Diebstahl-brauche dringend Antwort!

17. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
LiliFee
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Diebstahl-brauche dringend Antwort!

Hallo,
Ich bin 17 Jahre alt und wurde vorgestern in einem Laden beim Diebstahl erwischt.Das alles ist mir wirklich peinlich und ich bereue alles.Es ist eine etwas verzwickte Geschichte.Ich habe vor einiger Zeit im Chat jemanden kennengerlernt mit dem ich dann mehrmals gechattet und mich mit der Person getroffen habe.Anfangs war das alles ganz nett und irgendwann meinte die Person,es wäre ganz einfach in dem Kaufhaus zu stehlen und diese hätte es schon mehrmals getan.Vorgestern hat mich dann der Teufel geritten und ich wusste selber nicht mehr was ich getan habe,ich war wie in einem Rausch und packte mir Klamotten und Schmuck ein(Wert ca 75 Euro-reduzierte Artikel)Ich hab ein total schlechtes Gewissen bekommen und hielt mich noch längere Zeit im Laden auf,da ich am überlegen war,die Ware zurückzugeben,jedoch hatte ich panische Angst davor,was dann passieren würde.Nach langem hin und her wollte ich den Laden verlassen,sah aber eine nette junge Verkäuferin(wahrscheinlich in Ausbildung),die draußen Klamotten aufhing,der ich das alles erzählen und zurückgeben wollte,doch dann kam schon der Ladendetektiv und nahm mich mit.In meinem Schock habe ich natürlich erst erzählt,es wären meine Klamotten und mein Schmuck,aber dann gab ich es doch nach langem hin und her zu und entschuldigte mich mit Reue.Nun soll ich 50 Euro bezahlen und werde angezeigt.Die 50 Euro werde ich bezahlen,ich werde auch ein Entschuldigungsschreiben schreiben und ich bräuchte dringeng eine Antwort auf meine Frage,was mich jetzt ewartet?Bekomme ich eine Geldstrafe?Steht das in meinem Führungszeugnis(dass eventuell mein Füherschein und meine Ausbildung gefährdet ist)?Was genau passiert jetzt und wie lange muss ich auf meine Vorladung bei der Polizei warten(wenn eine kommt?)Das Problem bei der Sache ist auch,das der Gechäftsführer in meiner Anzeige 150 Euro angeben will bzw angegeben hat(obwohl es "nur" ca. 75 Euro waren,da vieles reduziert war.)Kann sein das er den vollen Preis berechnet hat,darf es das denn dann tun?
(Ich hatte auch schon mal was vor einiger Zeit gestohlen,wurde aber nicht erwischt,da hatte mich auch der Rausch gepackt,auch dies tut mir sehr Leid,kann das dann in den Fall mit einbezogen werden?Durch Videoaufnahmen oder Sonstigem?)

Den Beitrag mit dem Ladendiebstahl habe ich schon gelesen.Ich möchte wissen,was jetzt genau auf meinen Fall bezogen passiert?

Bitte um eine Antwort,habe ein sehr schlechtes Gewissen und Angst.

Vielen Dank schon mal für ihre Antworten!

-- Editiert von ParadiesKiss am 17.06.2007 16:54:21

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dr. Eschflegel
Status:
Lehrling
(1062 Beiträge, 317x hilfreich)

Also dass Chatrooms nun zur Aquise von Mittätern genutzt werden, ist originell.

Hopfen und Malz sind bei Ihnen offenbar noch nicht vollständig verloren, da Sie sich hier so reumütig zeigen. Allerdings war es ja, wie Sie selbst angaben, auch nicht das erste Mal. Gibt es da auch noch eine Dunkelziffer ?

Wie alt waren Sie denn bei der ersten Sache und kam das vor Gericht ? Was man jetzt schon sagen kann, ist, dass für Sie noch das Jugendstrafrecht gilt, und da steht der Grundsatz: Erziehung vor Strafe. Insofern müssen Sie keine übertriebenen Fantasien hegen.

Aus Ihren Schilderungen entnehme ich allerdings, dass Sie für irgendwie für kriminelle Handlungen wie Diebstahl anfällig sind. Ich würde dringend empfehlen, dass Sie gegen diese Anfälligkeit etwas Ernsthaftes unternehmen.

