"Diebstahl" in Kaufland

25. Mai 2025 Thema abonnieren
 Von 
Beckmar
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
"Diebstahl" in Kaufland

Hallo zusammen, ich habe eine Frage und brauche sehr eine Ratschläge. Heute ist bei mir eine sehr unangenehme und peinliche Situation passiert.
Ich war in Kaufland und habe eine Flasche Havana Club mit neuem Geschmack gesehen und an diese Flasche war eine kleine Flasche desselben Produkts gebunden, gezeichnet "Jetzt neu, gratis probieren". Ich habe nicht lange nachgedacht und habe sie mitgenommen, auch weil viele von diesen Flaschen schon ohne die Kleinen waren. Am Ausgang habe ich einen Ladendetektiv getroffen. Dann habe ich festgestellt, dass, was ich gemacht habe, eine Diebstahl war. Er hat meine persönlichen Daten geschrieben und hat gesagt, dass er einen Anzeige zum Polizei macht. Jetzt muss ich 100 Euro als Vertragsstrafe zahlen und einen Bearbeitungsgebühr. Weil ich so viel Geld nicht habe, bekomme ich das alles per Post. Ich habe auch 3 Monate Hausverbot bekommen. Das Problem war, dass ich seit nicht so lange in Deutschland wohne und mein Deutsch deshalb nicht perfekt ist. Ich habe versucht ihm alles zu erklären, das ich einfach dumm bin und habe wirklich gedacht, dass das sind Fläschchen zum probieren, warum denn sie auf die große Flaschen mit die gleiche Produkt sind. Aber er war sicher, dass ich das stehlen wollte. Ich bin erstmals in meinem Leben in einer solchen Situation und habe keine Ahnung, wie es weitergeht, was wäre die Folgen dieser Polizei Anzeige? Bin ich jetzt wirklich ein Krimineller in Deutschland? Ist es überhaupt möglich, eine so hohe Geldstrafe nur von Kaufland zu bekommen, und dann noch eine von der Polizei? Kann ich etwas dagegen tun? Habe ich das Recht, dieser Strafe zu widersprechen? Wäre diese ins Führungszeugnis eingetragen? Ich bin wirklich sehr aufgeregt und weiß nicht, was ich als nächstes tun soll. Die Strafe von Kaufland ist sehr viel für mich, ich habe momentan keine gute Lebenssituation, bekomme Bürgergeld und nur ab Juni fange Arbeit in einer Teilzeitstelle mit 14€ pro Stunde Lohn und das wäre sehr schwer für mich. Ich verstehe, dass das ist genau mein Fehler ist und zahle das, wenn es ist überhaupt gesetzlich möglich, für einen Gratis Produkt, der kostet tatsächlich nichts oder sehr wenig, so eine Problem zu haben.. Vielleicht kann mir jemand einen Rat geben oder einfach nur seine Meinung zu dieser Situation äußern. Ich weiß nicht, was ich als nächstes tun soll, und ich verstehe meine Situation nicht. Auf Ihre Antwort würde ich mich sehr freuen.

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2624 Beiträge, 766x hilfreich)

Zitat (von Beckmar):
Bin ich jetzt wirklich ein Krimineller in Deutschland?

Blöde Frage ... Natürlich, wer klaut ist kriminell

Zitat (von Beckmar):
Ist es überhaupt möglich, eine so hohe Geldstrafe nur von Kaufland zu bekommen, und dann noch eine von der Polizei?

Du merkst doch selbst, dass das möglich ist.

Zitat (von Beckmar):
Kann ich etwas dagegen tun?

Aufhören zu stehlen wäre ein Anfang

Zitat (von Beckmar):
Aber er war sicher, dass ich das stehlen wollte.

Ich weiß zwar nicht wo du herkommst, aber einfach kleine Flaschen, die an große gebunden sind, abzureißen und einzustecken dürfte überall Diebstahl sein.

