Hallo. Ich (21) wurde dabei erwischt wie ich YuGiOh Karten im Wert von ca. 5-10€ geklaut habe.
Ich ging eigentlich nur in den Saturn rein um etwas Zeit tot zu schlagen. Habe dann aber eine offene Packung eines YuGiOh-Decks gesehen und bin auf die dumme Idee gekommen den Inhalt, also die Karten, einzustecken.
Nachdem ich erwischt wurde habe ich noch einen Fluchtversuch gestartet, allerdings hatte ich das Diebesgut dort schon nicht mehr in meinem Besitz.
Ich hatte früher mal etwas mit der Polizei zu tun wegen Cannabis, aber mein Erweitertesführungszeugnis ist mittlerweile schon wieder komplett Leer gewesen.
Frage mich nun was mich erwartet.
Hatte gedacht mich vielleicht beim Geschäftsführer des Saturns zu entschuldigen, habe jedoch jetzt Hausverbot und bin mir nicht sicher ob eine Entschuldigung per E-Mail oder per Telefon etwas bringen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Der dümmste Mensch überhaupt.
Diebstahl bei Saturn
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Wahrscheinlich wird das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt.
Das kommt darauf an, ob Strafanzeige gestellt worden ist oder nicht.
Bei solch einen kleinen Delikt würde ich mir allerdings keine großen Sorgen machen.
Ferner lese ich bei dir nicht heraus, dass die Polizei involiert war?
Sollte das so sein, würde ich mir noch weniger Sorgen machen.
Eine Entschuldigung ist so oder so angebracht, natürlich. Völlig unabhängig davon, was dich erwartet.
Das ist eigentlich das Mindeste. Du magst es ja sicherlich auch nicht, wenn dich jemand beklaut.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Also die Polizei wurde halt dann dazu gerufen, somit wurde dann natürlich eine Anzeige gestellt.
Würde dann gleich direkt eine E-Mail zum Geschäftsführer schreiben, um mich zu entschuldigen.
Danke für die schnellen Antworten.
-- Editiert von Zeref am 10.01.2019 12:48
Habe nun nach der Email/Telefonnummer der Geschäftsführers gesucht und nicht gefunden, bin nun am überlegen einfach eine E-Mail an die Filiale zu schreiben, bin mir aber nicht sicher ob diese dann im Endeffekt dahin gelangt wo sie hin soll.
Mache ich mir da zu viele Gedanken und kann diese Email benutzen oder sollte ich weiter Suchen?
Die direkte EMail eines MItarbeiters der Verwaltung oder des GF wirst du u. U. nicht herausfinden.
Du kannst die gefundene MailAdresse nutzen und die Mail im Betreff an den GF richten oder du schreibst ganz altmodisch einen Brief und schickst ihn an den GF persönlich. Name bekannt?
Danke für den Tipp, der Name ist mir Bekannt, werde ihn dann in den Betreff reinschreiben.
In die Adresse wäre sinnvoller. Lernt man heute nicht mehr, wie man richtig adressiert?
Firmenname
z.Hd. der Geschäftsführung (oder z.Hd. Frau Mustermann)
Elektronikgasse 26
PLZ Ort
wenn es an die Firma gehen soll, im Zweifel aber auch von einem Vertreter geöffnet/gelesen werden darf
oder
Frau Mustermann
Firmenname
Elektronikgasse 26
PLZ Ort
wenn Du sicherstellen willst, dass Frau Mustermann das Schreiben ganz persönlich erhält.
Habe ja eine Email geschrieben und keinen Brief.
ZitatHabe ja eine Email geschrieben und keinen Brief. :
Und Sie glauben wirklich, dass die jemand liest und wenn ja, dass die tatsächlich auch da ankommt wo sie hinsoll?
...was aber letztlich relativ egal ist (jedenfalls für's Strafverfahren), denn niemand (auch der GF selbst nicht, wenn er einen Brief oder eine mail direkt erhält) wird sich mit der Polizei in Verbindung setzen und dort angeben:
"Hört mal Leute, der Zeref hat mir eine Entschuldigungsmail geschickt"
Wenn die mail über die eigentl. Entschuldigung hinaus was bewirken soll, muss sie in die Ermittlungsakte kommen. Der beste Weg dazu wäre, sie ausgedruckt dem Anhörungsbogen beizulegen. Punkt dabei ist nun wieder, ob überhaupt noch ein Anhörungsbogen kommt, oder ob direkt vor Ort eine sog. "Beschuldigten-Kurzvernehmung" gemacht wurde. Falls ja, kommt da nichts mehr vor der EV beendenden Entscheidung der StA.
-- Editiert von !!Streetworker!! am 10.01.2019 14:52
Habe auch nicht wirklich erwartet, dass das etwas ändert.
Und ja ein Brief wäre schlauer gewesen.
Was erwartet mich denn für eine Sanktion?
Also wird ja sehr wahrscheinlich eine Geldstrafe sein, mich würde nur Interessieren wie hoch diese ca. sein könnte.
Habe nur ein sehr geringes Einkommen da ich einen BFD mache.
(411€ im Monat)
Also wird ja sehr wahrscheinlich eine Geldstrafe sein Lesen Sie die Antworten eigentlich, die Sie kriegen? Was haben Sie denn an Wahrscheinlich wird das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt nicht verstanden?
Habe das nicht für so wahrscheinlich gehalten, nichts desto trotz was wäre denn falls das Verfahren nicht eingestellt wird ?
Dann würde man eine Geldstrafe auch daran bemessen, was Ihnen kostenlos zur Verfügung steht, also z. B. freies Wohnen und Essen bei den Eltern. Allerdings weiß ich nicht, warum Sie eigentlich unbedingt so ein worst-case-scenario bemühen müssen... Aber stellen wir uns spaßeshalber vor, ein Richter will Sie unbedingt verurteilen: Dann würde er Ihnen 10 oder 20 Tagessätze geben. Die einzelnen Tagessätze würden sich auf vermutlich 20 Euro oder so belaufen, da der Richter nicht nur Ihre 400 Euro Bufdi-Einkommen als Grundlage nehmen würde. Macht folglich plus 200 bis 400 Euro plus Gerichtsgebühren.
-- Editiert von muemmel am 10.01.2019 17:17
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
6 Antworten
-
12 Antworten
-
12 Antworten
-
9 Antworten
-
16 Antworten
-
74 Antworten
-
54 Antworten