(Dies ist ein Text von einem sehr guten Freund der sich gedanken macht und mich darum gebeten hat dies hier zu inserieren)
Guten Tag,
Ich habe als ich betrunken war ein Handy von einem Mädchen geklaut und es direkt am nächsten Tag bereut.
Ein bekannter der gut befreundet ist mit diesem Mädchen hat ca 1 Woche nach der Tat dann das Handy von mir bekommen und wollte es ihr geben, aber hat es dann doch Behalten.
Nun wurde es bei ihm von der Polizei sichergestellt und er hat eine Anzeige wegen Hehlerei bekomme.
Nun wollte ich mich mal schlau machen was mich für eine Strafe erwarten wird.
Zu mir als Person, ich bin noch nie Polizeilich bekannt gewesen und 19 Jahre alt (also Heranwachsender).
Würde mich freuen wenn mir da jemand weiterhelfen kann.
Ich bereue die Tat zu tiefst und hoffe das es nicht ganz so schlimm für mich aussieht.
Zusatz: Ich habe erfahren das dass Mädchen die Anzeige zurückgezogen hat.
Kann es Passieren das dass Verfahren einfach eingestellt wird?
(Ich danke schonmal in vorab für eure Hilfe und wünsche allen einen schönen Tag Mfg Dieter)
-- Editiert von DaddelDieter am 20.10.2020 13:49
Diebstahl eines I Phone 11
20. Oktober 2020
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Frage vom 20. Oktober 2020 | 13:42
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Diebstahl eines I Phone 11
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#1
Antwort vom 20. Oktober 2020 | 14:13
Von
Status: Unbeschreiblich (32852 Beiträge, 17256x hilfreich)
Man kann eine solche Anzeige gar nicht zurückziehen. Als Strafe würde ich mal mit Sozialstunden oder Jugendarrest rechnen.
#2
Antwort vom 20. Oktober 2020 | 14:19
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Okay er hat bisher aber tatsächlich nur eine Vorladung bekommen und keine Anzeige gibt es etwas was er tun könnte damit er im optimal Fall vielleicht straffrei ausgeht?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 20. Oktober 2020 | 14:24
Von
Status: Unbeschreiblich (32852 Beiträge, 17256x hilfreich)
"Nur eine Vorladung" - sehr witzig. Selbstverständlich gibt es hier eine Anzeige - wenn nicht vom Opfer, dann "von Amts wegen". Und außer gestehen und Reue bekunden kann der Täter hier gar nichts tun...
#4
Antwort vom 20. Oktober 2020 | 14:38
Von
Status: Unbeschreiblich (32852 Beiträge, 17256x hilfreich)
Was er noch tun kann: Hoffen, dass der hehlende Bekannte seine Story bestätigt. Das bringt auch keine Straffreiheit, spräche aber für eine gewisse Reue.
-- Editiert von muemmel am 20.10.2020 14:51
#5
Antwort vom 20. Oktober 2020 | 16:49
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9518x hilfreich)
ZitatOkay er hat bisher aber tatsächlich nur eine Vorladung bekommen und keine Anzeige :
Die Vorladung ist Folge einer Anzeige.
Zurücknehmen kann man eine Anzeige -wie schon gesagt wurde- auch nicht. Das geht nur mit Strafanträgen bei Antragsdelikten. Diebstahl in der hier vorliegenden Form ist aber ein Offizialdelikt.
Zitatdamit er im optimal Fall vielleicht straffrei ausgeht? :
Kommt drauf an, wie man "straffrei" definiert.
Ohne jegliche "Konsequenz" wird er nicht davonkommen.
Eine "Strafe" im rein rechtlichen Sinne wird aber aber auch nicht bekommen, sondern eine jugendrechtliche "Erziehungsmaßregel" (was den Vorteil hat, dass er auch danach nicht "vorbestraft" ist)
Wenn er bisher strafrechtlich nicht aufgefallen ist, wird es wohl Sozialstunden geben. Mit Glück verbunden mit einer Verfahrenseinstellung (die Stunden also als Einstellungsauflage). Im Jugendrecht macht es aber auch keinen wirklichen Unterschied, ob die Stunden im Rahmen einer Verurteilung auferlegt werden, oder als Auflage zu einer Einstellung. Sieht allenfalls besser aus, wenn irgendwann nochmal bei einer Straftat erwischt wird.
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