Zitat (von Beckmar):
Habe ich das Recht, dieser Strafe zu widersprechen?

Klar, wird dann nur durch Anwalts- und Gerichtskosten teurer.

Zitat (von Beckmar):
bekomme Bürgergeld und nur ab Juni fange Arbeit in einer Teilzeitstelle mit 14€ pro Stunde Lohn und das wäre sehr schwer für mich.

Na ja 2. Job wäre hilfreich um für sich allein sorgen zu können.

Zitat (von Beckmar):
Wäre diese ins Führungszeugnis eingetragen?

Falls du zu 90 Tagessätzen oder mehr verurteilt wirst, ja. Ist aber unwahrscheinlich.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(19169 Beiträge, 7016x hilfreich)

Teures Lehrgeld, was du zahlst. Dass du die Situation nicht verstanden hast, dass man die große Flasche kaufen muss, um die kleine dazu zu erhalten, nehme ich dir ja noch ab; bedenklich dagegen, dass du mit deinem Bürgergeld überhaupt an 'Havanna Club' denkst.
Die Kaufhäuser wollen natürlich abschrecken mit hohen Gebühren für Diebe.
Für den Staat bist du Ersttäter, da geht es noch mit eher milden Strafen.
Merke: Fremdes Eigentum ist gut geschützt vom Gesetz.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34048 Beiträge, 17672x hilfreich)

Da wir es mit einem Ersttäter und einer geringen Schadenshöhe zu tun haben, könnte es auch ganz ohne gerichtliche Strafe abgehen (= Einstellung wegen Geringfügigkeit).

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
seidi256
Status:
Praktikant
(860 Beiträge, 336x hilfreich)

Zitat (von Beckmar):
Ist es überhaupt möglich, eine so hohe Geldstrafe nur von Kaufland zu bekommen,


das sind sogenannte Vertragsstrafen
100€ die Kaufland erhebt, diese Strafe ist getrennt von möglichen Strafverfahren, und ist eher eine Zivilrechtliche Sache, quasi eine Aufwandsentschädigung die vom Unternehmen erhoben wird

Zitat:
und dann noch eine von der Polizei?


von der Polizei bekommst du in Deutschland keine Strafe, sondern von einem Gericht
ob und wenn ja wie viel, entscheidet sich im Strafverfahren.
das kann auch Eingestellt werden.
grade für Ersttäter mit einem geringen Schadenssumme, wird davon oft gebrauch gemacht. sollte es Eingestellt werden, bekommst du keine Strafe, außer eben die 100€ von Kaufland, die du in jedem Fall zahlen musst

zahlst du die nicht, wird es noch teurer, den Kaufland kann das Geld auch durch entsprechende Zwangsmaßnahmen ( Mahnbescheide, gerichtliche Zwangsvollstreckungs Titel, Gerichtsvollzieher) eintreiben. die Kosten dafür musst du dann auch noch tragen, weil die noch oben drauf kommen.


Zitat (von Beckmar):
Wäre diese ins Führungszeugnis eingetragen? I


mit einer wahrscheinlichkeit von 99% erfolgt keine Eintragung ins Führungszeugnis

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
seidi256
Status:
Praktikant
(860 Beiträge, 336x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
bedenklich dagegen, dass du mit deinem Bürgergeld überhaupt an 'Havanna Club' denkst.


sorry, hat jetzt nichts mit dem Fall an sich zutun, aber egal ob Bürgergeld oder nicht, jeder kann mit seinem Geld egal ob durch eigener Hände Arbeit oder durch Sozialleistung kaufen was man möchte,
dazu zählt auch sowas wie Havanna Club.

ich kenne mehrere Leute, die nach 20 und mehr Jahren arbeit auch durch verschiedene Umstände ins Bürgergeld gerutscht sind.
das es da bedenklich sein soll bestimmte Dinge zu kaufen, finde ich nicht in Ordnung

ist nur meine persönliche Meinung!