Es kommt darauf an, wo Sie sich später einmal bewerben wollen. Wenn Sie im öffentlichen Dienst arbeiten wollen, ist es immer von Nachteil, wenn Sie Straftaten begangen haben. Aber auch private Firmen machen komische Fragebögen: Hatten Sie schon mal ein Ermittlungsverfahren bei der Polizei ? Naja, das ist dann stets so ne Sache, ob man das wahrheitsgemäß beantwortet...

-----------------
"Kanzlei Prof. Ilstahl/Dr. Ehstrom/Dr. Achenblut und Söhne und Töchter"

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#2
 Von 
C.Konert
Status:
Praktikant
(663 Beiträge, 92x hilfreich)

Also zunächst ist bei Ihnen erstmal die Anwendung von Jugendstrafrecht zwingend. Das heißt vorweg: Das schlimmste was Ihnen passieren kann sind denke ich sozialstunden.

Ob das ganze nun in eine Gerichtsverhandlung mündet kann ich nicht sagen, was auf jeden Fall ein Problem ist ist, dass die geringwertigkeitsgrenze mit 75 € überschritten ist. Es kann also sein, dass der Staatsanwalt das ganze anklagt, ebenso möglich ist aber auch eine Ermahnung durch den Jugendrichter.

Wenn es zu einer Verurteilung kommt landet die im Erziehungsregister, und auf das haben nur ganz wenige Stellen Zugriff.

Beruflich oder für den Führerschein sehe ich also keine Probleme.



-----------------
"stud.iur Hr. C.Konert
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
LiliFee
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
Danke für die Antworten,zum ersten muss ich sagen,dass ich noc hkeine Anzeige wegen Diebstahl bekommen habe bzw schon vor Gericht stand,d.h. bei mir gabs noc hnie irgendetwas anzuklagen oder zu beschweren.Ich habe nur schonmal geklaut(Wert war gering),ohne erwischt zu werden.Das meinte ich damit.Kann das dann auch gegen mich verwendet werden,wenn ich jetzt zur Polizei/zum Gericht muss?(Durch Filmmaterial oder ähnlichem?)
Zum zweiten muss ich sagen,dass ich keinen Hang zum klauen habe,da ich wie schon mal gesagt noch nie negativ aufgefallen bin.Nicht das Sie jetzt denken,ich würde permanent klauen oder hätte eine dunkle Vergangenheit.Um Gottes Willen,das nicht!Auch meine Mutter ist enttäuscht von mir,wie ich ja selber,weil sie und ich niemals so etwas nie von mir erwartet hätten!Ich weiß ja selbst nicht,welcher Teufel mich da geritten hat!Es ist ja nich aus meinem eigenen Kopf entsprungen,ich wurde ja sozusagen dazu verleitet(entschuldigt aber nicht meine Tat ich weiß).Also passeirt da nichts schlimmes?ALso Jugendarrest oder sowas?75 bzw 150 Euro sind ja mehr als die 50 Euro,wie Sie sagten.Darf der Geschäftsführer denn eigentlich die vollen Preise berechnen?(Selbst wenn,käme das mit meinem geklauten Wert nicht überein,denn nach meiner Rechnung waren es ca mit reduzierten Preisen gerechnet 75 Euro und ohne reduzierte preise ca höchstens 100 Euro)

Naja vielen Dank für ihre Antworten,das hat mir sehr geholfen! :)

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#4
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

quote:
Darf der Geschäftsführer denn eigentlich die vollen Preise berechnen?

Nicht der Geschäftsführer sondern die Staatsanwaltschaft entscheidet was die Schadenshöhe ist. Wenn der Geschäftsführer mehr als die etikettierten Preise als Schaden angibt, solltest du darauf bei deiner sicher bevorstehenden polizeilichen Vernehmung vielleicht hinweisen.

quote:
75 bzw 150 Euro sind ja mehr als die 50 Euro,wie Sie sagten.

Wären es weniger als 50 Euro hättest du gute Chancen, dass das Verfahren dieses eine Mal auch ohne irgendwelche Sanktionen wie Sozialstunden eingestellt würde. So würde ich eher mit einer Einstellung gegen Sozialstunden oder sogar einer Anklage und Verurteilung zu Sozialstunden rechnen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
LiliFee
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort,
Falls es sich um mehr handelt,werde ich schon darauf hinweisen.Danke für den Rat.Da hätte ich dann nochmal eine Frage dazu.Die (bis zu) 50 Euro sind geringfügig,aber was ist dann mit dem Wert 75 bzw. 150 Euro?Ist das z.B. schon ein schwerer Diebstahl? :???:

Liebe Grüße LiliFee :)

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