Diebstahl forensische Psychiatrie

28. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
Keven12
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Diebstahl forensische Psychiatrie

Kann man für einen Diebstahl mit Sachwert 500 Euro in eine forensische Psychiatrie kommen?

Gruß keven

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 934x hilfreich)

Ja, nein, vielleicht.

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#2
 Von 
Cousupp
Status:
Schüler
(319 Beiträge, 46x hilfreich)

Zitat (von Keven12):
Kann man für einen Diebstahl mit Sachwert 500 Euro in eine forensische Psychiatrie kommen?


Vorstrafen?
Art der Tatbegehung?
Laufende Bewährung?
Bekannte psychiatrische Erkrankungen?

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#3
 Von 
Keven12
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Handy geklaut vom Tisch eines Freundes
Keine Vorstrafen
Keine Bewährung
Bipolare Störung bekannt war aber zum Tatzeitpunkt Herr meiner Sinne. Habe mich auch selbst angezeigt

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#4
 Von 
Cousupp
Status:
Schüler
(319 Beiträge, 46x hilfreich)

Zitat (von Keven12):
Handy geklaut vom Tisch eines Freundes


Einfach nur weggenommen oder irgendwie dem Diebstahl "Nachdruck verliehen"?

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#5
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1908 Beiträge, 1145x hilfreich)

Bei der Unterbringung geht es mehr um die Vermeidung von zukünftigen Taten. Man kann also wegen so ziemlich jeder Straftat in der Unterbringung enden, WENN es besondere Anhaltspunkte dafür gibt, dass demnächst erheblich schwerwiegendere Taten begangen werden könnte. Soweit die Theorie.

Wenn es nur ein einziger Diebstahl eines Handys ist und es auf absehbare Zeit dabei bleiben würden, dann droht keine Unterbringung.

Allerdings reicht eine bipolare Störung sowieso nicht unbedingt aus, um schuldunfähig oder auch nur in der Schuldfähigkeit beschränkt zu sein. So gibt es Menschen, die von dieser Erkrankung betroffen sind, aber ihr Verhalten gegenüber ihren Mitmenschen doch zu kontrollieren wissen. Das gilt umso mehr, wenn selbst der Beschuldigte meint, zum Tatzeitpunkt "Herr seiner Sinne" gewesen zu sein.

Dann droht dem Beschuldigten wie jedem anderen Straftäter auch eine Geldstrafe. Den genauen Einfluss der Erkrankung auf die Schuldfähigkeit würde im Zweifelsfall ein psychiatrischer Sachverständiger klären. Solche Gutachten können viel Zeit in Anspruch nehmen und teuer werden.

Ein Diebstahl ist es übrigens nur, wenn die Wegnahme der Beute erfolgt, um diese für sich behalten oder verkaufen zu können oder ähnliches. Wenn man sich das Handy nur mal kurz "ausleihen" möchte, dann ist es streng genommen kein Diebstahl. Deswegen sollte man als Beschuldigter in solchen "speziellen" Situationen sehr genau darauf achten, was man zu dem Vorwurf aussagt (hier vermutlich schon zu spät).

Bei der Strafzumessung kommt es dann auch nicht auf den Neupreis des Handys an, sondern auf den Zeitwert. Im Ergebnis dürfte das in sehr vielen Fällen aber keinen Unterschied machen.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127404 Beiträge, 40801x hilfreich)

Zitat (von Keven12):
Kann man für einen Diebstahl mit Sachwert 500 Euro in eine forensische Psychiatrie kommen?

Wenn man sich entsprechend verhält bzw. entsprechend verhalten hat ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33702 Beiträge, 17556x hilfreich)

Offenbar befindet man sich ja z. Zt. nicht im Maßregelvollzug, denn da gibt es kein Internet. Würde eine Unterbringung angestrebt, wäre man jedoch bereits per "einstweiliger Unterbringung" schon dort einquartiert, denn die "Anlasstat" ist ja schon begangen - einfach mal den § 126a StPO lesen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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