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41149 Beiträge, 14497x hilfreich)

seidi, darum geht es doch nicht. Jeder, auch jeder Empfänger von Sozialleistungen kann seine Gelder ausgeben wie er will. Nur, wenn man dann beim Diebstahl von etwas sehr Hochwertigem erwischt wird, nicht etwa bei Bedarf des täglichen Lebens, und dann hinterher sich auf seine Bedürftigkeit beruft, da fehlt mir jedes Verständnis. Man muss sich eben auch Kleinkriminalität leisten können, und was ich mir nicht leisten kann, das sollte ich auch nicht tun.

Niemand wird ihm den Kopf abreißen. Und das ist auch gut so. Nur das Gejammere unter Hinweis auf seine finanzielle Lage finde ich deplatziert. Bedürftigkeit ist nun mal kein Freibrief.

wirderden

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Beckmar
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
seidi, darum geht es doch nicht. Jeder, auch jeder Empfänger von Sozialleistungen kann seine Gelder ausgeben wie er will. Nur, wenn man dann beim Diebstahl von etwas sehr Hochwertigem erwischt wird, nicht etwa bei Bedarf des täglichen Lebens, und dann hinterher sich auf seine Bedürftigkeit beruft, da fehlt mir jedes Verständnis. Man muss sich eben auch Kleinkriminalität leisten können, und was ich mir nicht leisten kann, das sollte ich auch nicht tun.

Niemand wird ihm den Kopf abreißen. Und das ist auch gut so. Nur das Gejammere unter Hinweis auf seine finanzielle Lage finde ich deplatziert. Bedürftigkeit ist nun mal kein Freibrief.




Ich verstehe, dass jeder für seine Fehler geradestehen muss, auch in finanzieller Hinsicht. Das ist kein Problem, und ich wollte nicht, dass Sie dies als Klage auffassen, sondern nur klarstellen, warum es für mich wichtig ist zu wissen, ob dieser Betrag wirklich dem Verlust des Geschäfts entspricht. Ich glaube nicht, dass es sich bei den Mini-Produkten, die ich anfangs fälschlicherweise für Werbeartikel gehalten habe, um wertvolle Waren handelt. Und ich rechtfertige mein Handeln in keiner Weise mit meiner finanziellen Situation, ich habe meinen Fehler eingesehen und bereue ihn.
Ich habe auch gerade in meine erste Beitrag geschrieben:
Zitat (von Beckmar):
Ich verstehe, dass das ist genau mein Fehler ist und zahle das, wenn es ist überhaupt gesetzlich möglich, für einen Gratis Produkt, der kostet tatsächlich nichts oder sehr wenig, so eine Problem zu haben..

Das bedeutet nicht, dass ich arm bin, sondern nur, dass es schwer für mich wäre und ich wollte genau wissen alles, was ich nicht gewusst habe, um diese teure Lehre wirklich komplett zu lernen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37736 Beiträge, 6306x hilfreich)

Zitat (von Beckmar):
ob dieser Betrag wirklich dem Verlust des Geschäfts entspricht.
Das ist vollkommen irrelevant. Das ist eine Vertragsstrafe (wird oft als *Fangprämie* bezeichnet) und hat gar nichts mit dem Wert des gestohlenen Artikels zu tun.

Es war auf jeden Fall nichts hochwertiges und kein abreißbares und gratis mitnehmbares Werbeprodukt.
So etwas wäre in Läden mit Gratisprobe ausgezeichnet... ist bei Spirituosen in Supermärkten eher nicht üblich.

Lies gern hier weiter unten---Ähnliche Themen--- alles wegen Ladendiebstahl und Fangprämien.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12219 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Zitat (von Beckmar):

Habe ich das Recht, dieser Strafe zu widersprechen?


Klar, wird dann nur durch Anwalts- und Gerichtskosten teurer.


