Diebstahl im Wert von 78€

20. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
Tiiii
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Diebstahl im Wert von 78€

Ich brauche dringend Hilfe.
Ich habe heute eine Strafanzeige wegen Diebstahl bekommen. Ich hab nun Angst, dass dies im Führungzeugnis steht. Also ich habe den Diebstahl zugegeben und auch die 50€ für die Laden bereit bezahlt. Der Dedektiv hat mir versichert, dass keine weitern Folgen auf mich zukommen. Aber heute hatte ich den Brief im Briefkasten. Kann mir jemand sagen, was nun auf mich zukommt?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hpunkt
Status:
Schüler
(245 Beiträge, 131x hilfreich)

Soweit sie nicht vorbestraft sind - keinesfalls ein Eintrag ins Führungszeugnis. Allerdings ist es gut denkbar, dass Sie eine Geldauflage zahlen müssen, damit das Verfahren nach § 153a StPO eingestellt wird.

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#2
 Von 
Tiiii
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

ja war das erste und einzige Mal. Mit welcher Höhe muss ich bei deser Geldauflage rechnen?

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#3
 Von 
hpunkt
Status:
Schüler
(245 Beiträge, 131x hilfreich)

Üblich sind 100-500 Euro, eher 100 als 500. Das entscheidet aber die Staatsanwaltschaft in Eigenregie. Allerdings ist es auch durchaus denkbar, dass das Verfahren ohne Auflage eingestellt wird, dagegen spricht aber der nicht mehr ganz geringfügige Warenwert.

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#4
 Von 
Ladendiebin123
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 34x hilfreich)

nicht ganz unwichtig ist dabei, wie alt sie sind (älter als 21?), wenn Sie jünger sein sollten, gehts ggf. nach Jugendrecht - im FZ steht aber dennoch nix drin ;)
---ich nehm an, das Schreiben im Briefkasten ist die Anhörung durch die polizei?? ---
Grüße
Lena... Leidensgenossin

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-- Editiert am 20.04.2010 17:12

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#5
 Von 
Tiiii
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

nein bin erst 19. naja das Schreiben beinhaltet, dass ich die Möglichkeit habe innerhalb von 14 Tagen dazu Stellung zu nehmen.

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