Guten Tag ,
meine Frau hat Diebstahl
im Laden gemacht und ich brauche ein Rat. Bei Ihr wurde CS-Gas in der Tasche gefunden , die ich Ihr fuer Sicherheit gekauft habe. Jetzt wird Anklage erhoben wegen Diebstahl mit Waffen. Sie wird Beschuldigt in drei Sachen und las dritte Widerstand einer anderen Person durch Gewalt. So was gabs aber nicht, Sie hat kein Widerstand geleistet. Was muss man machen ?
Die Sachen dir bei Ihr gefunden wurde Post. 1 und 2 wurde gekauft, nur wir haben Bar bezahlt und wir haben kein Nachweis so wie Kontoauszüge oder Rechnungen. Wie geht man in solchen Fällen vor ?
Hier ist das Abschrift von Anklage https://drive.google.com/file/d/0Bxc7v9-51tUyalZNUXBjemJtcU0/view?usp=sharing
Danke
Diebstahl im Laden
3. August 2016
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Frage vom 3. August 2016 | 09:27
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 2x hilfreich)
Diebstahl im Laden
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#1
Antwort vom 3. August 2016 | 11:22
Von
Status: Unbeschreiblich (30223 Beiträge, 9557x hilfreich)
Zitat:Sie hat kein Widerstand geleistet.
Das wirft man ihr auch nicht vor.
Dort steht, dass sie CS-Gas und nen Seitenschneider dabei hatte und das Mittel sind, mit denen der Widerstand von anderen Personen überwunden werden kann. Alleine das ist schon strafbar, wenn man diese Sachen bei einem Diebstahl mitführt und plant, Sie im Falle von Widerstand einzusetzen.
Das ist aber ohnehin zweitrangig, da es sich dabei um § 244, Abs. 1, Nr. 1b StGB handelt, in der Anklageschrift aber -richtigerweise- § 244, Abs. 1, Nr. 1a genannt ist, wonach es es ausreichend ist, ein "gefährliches Werkzeug" bei einem Diebstahl dabei zu haben (egal in welcher Absicht) um sich nach § 244 StGB strafbar zu machen. Mindestens das CS-Gas ist solch ein gefährliches Werkzeug. Hätte Sie die Sachen gegen Menschen "eingesetzt" wäre sie jetzt nicht nur wegen Diebstahls mit Waffen, sondern wegen schwerem Raub, bzw. schwerem räuberischem Diebstahl angeklagt und würde mind. 3 Jahre Freiheitsstrafe zu erwarten haben.
So sind es "nur" mindestens 6 Monate. Da es sich um 3 Fälle handelt würde ich nicht mit weniger als 9 Monaten rechnen, zumal in Baden-Württemberg.
Zitat:Post. 1 und 2 wurde gekauft, nur wir haben Bar bezahlt und wir haben kein Nachweis so wie Kontoauszüge oder Rechnungen
Abgesehen davon, dass es ungewöhnlich ist, sich bei Bekleidung keinen Kassenzettel geben zu lassen, läßt sich aber auch anhand des Kassenarchivs in den Geschäften feststellen, ob diese Gegenstände (bei Nr. 2 sind es ja immerhin 4 Teile) in dem fraglichen Zeitraum gemeinsam an einen einzigen Kunden verkauft worden sind.
Zitat:
Wie geht man in solchen Fällen vor ?
Man beauftragt einen Rechtsanwalt/Strafverteidiger mit seiner Verteidigung.
#2
Antwort vom 3. August 2016 | 22:32
Von
Status: Praktikant (608 Beiträge, 298x hilfreich)
ZitatHätte Sie die Sachen gegen Menschen "eingesetzt" wäre sie jetzt nicht nur wegen Diebstahls mit Waffen, sondern wegen schwerem Raub, bzw. schwerem räuberischem Diebstahl angeklagt und würde mind. 3 Jahre Freiheitsstrafe zu erwarten haben. :
Das verwirrt mich etwas. Magst Du vielleicht kurz erklären, weshalb es nicht entsprechend §§ 252, 250 Absatz 2 mindestens 5 Jahre gewesen wären? Ich dachte, mindestens 3 Jahre gibt es dann, wenn der Ladendieb sich losreißt aber das CS-Gas in der Handtasche bleibt...
-- Editiert von metttwurstkneckebrot am 03.08.2016 22:33
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#3
Antwort vom 4. August 2016 | 00:27
Von
Status: Unbeschreiblich (30223 Beiträge, 9557x hilfreich)
Stimmt, mein Fehler. Es wären mind. 5 Jahre.
#4
Antwort vom 5. August 2016 | 10:06
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 2x hilfreich)
Hallo , was soll ich machen , wenn ich kein Geld fuer Anwalt hat und Pflicht Verteidiger in diesem Fall nicht zu steht ?
Familie - Mann alleinverdiener , Fau Hausfrau und kleines Kind.
WIrd es reichen, wenn man Online Anwalt nimmt , der das Schriftverkehr ubernimmt und allea Aussergerichtlich regelt oder man muss vor Gericht erscheinen ? Gibts die Moeglichkeit alles ohne zu Gericht zu fahren , regeln ?
-- Editiert von daxikiru am 05.08.2016 10:09
#5
Antwort vom 5. August 2016 | 10:08
Von
Status: Unbeschreiblich (33935 Beiträge, 17627x hilfreich)
Hallo , was soll ich machen Das Geld irgendwo leihen. Geht das nicht, hat Ihre Frau halt keinen Verteidiger.
#6
Antwort vom 5. August 2016 | 10:50
Von
Status: Unbeschreiblich (30223 Beiträge, 9557x hilfreich)
Zitat:und Pflicht Verteidiger in diesem Fall nicht zu steht ?
Haben Sie denn überhaupt schon versucht bei Gericht einen zu beantragen?`Es liegt zwar kein zwingender Bestellungsgrund aus § 140, Abs. 1 StPO vor, aber bei Diebstahl mit Waffen ist grds. durchaus eine Freiheitsstrafe von über 1 Jahr denkbar, was eine Bestellung nach § 140, Abs. 2 möglich macht. Außerdem wird ja im Anschreiben zur Anklageschrift dezent auf die Möglichkeit des Antrags auf Bestellung eines PV hingewiesen. Zumindest bei uns hier wird das nur gemacht, wenn das Gericht auch geneigt ist, im Falle eines Antrags, einen zu bestellen. Ansonsten "schenkt" man sich diesen Hinweis (wie gesagt - hier bei uns)
Zitat:WIrd es reichen, wenn man Online Anwalt nimmt , der das Schriftverkehr ubernimmt und allea Aussergerichtlich regelt
Nein, das wird nicht reichen. Aussergerichtlich gibt es hier nichts zu regeln. Es wird eine Hauptverhandlung stattfinden.
Zitat:Gibts die Moeglichkeit alles ohne zu Gericht zu fahren , regeln ?
Nein, praktisch gesehen gibt es die in diesem Fall nicht (mehr). Vor Anklageerhebung und mit Anwalt wäre evtl. das Strafbefehlsverfahren möglich gewesen. Aber auch das wäre sehr unwahrscheinlich gewesen.
Wenn man kein Geld für einen Anwalt hat und ein Pflichtverteidiger tatsächlich abgelehnt werden sollte (einen Antrag müsste man halt schon mal stellen, um das zu erfahren), muß man die Sache halt alleine bewältigen.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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