Ich fürchte das würde für Beckmar, aufgrund seiner "nicht perfekten" Kenntnisse der deutschen Sprache und des Rechts zutreffen.
Aber mal ganz ehrlich?
Sofern jemand Versiertes sich damit befassen würde, würde Kaufland bei der Sache eine Menge Geld in den Sand setzen.

Da ist die geballte Schwarm- und Forenintelligenz versammelt und niemandem ist hier aufgefallen, dass neben der völlig überhöhten Prämie, Kaufland bzw. die Security auch noch doppelt kassieren will?

Zitat (von Anami):
Das ist vollkommen irrelevant. Das ist eine Vertragsstrafe (wird oft als *Fangprämie* bezeichnet) und hat gar nichts mit dem Wert des gestohlenen Artikels zu tun.

Das ist sogar extrem relevant, nachzulesen in diversen Gerichtsurteilen vom Amtsgericht bis zum BGH.



-- Editiert von User am 28. Mai 2025 10:53

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41149 Beiträge, 14497x hilfreich)

Wieso sollten wir etwas übersehen haben bzw. sollte es nicht aufgefallen sein? Ich habe das sehr wohl gesehen. Und die anderen aus dem Schwarm wohl auch. Nur, nach meiner Kenntnis liegen die Preise (je nach Gegend) für so etwas zwischen 50 und 100 €. Ich gehe mal davon aus, dass Kaufland die Preise kennt, die für so etwas erhoben werden können. Es geht ja letztlich um die Bearbeitungsgebühr (betriebswirtschaftlich kalkuliert) + Abschreckung. Aber das hat ja jetzt hier mit dem strafrechtlichen Aspekt gar nichts zu tun. Ist eine andere Baustelle.

Man könnte natürlich einen Fachanwalt für Strafrecht engagieren, um vehement gegen die Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage zu kämpfen; dann dem Anwalt noch ein zweites Mandat erteilen, um eine Herabsetzung der Bearbeitungsgebühr um 20-50 € im Kaufland zu erkämpfen. Wenn einem der Spaß das Wert ist, okay. Aber dann bitte nicht jammern, dass man insgesamt ca. 1000 € für ein NIchts ausgegeben hat.

Man könnte die Situation auch realistisch einschätzen und die zivilrechtliche + strafrechtliche Seite abwickeln und seine Lehren daraus ziehen. Und - man klaut nirgendwo, weder im sprachlichen Heimatland, noch im Land, in welchem man als Ausländer lebt!

wirdwerden

3x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Beckmar
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Man könnte die Situation auch realistisch einschätzen und die zivilrechtliche + strafrechtliche Seite abwickeln und seine Lehren daraus ziehen.


Genau das war der ursprüngliche Zweck meiner Frage – die Situation in ihrer Gesamtheit zu verstehen, Schlussfolgerungen zu ziehen und eine Strategie für das weitere Vorgehen zu entwickeln. All diese Fragen dienten eher dem Gesamtverständnis und waren nicht als Handlungsanweisung gedacht. Anwalt kommt sowieso nicht in Frage, da ich – wenn auch nicht ganz bewusst – tatsächlich gegen das Gesetz verstoßen habe und meinen Fehler anerkenne.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12219 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Wieso sollten wir etwas übersehen haben bzw. sollte es nicht aufgefallen sein?

Weil niemand die doppelte Prämie auch nur mit einem Wort erwähnt hat?
Zur Klarstellung:
Vertragsstrafe, Bearbeitungsgebühr, Fangprämie, pauschalisierter Schadensersatz etc.,
ist in diesem Zusammenhang, egal wie man das Kind nennt, alles das Selbe.
Zitat (von Beckmar):
Jetzt muss ich 100 Euro als Vertragsstrafe zahlen und einen Bearbeitungsgebühr.

Hier soll unberechtigt doppelt abkassiert werden.


Zitat (von wirdwerden):
Nur, nach meiner Kenntnis liegen die Preise (je nach Gegend) für so etwas zwischen 50 und 100 €.

