigen. Eine Verdachtskündigung scheidet aus.

Im übrigen fehlt es für ein solches Vorgehen an einer erforderlichen Rechtsgrundlage.


-----------------
"MFG
Rechtsmacher PvDE-Mitte

Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten. "

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
chocmiranda
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 10x hilfreich)

@Rechtsmacher

Das heißt, wenn Pascal diesen Job kriegt und der AG danach feststellt, dass sich Pascal gar nicht in seinem Laden aufhalten darf und auch zum Vorstellungsgespräch schon nicht dort aufhalten durfte, passiert genau was?

Meiner Logik nach hat Pascal trotz Job weiterhin dort Hausverbot, würde also theoretisch jedes Mal, wenn er zur Arbeit antritt, eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs riskieren.
Oder aber er würde wegen des Hausverbots eben nicht mehr kommen, und daher natürlich auch nicht arbeiten können.

In beiden Fällen wäre er ziemlich schnell gekündigt, meinst Du nicht?

Ich glaube schon, dass H&M das Recht auf einen Abgleich von Namen mit der "Hausverbotsliste" hat.. wie sollte man denn ein Hausverbot sonst durchsetzen?
Oder meinst Du etwas anderes?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

quote:
Das heißt, wenn Pascal diesen Job kriegt und der AG danach feststellt, dass sich Pascal gar nicht in seinem Laden aufhalten darf und auch zum Vorstellungsgespräch schon nicht dort aufhalten durfte, passiert genau was?


Er kann wegen Hausfriedensbruches angezeigt werden.

quote:
Meiner Logik nach hat Pascal trotz Job weiterhin dort Hausverbot, würde also theoretisch jedes Mal, wenn er zur Arbeit antritt, eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs riskieren.


Natürlich, hat er das. Nichts anderes habe ich behauptet. Allerdings ist dann fraglich ob das Hausverbot nicht hinter die Interessen des Arbeitsverhältnisses und deren Erfüllung zurücktritt.

quote:
In beiden Fällen wäre er ziemlich schnell gekündigt, meinst Du nicht?


Nein, eben nicht.

Sie können in Deutschland nicht einfach so mir nix dir nix kündigen. Eine Kündigung müssen Sie begründen (immer) Natürlich ist das in der Probezeit (welche ich jetzt mal mit 3 Monaten annehme) deutlich einfacher als danach, der Arbeitgeber hätte aber ziemliche Nöte zu erklären wieso er jemanden erst Einstellt und dann rausschmeist.

quote:
Ich glaube schon, dass H&M das Recht auf einen Abgleich von Namen mit der "Hausverbotsliste" hat.. wie sollte man denn ein Hausverbot sonst durchsetzen?



Sehen Sie, glauben heißt nicht wissen.

Bei dieser Namesliste handelt es sich zweifelsohne um personenbezogene Daten, diese dürfen nur für den angegeben Zweck verwendet und gespeichert werden. Nämlich um Hausverbote bei Diebstählen durchzusetzen. Nicht aber um zu prüfen ob Mitarbeiter im Unternehmen schonmal geklaut haben. (Wenn Sie denn schon drin sind) Das liegt wohl an den Datenschutzrechtlichen Vorgaben.

Wobei ich mir hier nich mal sicher bin ob H&M eine solche BLACKList führt, (meines Wissens nicht, sonst würden die uns mit Hausverbotsanzeigen überhäufen wie es andere Ketten tun) Und selbst wenn es Sie führt macht es nur Sinn vorher also vor der Einstellung zu prüfen ob er drin steht, wobei auch da ein Erfolg fraglich ist. Je nach Name....



-----------------
"MFG
Rechtsmacher PvDE-Mitte

Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten. "

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Pascal82
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 6x hilfreich)

@ Rechtsmacher:
du meinst also, dass aus Datenschutzgründen gar nicht jeder Einsicht in diese Liste haben kann?

