Diebstahl+bewährung

14. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
inselkaempfer
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Diebstahl+bewährung

Hi,

hab ein problem,werde des diebstahls bezichtigt,und stehe seit juli diesen jahres unter bewährung 6 monate auf 2 jahre wegen btm,jetzt soll ich im oktober04 fahrkarten der DB im Wert von 60 Euro geklaut haben.

Muss ich bei einer Verurteilung mit dem wiederruf meiner bewährung rechnen oder is das eher unwahrscheinlich?

Antrag auf Eröffnung des Hauptverfahrens vor dem Jugendschöffengericht wurde beantragt da noch 3 andere jüngere personen mit angeklagt sind wegen Betrug und bei einem wird ein anderes verfahren mit dem jetzigen zusammengelegt.

thx im vorraus

Gruss IK (Kevin)

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Sind Sie wegen Diebstahl vorbelastet? Wurde die Tat nach der Verurteilung begangen?
Ersteres dürfte durchaus von Bedeutung sein: Wenn nicht würde ich bei 60 Euro eher vermuten, dass nach §56f (2) STGB die Bewährungszeit verlängert, zusätzliche Weisungen oder Auflagen verhängt oder auch ein Bewährungshelfer auf Sie aufpassen soll. Es ist jedenfalls dringend zu empfehlen in dieser Sache einen Anwalt zu beauftragen, spätestens wenn die Sache vor Gericht geht.

Im zweiten Fall ist eine Gesamtstrafe zu bilden (also eine höhere Bewährungsstrafe für beide Taten).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Tatzeit: Oktober 2004
Bewährung seit Juli 2005.
Damit fällt die Tat nicht in die BW-Zeit, so dass kein Widerruf ins Haus steht.

Die zu bildende Gesamtstrafe wird zur BW ausgesetzt werden, wenn die Voraussetzungen dafür weiterhin vorliegen (das ist ja nicht zwingend).

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
inselkaempfer
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

danke nochmal für die antworten.

Und grosses Lob an alle die dazu Beitragen das dieses Forum so genial ist.

Gruss Kevin

0x Hilfreiche Antwort

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