Nur weil "alle" es erstmal pauschal machen, ist es noch lange nicht rechtens, wirklich nicht.
Die Rechtsprechung ist da nun wirklich eindeutig.


Zitat (von wirdwerden):
Ich gehe mal davon aus, dass Kaufland die Preise kennt, die für so etwas erhoben werden können.

Wie soll ich es sagen....
Ja, Kaufland und sehr viele andere Geschäfte kennen die Preise, welche vor Gericht noch "durchgewunken" werden, gefordert wird allerdings etwas anderes.
Warum sollte man auch eine lukrative Einnahmequelle "beschneiden", wenn die Masse anstandslos bezahlt. (betriebswirtschaftlich kalkuliert ;) )


Zitat (von wirdwerden):
Es geht ja letztlich um die Bearbeitungsgebühr (betriebswirtschaftlich kalkuliert) + Abschreckung. Aber das hat ja jetzt hier mit dem strafrechtlichen Aspekt gar nichts zu tun. Ist eine andere Baustelle.

Der betriebswirtschaftlichen Kalkulation und Abschreckung sind allerdings bereits mehrfach Grenzen gesetzt worden. Und ja, es ist die zivilrechtliche und nicht die strafrechtliche Seite, Beckmar betreffen aber nun mal beide Seiten, wobei die strafrechtliche wohl beinahe ignoriert werden kann, bei "Warenwert 0" ist die Einstellung des strafrechtlichen Teils quasi sicher.


Zitat (von wirdwerden):
Man könnte natürlich einen Fachanwalt für Strafrecht engagieren...

Man könnte auch einfach eine angemessene Summe für den zivilrechtliche Teil zahlen und den restlichen Teil deines Beitrages dann Kaufland überlassen, auf die Klagebegründung wäre ich wirklich gespannt, denn Kaufland ist nicht nur bekannt, was durchsetzbar ist, sondern durch diverse Gerichtsurteile von Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und des Bundesgerichtshofes, auch bekannt was nicht durchsetzbar ist.


Zitat (von wirdwerden):
Man könnte die Situation auch realistisch einschätzen und die zivilrechtliche + strafrechtliche Seite abwickeln und seine Lehren daraus ziehen. Und - man klaut nirgendwo, weder im sprachlichen Heimatland, noch im Land, in welchem man als Ausländer lebt!

Das der TE für den Diebstahl grade stehen muss, was er übrigens selbst sagt, ist auch nicht das Thema.
Aber wirklich niemand, weder der blonde Deutsche, noch der Ausländer der hier lebt, braucht, muss und sollte eine Forderung in unberechtigter Höhe akzeptieren!

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37736 Beiträge, 6306x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
dass neben der völlig überhöhten Prämie, Kaufland bzw. die Security auch noch doppelt kassieren will?
Die sog. Fangprämie ist dort eben 100,-. Doppelt kassiert Kaufland da nichts..
Noch ist kein Cent an den Laden bezahlt.
Unter *Ähnliche Themen*--- hier seit Jahren lesbar. Eher verwunderlich, dass es keine *Erhöhung* gab in all den Jahren.

Zitat (von spatenklopper):
Sofern jemand Versiertes sich damit befassen würde, würde Kaufland bei der Sache eine Menge Geld in den Sand setzen.
NÖ. Wahrscheinlich wird es maximal bei der Vertragsstrafe und dem Hausverbot bleiben.
Zitat (von spatenklopper):
Das ist sogar extrem relevant,
AZ ?? Vergleichbare Fälle?