In dem Büro habe ich gesehen, dass es Ordner mit der Aufschrift "Diebstähle" gab, ich musste auch so ein Formular ausfüllen, indem ich meine Adresse angegeben hab und unterschrieben hab, dass ich die zwei jahre hausverbot akzeptiere.
fraglich ist, ob sie diese daten irgendwie in eine liste übertragen, oder ob die einfach nur in dem ordner bleiben der dann eher dazu da ist, falls jemand nochmal beim klauen erwischt wird oder eben bei hausfriedensbruch.
weiß denn jemand ob die mitarbeiter nur in der jeweiligen filiale registriert werden?
aber ich hätte wahrscheinlich sowieso ein dummes gefühl mit angst zur arbeit zu gehen.

hinterher ist man immer klüger...

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Florian30
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 6x hilfreich)

Haben einen Freund, der grad neben mir sitzt und als Detektiv arbeitet!

Habe ihn natürlich auch gleich gefragt, wegen dir.

Die ganzen Diebstahlanzeigen gehen an die Zentrale von H&M.

Dein Hausverbot kann H&M nicht so einfach rückgängig machen, da die Dedektei dort auch noch was mit zu reden hat.

Ausserdem ist die Vorraussetzung für eine Einstellung ein sauberes polizeiliches Führungszeugnis und der Personalfragebogen. Dort wirst du auch gefragt, ob gegen dich ein Strafverfahren läuft und Vorbestrafte, dann noch wegen Diebstahl, werden bei solchen Läden nicht eingestellt und wenn du die Unwahrheit dort sagst/schreibst erfolgt fristlose Kündigung.

Da dein Name bei der Zentrale gespeichert ist, kommt das auch spätestens bei deiner Anmeldung raus.

Diebstahl ist und bleibt Diebstahl und da ist es egal was du klaust oder wieviel Wert die Ware hat!

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ausserdem ist die Vorraussetzung für eine Einstellung ein sauberes polizeiliches Führungszeugnis und der Personalfragebogen. Dort wirst du auch gefragt, ob gegen dich ein Strafverfahren läuft und Vorbestrafte, dann noch wegen Diebstahl, werden bei solchen Läden nicht eingestellt und wenn du die Unwahrheit dort sagst/schreibst erfolgt fristlose Kündigung. <hr size=1 noshade>

Müssen denn solche Fragen auch wahrheitsgemäß beantwortet werden? Ich vermute nicht. Immerhin kann man auch unschuldig in ein Strafverfahren hineingeraten. Ich würde eigentlich davon ausgehen, dass analog zu §§53 , 64 BZRG keine Offenbahrungpflicht besteht; alles andere wäre schon ziemlich unlogisch. Das sollte dann eigentlich auch dazu führen, dass Kündigungen wegen entsprechender Falschangaben unwirksam wären, alles andere würde ja die gesetzliche Begrenzung der Offenbahrungspflicht aushebeln. Kennt vielleicht jemand entsprechende Urteile von Arbeitsgerichten?

-- Editiert am 10.03.2009 23:40

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Pascal82
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 6x hilfreich)

@Florian30

ich bin ja gar nicht vorbestraft, gegen mich läuft auch kein strafverfahren. Dass das diebstahl war, ist mir auch klar, allerdings wurde ja wie schon oben erwähnt, wegen geringfügigkeit und einmaliger sache, die polizei gar nicht dazu gerufen. habe also ein sauberes polizeiliches führungszeugnis, hab auch vorher noch nie was mitgehen lassen!

Welche Anmeldung meinst du denn bei der mein Name sofort rauskommen soll?
Meine Frage war ja, ob jeder neu Eingestellte mit der Liste der Zentrale abgeglichen wird.

danke für die hilfe!

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12311.03.2009 02:37:20
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

darf man mal fragen, was diese 1- Euro Sache überhaupt war???


