Diebstahl in Schule :/

6. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
bj23
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Diebstahl in Schule :/

Hallo,

habe vor einiger Zeit in einer Schule Gegenstände im Gesamtwert von 400€ aus den PC's bei einem Umzug entwendet. (Ich Arbeitete auf 400€ Basis für eine Spedition). Und direkt noch am selben Tag bei Ebay angeboten, daraufhin wurde die Polizei aufmerksam und es wurde eine Hausdurchsuchung bei mir durchgeführt, jedoch nichts gefunden. Ich erklärte dann den Herrn das ich ware Günstig ankaufe und teurer weiterverkaufe. So weit so gut, sie hatten nur einen verdacht, jetzt haben die mitarbeiter alle "für mich" gesprochen, und meinten das kann er niemals gewesen sein da ich nie alleine war. Auch gut für mich, schlecht für mich ist jedoch, das ich gerade die Vernehmung hinter mir habe und der Polizist meinte das wenn keine Fingerabdrücke in den PC gehäusen von mir gefunden werden würde nix passieren, leider werden aber zu 90% welche von mir gefunden !!! ... Ich sagte zwar das in Zwei Gehäusen die offen waren ich reingriff um den PC besser zu packen, aber nicht in 10 Rechner :/ ... Was kann mir Passieren ? Ich bin nicht vorbestraft, mein einkommen monatlich beträgt 700€ .. bin Schüler und habe einen Nebenjob. Ich bin am Überlegen ob ich nicht Anonym die Gegenstände wieder an die Schule zurück sende. (Würde das irgendwas bringen wenn alles wieder da wäre ??) ... Hoffe auf Hilfe für meinen Sau Dummen EINMALIGEN fehler. Sry für Rechtschreibung bin Aufgeregt ohne Ende ..

Gruß

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"Das Leben ist eins der Schönsten, von 1 bis zum 10ten. ;) "

-- Editiert von bj23 am 06.09.2004 11:52:44

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5 Antworten
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#1
 Von 
RA Dirk J. Lamottke
Status:
Schüler
(203 Beiträge, 61x hilfreich)

Hallo,
keine Panik bitte. Für einen Diebstahl bekommt man zwar keinen Orden, aber auch keine unagemessene harte Sanktion. In den "Knast" kommst du wohl nicht. Schlimmstenfalls winkt eine Geldstrafe, deren Höhe sich aber auch nach deinem finanziellen Verhältnissen richtet. Die Geldstrafe würde dich also nicht ruinieren. Da du noch nicht vorbestraft bist, kannst du dir sogar berechtigte Hoffnungen nachen, dass die sache - ggf. unter Auflagen/Weisungen - eingestellt wird.

Ich kann von hier aus kann natürlich nicht beurteilen, ob man dir die Tat nachweisen kann. Daher kann ich auch keine konkrete Verhaltensempfehlung aussprechen. Nur soviel: Wenn du die sache ANONYM an die Schule zurückschickst, brigt dir das wohl nix, denn das Ermittlungsverfahren gegen Dich wird deshalb nicht eingestellt, sondern fortgeführt. Vielleicht wäre es besser, die Sachen selbst in die Schule zurück zu bringen (ggf. mit Zeugen), sich schriftlich bei der Schulleitung zu entschuldigen. Danach ggf. unverzüglich gegenüber der Polizei/Staatsanwaltschaft die Tat zugeben und darauf hinweisen und man die Sachen bereits zurückgebracht und sich schriftlich entschuldigt hat. Unter diesen Voraussetzungen sehe ich gute Chancen, dass die Sache - ggf- gegen Geldauflage o.ä - eingestellt wird, soweit du nicht vorbestraft bist. Im Zweifelsfall sollte man aber sicherheitshalber einen Anwalt konsultieren, der für einen Einsicht in die Ermittlungsakte nimmt und bei den weiteren Schritten unterstützt.

Schönen Gruss
RA Dirk J. Lamottke

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#2
 Von 
bj23
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Dirk,

ich danke dir für deine aufschlussreiche und vorallem genaue antwort.

Bisher können sie mir nichts nachweisen was der polizist auch bestätigte und ich stehe wirklich momentan sehr "sauber" da. Eben weil ich für alles Rechnungen hatte, und somit alles Wiederlegen konnte. Meine Angst ist aber, dass sie wie gesagt Fingerabdrücke nehmen und dann feststellen das ich es doch war. Was wäre wenn ich dann vor gericht dabei bleibe und sage die fingerabdrücke kommen vom Tragen der Gegenstände ... ???

Dein Ratschlag mit dem persönlich hingehen und die Gegenstände abgeben ist natürlich die Vernünftigste Art, aber vor der hab ich jetzt schon große Angst, da ich mir damit wohl einiges Beruflich versauen würde. Nunja du meinst also anonym hinsenden hilft absolut nichts ? Ich meine sie haben dann ihre Ware ja wieder und es würde nichts "fehlen" ... Oder spielt das absolut keine Rolle vor gericht ? Das Strafverfahren gg mich bleibt bestehen, das ist klar, jedoch müsste das doch den richter milde stimmen wenn der Gegenstand wieder beim Besitzer ist oder ? ..

Desweitere würde mich interessieren was du unter Auflagen bzw. Weisungen verstehst, entschuldige bitte aber ich habe gerade danach gegoogelt und nicht wirklich eine antwort erhalten.

Ich danke dir für deine Antwort.

Gruß, ein Depp ;)

PS: An welchen Rechtsanwalt müsste ich mich da wenden (Spezielle Richtung) (evtl. sogar an dich?!)(Kosten?!)

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"Das Leben ist eins der Schönsten, von 1 bis zum 10ten. ;) "

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
jpj61
Status:
Schüler
(246 Beiträge, 48x hilfreich)

Das ein Diebstahl verwerflich ist, brauche ich wohl nicht extra zu sagen. Schön das Du ein Gewissen hast. Wenn es Dir wirklich leid tut, gehe in Schule, beichte und bring die Sachen zurück. Vielleicht ziehen die dann ja ihre Anzeige zurück und Du hast noch mal ******* gehabt.
Und nächstes Mal erst denken, dann handeln!

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"Claudia H."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

"Vielleicht ziehen die dann ja ihre Anzeige zurück und Du hast noch mal ******* gehabt."

Die Anzeige kann die Schule nicht dergestalt "zurückziehen", dass danach nicht mehr gegen den Fragesteller ermittelt wird - hier handelt es sich nämlich um ein sog. Offizialdelikt.

@ Fragesteller: Wenn Sie einen Rechtsanwalt suchen, sollten Sie sich jemanden suchen, der sich auf Strafrecht spezialisiert hat.



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"fiat justitia et pereat mundus..."

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#5
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Tag,

Auflagen können zB eine Geldzahlung, oder die Ableistung von Sozialstunden sein.


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -


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