------------------------------------------
@TE
Zitat (von Anami):
So etwas wäre in Läden mit Gratisprobe ausgezeichnet... ist bei Spirituosen in Supermärkten eher nicht üblich.
Das will ich heute gern korrigieren:
Wenn dort an der Flasche stand: Jetzt neu, gratis probieren konnte man durchaus verstehen, dass die kleine Flasche gratis zur Probe gemeint ist. Und da an mehreren Flaschen die kleine schon fehlte--- könnte es mit viel Glück und ohne Anwalt vielleicht sogar auf 0 hinauslaufen.
Also bitte abwarten, was die Post bringt. Und das kann dauern...
Du hättest die kleine Probeflasche auf das Kassenband legen können...und nachfragen, ob sie wirklich gratis ist...


Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Beckmar
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Du hättest die kleine Probeflasche auf das Kassenband legen können...und nachfragen, ob sie wirklich gratis ist...

Ja, das hätte ich tun können, und jetzt wünschte ich mir, ich hätte es getan.

Was die Post bringt schreibe ich hier, ich habe gewartet schon am Montag, aber bis jetzt habe ich nichts

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37736 Beiträge, 6306x hilfreich)

Zitat (von Beckmar):
ich habe gewartet schon am Montag, aber bis jetzt habe ich nichts
Auch so etwas geht in Deutschland einen langsamen Weg. Das mehrere Wochen dauern.

Zitat (von Beckmar):
Was die Post bringt schreibe ich hier,
Ja, bitte.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12219 Beiträge, 4481x hilfreich)

Unsere Beiträge haben sich überschnitten ->

Zitat (von Anami):
Die sog. Fangprämie ist dort eben 100,-. Doppelt kassiert Kaufland da nichts..

Doch hier ->
Zitat (von Beckmar):
Jetzt muss ich 100 Euro als Vertragsstrafe zahlen und einen Bearbeitungsgebühr.


Zitat (von Anami):
NÖ. Wahrscheinlich wird es maximal bei der Vertragsstrafe und dem Hausverbot bleiben.

Zumindest was die Vertragsstrafe angeht, NÖ.
Kannst Du dann hier nachlesen ->
Zitat (von Anami):
AZ ??

https://blog.burhoff.de/2016/05/100-e-bearbeitungsgebuehr-fuer-einen-ladendiebstahlt-zu-hoch/
Zum vollen Verständnis, muss ein wenig quer gelesen werden.
Diverse andere Urteile sind aber durchaus über eine Suchmaschine deiner Wahl zu finden.

Zitat (von Anami):
Vergleichbare Fälle?

Konnte ich nicht finden, alle Urteile diesbezüglich beschäftigen sich mit Diebstählen geringwertiger Ware, der Diebstahl von Gratisbeigaben ist wohl recht exotisch.

Zitat (von Anami):
Das will ich heute gern korrigieren:
Wenn dort an der Flasche stand: Jetzt neu, gratis probieren konnte man durchaus verstehen, dass die kleine Flasche gratis zur Probe gemeint ist.

Für was brauche ich eine "Gratis Probierminiatur", wenn ich diese nur erhalte wenn ich dafür das selbe Produkt in groß kaufen muss?
Bereits der Sinn hinter dieser "Aktion" ist an Idiotie kaum zu übertreffen....


-- Editiert von User am 28. Mai 2025 12:23

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(19169 Beiträge, 7016x hilfreich)

Zitat (von Beckmar):
Ja, das hätte ich tun können, sollen ...

Vielleicht die einfachste und grundlegendste Erkenntnis: lieber fragen, wenn ich nicht verstehe oder nicht sicher bin.

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37736 Beiträge, 6306x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Doch hier ->
Nee, hier---> Der TE hatte nicht soviel Geld dabei und bekommt nun irgendwann alles per Post. Warum arbeitest du dich nun an dem --und Bearbeitungsgebühr-- ab?
Nee, auch hier---> Ob und wann und was er tatsächlich zahlen muss---> ergibt sich also erst viel später. Frühestens dann, wenn er diese Post erhält. Jetzt ist doch in Ruhe alles OHNE Anwalt/Blogger/Urteile usw. abzuwarten. Er braucht sich nicht mit irrelevanten Einzelfällen beschäftigen. Auch ich werde weder querlesen noch suchen, denn ich hatte nicht auf Urteile verwiesen.
Insofern halte ich es hier für völlig irrelevant, was ein RiOLG a.D. vor 10 Jahren schrieb.

