Diebstahl geringwertiger Sachen bei Bankkarte?

28. Februar 2002 Thema abonnieren
 Von 
ovid
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 3x hilfreich)
Diebstahl geringwertiger Sachen bei Bankkarte?

wenn a dem b dessen bankkarte entwendet (und sich dabei die auf einem zettel vermerkte geheimnummer merkt) ist das dann diebstahl(§242) oder wird die kreditkarte als geringwertige sache(§248a) bezeichnet, da sie eigentlich keinen wert besitzt.

vielen dank und freundliche grüße

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ovid
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 3x hilfreich)

noch ein weitere punkt zu der obigen frage:

bei §243 entfällt ein schwerer diebstahl wenn es sich um eine geringwertige sache handelt, ist in diesem fall dann der §242 anwendbar?

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#2
 Von 
Eisbeer
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich weiß ja nicht, aber vileicht kann man da auch § 246 oder § 266 ansetzten ?? ;-)

Eisbeer

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Weberlein
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Eine arbeitslose Bekannte von mir hat einen Kosmetikartikel i. H. v. ca. 17 Euro mitgehen lassen. Sie hat die leere Verpackung im Regal stehen lassen. Falls die Angestellten die Video-Bänder abspielen lassen um herauszufinden, wer das war und die evtl. bekannte Kundin beim Klau aufgezeichnet wurde, können diese dann im Nachhinein noch eine Anzeige bei der Polizei machen? Also, auf frischer Tat ist sie nicht erwischt worden. Bitte antworten Sie mir, weil meine Bekannte am Ende ist mir ihren Nerven.

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