Diebstahl im Supermarkt (Ladendiebstahl nach 242stgb)

20. Juni 2023 Thema abonnieren
 Von 
Weißnichtweiter123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Diebstahl im Supermarkt (Ladendiebstahl nach 242stgb)

Hallo ich habe einen Riesen Fehler gemacht und bereue es sehr.

Ich hatte in einem Bekannten Supermarkt für meine damalige Freundin Sachen im dreistelligen Bereich (etwa 150€) geklaut. Ich bin schon längst über 18 und Student. Außerdem bin ich Ersttäter und bereue es wirklich sehr.

Ich habe heute einen Brief von der Polizei bekommen zur schriftlichen Äußerung. Ich habe 3 Wochen Zeit dieses Formular auszufüllen aber ich weiß nicht was ich schreiben soll.

Außerdem habe ich vor der Strafe Angst da im Internet von einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren geredet wird. Könnt ihr mir vielleicht schnell weiter helfen was ich da jetzt genau hin schreiben soll, ob ich mir einen Anwalt zulegen soll und was die Strafe sein kann.

Vielen Dank im Voraus

-- Editiert von User am 20. Juni 2023 17:55

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33720 Beiträge, 17559x hilfreich)

1. Na, die Tat zugeben.
2. Was sollte ein Anwalt denn hier bewirken? Folglich brauchen Sie keinen (ganz abgesehen von den Kosten).
3. Da müssen Sie schon mal konkreter werden, was Ihr Alter anbelangt: 19? 29? Das macht einen Riesenunterschied...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Weißnichtweiter123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin 25 und wie gesagt Ersttäter.
Gibt es vielleicht irgendeine Möglichkeit das ich zur Polizei persönlich hin gehe und das versuche so zu regeln?

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33720 Beiträge, 17559x hilfreich)

Gibt es vielleicht irgendeine Möglichkeit das ich zur Polizei persönlich hin gehe und das versuche so zu regeln? Nein - was soll denn bitte "so regeln" sein? Bestechung? Das wäre dann die nächste Straftat...
Ich bin 25 und wie gesagt Ersttäter. Na, dann rechnen Sie mal mit einer Geldstrafe.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 934x hilfreich)

Zitat (von Weißnichtweiter123):
Ich habe 3 Wochen Zeit dieses Formular auszufüllen aber ich weiß nicht was ich schreiben soll.
"Ja, ich war es und gebe alles zu."

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1562 Beiträge, 340x hilfreich)

Zitat (von Weißnichtweiter123):
Ich habe 3 Wochen Zeit dieses Formular auszufüllen
Nein, dieses Formular muss man nicht ausfüllen.

Zitat (von Weißnichtweiter123):
Außerdem habe ich vor der Strafe Angst da im Internet von einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren geredet wird.
Das liegt nicht am Internet, sondern am 242 StGB.

Zitat (von Weißnichtweiter123):
Könnt ihr mir vielleicht schnell weiter helfen was ich da jetzt genau hin schreiben soll
Nein, dürfen wir nicht.

Zitat (von Weißnichtweiter123):
ob ich mir einen Anwalt zulegen soll und was die Strafe sein kann.
Die Erstberatung wird (sofern man sich nicht völlig blöd anstellt) mehr kosten als die zu erwartende Strafe/Auflage.

Signatur:

Wahrheit ist Verhandlungssache.

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