Zitat (von spatenklopper):
Konnte ich nicht finden,
Eben. Und irrelevant für den TE-Einzelfall.
Zitat (von spatenklopper):
Für was brauche ich eine "Gratis Probierminiatur", wenn ich diese nur erhalte wenn ich dafür das selbe Produkt in groß kaufen muss?
Vielleicht mal nachlesen, was der TE als nicht Muttersprachler doch sehr klar und deutlich beschrieben hat?
Es geht nicht um einen Kauf einer Originalflasche HC.
Zitat (von spatenklopper):
Bereits der Sinn hinter dieser "Aktion" ist an Idiotie kaum zu übertreffen....
Das dürfte das kleinste Problem für den TE sein.
Zitat (von spatenklopper):
Das der TE für den Diebstahl grade stehen muss, was er übrigens selbst sagt, ist auch nicht das Thema.
Doch. Hier ist nur genau das das Thema.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12219 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Der TE hatte nicht soviel Geld dabei und bekommt nun irgendwann alles per Post.
Warum arbeitest du dich nun an dem --und Bearbeitungsgebühr-- ab?

Habe ich ganz zu Beginn in #12 ausführlich erklärt.
Einfach mal nachlesen.

Zitat (von Anami):
Auch ich werde weder querlesen noch suchen, denn ich hatte nicht auf Urteile verwiesen.

Geht's schon wieder los?
Alzheimer?
Wenn kein Interesse besteht, was sollte dann die Frage nach Aktenzeichen?
Wenn sich Dir der wirklich in verständlichen Worten verfasste Beitrag eines RiOLG a.D schon nicht erschließt, was willst Du mit Aktenzeichen?
Eventuell doch mal darüber nachdenken, einfach die Finger still zu halten...
Hätte dann auch das hier erspart ->
Zitat (von Anami):
Eben. Und irrelevant für den TE-Einzelfall.

Wenn Du Interesse am Lesen und Verstehen hättest, könnte es selbst Dir einleuchten, dass es für den TE-Einzelfall nicht irrelevant ist.

Zitat (von Anami):
Insofern halte ich es hier für völlig irrelevant, was ein RiOLG a.D. vor 10 Jahren schrieb.

Da sich die Rechtsprechung und Gesetzeslage nicht geändert hat, ist das dann eigener Ignoranz und Dummheit geschuldet.

Zitat (von Anami):
Doch. Hier ist nur genau das das Thema.

Versuche dein Aufmerksamkeit nochmal für 1 Minute auf #11 zu konzentrieren und dann lass gut sein, es wird nur noch peinlicher für Dich.

-- Editiert von User am 28. Mai 2025 13:42

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37736 Beiträge, 6306x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Einfach mal nachlesen.
Gern kompakt: Was du hier schreibst und worauf du verweist unter deiner Annahme, das wäre wichtig für den TE---> ist irrelevant. Die Kurverei um alte Diskussionen zu alten Fällen ist hier unnötig.
Zitat (von spatenklopper):
Da ist die geballte Schwarm- und Forenintelligenz versammelt und niemandem ist hier aufgefallen, dass neben der völlig überhöhten Prämie, Kaufland bzw. die Security auch noch doppelt kassieren will?
Tja, wie war das noch? Sind alle außer dir evtl. Geisterfahrer....?
Könnte es sein, dass du unbedingt eine Diskussion zu ungelegten Eiern aufmachen willst ?

Ich habe alle Beiträge des TE gelesen und beantwortet und auch eine meiner Aussagen korrigiert. So what.

ansonsten: Beleidigungen nützen dem TE gar nichts und ich melde deine nächste garantiert.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

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