Kann man für einen Diebstahl mit Sachwert 500 Euro in eine forensische Psychiatrie kommen?
Gruß keven
Diebstahl forensische Psychiatrie
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Ja, nein, vielleicht.
ZitatKann man für einen Diebstahl mit Sachwert 500 Euro in eine forensische Psychiatrie kommen? :
Vorstrafen?
Art der Tatbegehung?
Laufende Bewährung?
Bekannte psychiatrische Erkrankungen?
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Handy geklaut vom Tisch eines Freundes
Keine Vorstrafen
Keine Bewährung
Bipolare Störung bekannt war aber zum Tatzeitpunkt Herr meiner Sinne. Habe mich auch selbst angezeigt
ZitatHandy geklaut vom Tisch eines Freundes :
Einfach nur weggenommen oder irgendwie dem Diebstahl "Nachdruck verliehen"?
Bei der Unterbringung geht es mehr um die Vermeidung von zukünftigen Taten. Man kann also wegen so ziemlich jeder Straftat in der Unterbringung enden, WENN es besondere Anhaltspunkte dafür gibt, dass demnächst erheblich schwerwiegendere Taten begangen werden könnte. Soweit die Theorie.
Wenn es nur ein einziger Diebstahl eines Handys ist und es auf absehbare Zeit dabei bleiben würden, dann droht keine Unterbringung.
Allerdings reicht eine bipolare Störung sowieso nicht unbedingt aus, um schuldunfähig oder auch nur in der Schuldfähigkeit beschränkt zu sein. So gibt es Menschen, die von dieser Erkrankung betroffen sind, aber ihr Verhalten gegenüber ihren Mitmenschen doch zu kontrollieren wissen. Das gilt umso mehr, wenn selbst der Beschuldigte meint, zum Tatzeitpunkt "Herr seiner Sinne" gewesen zu sein.
Dann droht dem Beschuldigten wie jedem anderen Straftäter auch eine Geldstrafe. Den genauen Einfluss der Erkrankung auf die Schuldfähigkeit würde im Zweifelsfall ein psychiatrischer Sachverständiger klären. Solche Gutachten können viel Zeit in Anspruch nehmen und teuer werden.
Ein Diebstahl ist es übrigens nur, wenn die Wegnahme der Beute erfolgt, um diese für sich behalten oder verkaufen zu können oder ähnliches. Wenn man sich das Handy nur mal kurz "ausleihen" möchte, dann ist es streng genommen kein Diebstahl. Deswegen sollte man als Beschuldigter in solchen "speziellen" Situationen sehr genau darauf achten, was man zu dem Vorwurf aussagt (hier vermutlich schon zu spät).
Bei der Strafzumessung kommt es dann auch nicht auf den Neupreis des Handys an, sondern auf den Zeitwert. Im Ergebnis dürfte das in sehr vielen Fällen aber keinen Unterschied machen.
ZitatKann man für einen Diebstahl mit Sachwert 500 Euro in eine forensische Psychiatrie kommen? :
Wenn man sich entsprechend verhält bzw. entsprechend verhalten hat ...
Offenbar befindet man sich ja z. Zt. nicht im Maßregelvollzug, denn da gibt es kein Internet. Würde eine Unterbringung angestrebt, wäre man jedoch bereits per "einstweiliger Unterbringung" schon dort einquartiert, denn die "Anlasstat" ist ja schon begangen - einfach mal den § 126a StPO lesen.
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