Ich glaube auch nicht, Dass die im Nachinein noch die Personalien überprüfwn.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Pascal82
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 6x hilfreich)

lieber nicht... sorry, sonst findet mich jemand vielleicht.
bei den schals und sonnenbrillen halt...acsessoires oder so

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
hoenig76
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 4x hilfreich)

Der Diebstahl und die Unterschlagung geringwertiger Sachen werden in den Fällen der §§ 242 und 246 nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
Sie haben gesagt es war keine Polizei vor Ort, das bedeutet wo kein Kläger da kein Richter. Ich kann mir nicht vorstellen das eine Handelskette damit Zeit verbringt Strafanträge zu stellen. Das ist meiner Meinung kein Offizialdelikt sondern ein Antragsdelikt,somit gibt es im falle keiner Anzeigeerstattung auch kein schwebendes verfahren,womit sie sich rechtfertigen müssen.
Auch hat H&M keine Befugnisse eine Auskunft bei der Polizei oder anderen Strafverfolgungsbehörden zu bekommen.

Und Namensgleichheit gibt es oft in Deutschland :0)

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

quote:
Sie haben gesagt es war keine Polizei vor Ort, das bedeutet wo kein Kläger da kein Richter. Ich kann mir nicht vorstellen das eine Handelskette damit Zeit verbringt Strafanträge zu stellen. Das ist meiner Meinung kein Offizialdelikt sondern ein Antragsdelikt,somit gibt es im falle keiner Anzeigeerstattung auch kein schwebendes verfahren,womit sie sich rechtfertigen müssen.

So kompliziert ist das auch nicht, gerade eine Handelskette wird sicherlich entsprechende Formulare, in denen nur noch Personalien, Datum, Diebesgut und Unterschrift fehlen, vorhalten. Und natürlich haben die Handelsketten ein Interesse daran, dass sich die Diebe nicht daran gewöhnen, dass nichts passiert.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
hoenig76
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 4x hilfreich)

Das ist klar, aber sinngemäß hat der Beschuldigte wegen der Geringfügigkeit des Diebesgutes ja nur ein Antragsdelikt begangen . Kommt es nicht zur Anzeige ist auch kein Verfahren im Gange und ist auch nicht vorbestraft
Das heisst aber nicht das ein erneutes betreten eines H&M Geschäftes keine Straftat ist. Hier ist ja klar der Vorsatz des Hausfriedensbruch zu erkennen,weil der Beschuldigte bereits Hausverbot bekommen hat.

Ist ein zweischneidiges Schwert...Risiko behaftet und wage.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
knautschbaerli
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 8x hilfreich)

Also wegen Hausfriedensbruch denke ich,kann dir da gar nichts passieren, weil du ja zu dem Vorstellungsgespräch eingeladen bist, und falls du den Job bekommst, ist es nätürlich notwendig dort hineinzugehen um deine Arbeit zu verrichten
Jedoch ist es dem Arbeitgeber gegeben, falls das herauskommt, dich fristlos zu kündigen, da ein gegebenes Mißvertauensverhältnis besteht.
Du kannst es darauf ankommen lassen oder sagst lieber gleich was Vorgefallen ist.
MfG Knautschbaerli

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Pascal82
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 6x hilfreich)

Denen das sagen - wer stellt denn schon nen dieb ein. hinterher spricht sich das bei denen rum - nein danke.
ich denke ich werd einfach sagen ich hätte einen anderen job gefunden, das ist mir zu riskant. denn auch wenn ich da nicht als kunde, sondern als mitarbeiter erscheine, ist es trotzdem hausfriedensbruch oder?

angst vor einem verfahren habe ich ja gar nicht, die haben mir gesagt, dass sie es dabei belassen. es ging wirklich nur darum, ob meine möglichen arbeitgeber in der filiale in der ich mich beworben hab irgendwie darauf kommen könnten, dass ich hausverbot habe und in wiefern erstens die mitarbeiter und auch die leute die hausverbot haben bei denen registriert sind.

danke für eure meinung!

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

quote:
das ist mir zu riskant. denn auch wenn ich da nicht als kunde, sondern als mitarbeiter erscheine, ist es trotzdem hausfriedensbruch oder?

Das wurde, wie ich finde, durchaus auch aus gutem Grund angezweifelt. Ich gehe auch davon aus, dass eine Einladung zum Vorstellungsgespräch bzw. Arbeitsverhältnis dazu führt, dass der Aufenthalt zu den entsprechenden Zwecken nicht mehr als unbefugt anzusehen ist.

1x Hilfreiche Antwort

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