Diebstahl geringwertiger Sachen

11. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
jugendlicher17
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Diebstahl geringwertiger Sachen

Hallo zusammen,
folgende Situation bereitet mir Kopfzerbrechen:
Bei einem Kaufhaus habe ich eine zu kleine Jacke anprobiert und dafür Pullover und Jacke ausgezogen. Habe dann ein bisschen weitergeguckt. Dann fiel mir auf, dass mein Portemonait in einem freizugänglichen Fach meines Rollers war. Inzwischen hatte ich meinen Pulli und Jacke über die Trainigsjacke des Kaufhauses gezogen (ich weiß: SEHR DUMM). Ich war an dem Tag total "durch den Wind".An der Kasse wurde natürlich der Alarm ausgelöst.Schockiert über mich selbst habe ich es natürlich sofort gesagt. Dann kam der Marktleiter,... habe die Vertragsstrafe von 50€ nicht gezahlt.
´Bei der poliz. Vernehmung habe ich den Tathergang auch genauso geschildert und Gründe genannt, warum ich es nicht nötig habe zu stehlen und beteuert, dass es ein Versehen war.( Das natürlich an Unglaublichkeit nicht mangelt, aber es ist nunmal die Wahrheit). Da ich schonmal 10Soz.-Stunden wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis hatte, befürwortete die Polizistin besondere Milde oder obwohl unüblich: erneut Sozialstunden.
Ich bin 17Jahre alt, meine sozialen Umstände untermalen,dass ich es nicht nötig habe.
Gestern kam der Brief vom Amtsgericht: Die StA klagt beim Jugendgericht an-> Hauptverfahren eröffnen. Ich befürchte eine Zuchtstrafe wie Freizeitarrest; und den Eintrag ins BZG und FZ.
Was kann ich jetzt am Besten tun? Anwalt nehmen? Psychiater bescheinigen lassen, dass ich nach Klassenarbeiten etc wie damals verwirrt und nervös bin?
Ich bin frustriert, habe noch nie gestohlen, mittlerweile muss ich mich mehrfach abtasten bevor ich einen Laden verlasse. Es ist die Wahrheit, auch wenn ich sie selbst fast nicht glauben kann.
Aber ich kann ja nicht etwas gestehen, was ich in der Absicht nie vor hatte.

Liebe Grüße
A.

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-- Editiert am 11.06.2010 10:40

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

quote:
Dann kam der Marktleiter,... habe die Vertragsstrafe von 50€ nicht gezahlt.



Das ist keine Vertragsstrafe, sondern wohl eher die Fangprämie. Hätte der Ladendetektiv Sie gefaßt, würde ich die Höhe als angemessen betrachten. Da Sie "nur" durch die automatische Überwachung überführt wurden, bin ich etwas unsicher, ob die 50 Euro gerechtfertigt sind. Tendenziell denke ich aber schon.

quote:
Da ich schonmal 10Soz.-Stunden wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis hatte, befürwortete die Polizistin besondere Milde oder obwohl unüblich: erneut Sozialstunden.


Was die Polizistin befürwortet, ist völlig unerheblich, da allein der Staatsanwalt entscheidet.

quote:
Ich befürchte eine Zuchtstrafe wie Freizeitarrest; und den Eintrag ins BZG und FZ.


Das müssen Sie nicht. Da das Delikt in der Vergangenheit in keinem Zusammenhang zum Diebstahl steht, wird es sehr wahrscheinlich wieder auf Sozialstunden hinauslaufen. Ferner gibt es einen Eintrag ins Jugendzentralregister (so oder so ähnlich lautet es). Ihr BZR und FZ sind später also sauber.

Sie können den Ablauf wahrheitsgemäß schildern. Dies wird vermutlich den Staatsanwalt nicht überzeugen aber die Strafe wohl auch nicht wesentlich verschlimmern. Ein Anwalt ist aus meiner Sicht nicht notwendig.
Auch wenn es keine Absicht war, ist Ihnen doch sicher klar, dass diese "Ausreden" sehr sehr oft vorgebracht sind und es praktisch unmöglich ist, den Wahrheitsgehalt zu prüfen, weswegen fast immer von einer Schutzbehauptung ausgegangen werden muss.
Den Weg zum Psychiater können Sie sich meines Erachtens sparen. Dazu ist das Delikt dann doch zu "banal" auch wenn Sie nun geschockt darüber sein mögen.







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"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

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#2
 Von 
jugendlicher17
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank,
also werde ich zur Hauptverhandlung geladen? Wie läuft es denn dort ab?
Wäre es vermerkt auf der Anklage, wenn neben dem Zeugen weitere Beweise wie etwa eine Videoaufzeichnung vorhanden wären?


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