Diebstahl im Einzelhandel

19. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
FehlerSocke
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Diebstahl im Einzelhandel

Guten Tag,

angenommen A entwendet über Monate beim Arbeitgeber Rubbellose und nun ist insgesamt ein Schaden im Bereich von mehreren tausenden Euro entstanden, wie wird da die Strafe aussehen. Dadurch das es sich um Rubbellose handelt, also Glücksspiel, erschwert das die Tat? Gibt es Möglichkeiten die Strafe zu verringern?

A ist bis dato nicht negativ aufgefallen.

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9 Antworten
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#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32811 Beiträge, 17245x hilfreich)

Und A war zu Tatzeit wie alt? Und wurde überhaupt Anzeige erstattet?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
FehlerSocke
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Noch keine Anzeige erstattet, A ist volljährig.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32811 Beiträge, 17245x hilfreich)

A ist volljährig. Das war nicht die Frage. Auch auf Volljährige kann Jugendstrafrecht angewandt werden.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
FehlerSocke
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
A ist volljährig. Das war nicht die Frage. Auch auf Volljährige kann Jugendstrafrecht angewandt werden.


Ach so, mein Fehler, A ist 31.

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32811 Beiträge, 17245x hilfreich)

Na dann - Geldstrafe, weil Ersttäter. Aber wenn der AG keine Anzeige erstattet hat, ist doch alles bestens - oder hat er bloß noch nichts gemerkt?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
FehlerSocke
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Na dann - Geldstrafe, weil Ersttäter. Aber wenn der AG keine Anzeige erstattet hat, ist doch alles bestens - oder hat er bloß noch nichts gemerkt?


Semi - was gemerkt, aber noch keine Anzeige erstattet.
Also ist die Höhe der Summe nicht ausschlaggebend? Also liegt kein "schwerere" Diebstahl vor? Und was könnte Strafmilderung erwirken?

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32811 Beiträge, 17245x hilfreich)

Also ist die Höhe der Summe nicht ausschlaggebend? Doch, natürlich - aber nicht nur.
Also liegt kein "schwerere" Diebstahl vor? Wenn Sie nicht gerade mit dem Brecheisen vorgegangen sind - nein.
Und was könnte Strafmilderung erwirken? Bis zu Verhandlung alles oder zumindest einen Teil zurückzahlen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#8
 Von 
FehlerSocke
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Also ist die Höhe der Summe nicht ausschlaggebend? Doch, natürlich - aber nicht nur.
Also liegt kein "schwerere" Diebstahl vor? Wenn Sie nicht gerade mit dem Brecheisen vorgegangen sind - nein.
Und was könnte Strafmilderung erwirken? Bis zu Verhandlung alles oder zumindest einen Teil zurückzahlen.


Kein Brecheisen oder sonstige Gewalt. Okay, danke.
Ab wann würde denn bei diesem Fall der Bestand "Betrug" eintreten?

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#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32811 Beiträge, 17245x hilfreich)

Gar nicht - wir reden hier von Diebstahl.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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