Diebstahl in Wert von ca. 300 Euro

18. April 2024 Thema abonnieren
 Von 
ichahbehunger
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Diebstahl in Wert von ca. 300 Euro

Moin,

ich habe vor ca. 5 Monaten - 2 Diebstähle begangen, für beide habe ich auch schon Post von der Polizei erhalten.
Für den ersten Fall, das war ein Diebstahl im Wert von ca. 12 Euro, leiste ich derzeit schon 25 Sozialstunden (Vorschlag von der Staatsanwaltschaft). Nun zu meiner Frage, ich habe bei dem anderen Diebstahl Kleidung im Wert von 300 Euro gestohlen, ich habe auch bereits die beschädigten Kleidungsstücke bezahlt, aber mit was kann ich rechnen?

Zu meiner Person, ich bin derzeit 20 Jahre alt und ich bin bis auf diese beiden Delikte nicht straffällig geworden. Nun ist meine Frage, mit was kann ich rechnen: weiteren Sozialstunden und/oder einer Gerichtsverhandlung?
Habt ihr Tipps, was ich nun machen sollte - sollte ich mich an den Anzeigensteller wenden, damit die Anzeige fallen gelassen wird?

MfG

-- Editiert von User am 18. April 2024 18:41

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33934 Beiträge, 17626x hilfreich)

sollte ich mich an den Anzeigensteller wenden, damit die Anzeige fallen gelassen wird? Nö - das ist kein Antragsdelikt und folglich ist es egal, ob der Anzeigeerstatter eine Strafverfolgung wünscht.
weiteren Sozialstunden und/oder einer Gerichtsverhandlung? Eine Gerichtsverhandlung sowieso - ob da Sozialstunden rauskommen oder man sich schon für einen Wochenendarrest entscheidet, kann hier keiner wissen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
ichahbehunger
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Moin, danke erstmal für die Rückmeldung.
Kommt das denn oft vor im Jugendstrafrecht mit einem entsprechenden Wochenendarrest?
Und sollte ich jetzt etwas machen und oder erstmal warten, bis ich etwas von der Staatsanwaltschaft erhalten habe?



-- Editiert von User am 18. April 2024 19:42

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33934 Beiträge, 17626x hilfreich)

Die erste Frage ist völlig sinnfrei - es mag ja Statistiken über WE-Arreste geben, aber da die nichts darüber aussagen, wofür es den Arrest jeweils gab, nützt Ihnen die Statistik exakt überhaupt nichts. Und nein, aktuell gibt es nichts, was Sie tun können, außer natürlich das Begehen von weiteren Straftaten zu vermeiden.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1562 Beiträge, 342x hilfreich)

Zitat (von ichahbehunger):
Und sollte ich jetzt etwas machen und oder erstmal warten, bis ich etwas von der Staatsanwaltschaft erhalten habe?
Also man könnte sich vielleicht bei dem Geschädigten (in persona des Ladenbesitzers/Marktleiters) reuig entschuldigen, aber ohne gg. ein etwaiges Hausverbot zu verstoßen oder dies mit irgendeiner Erwartungshaltung zu verbinden. Ansonsten rate ich (wie der geschätzte Vorredner) dringend davon ab, weitere Straftaten zu begehen (auch über die Erledigung dieses Verfahrens hinaus).

Zitat (von ichahbehunger):
Kommt das denn oft vor im Jugendstrafrecht mit einem entsprechenden Wochenendarrest?
Wenn man bereits unter dem Eindruck eines Strafverfahrens stand und sich dann noch einschlägig steigert, so wäre die Frage zu stellen, ob man es bei einer Auflage belassen kann, ja. Als nächste Stufe käme dann nun einmal ein Kurzarrest in Betracht.

Signatur:

Wahrheit ist Verhandlungssache.

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#5
 Von 
CarstenF
Status:
Lehrling
(1182 Beiträge, 200x hilfreich)

Für einen Diebstahl im Wert von 12 Euro direkt 25 Sozialstunden, ist das nicht etwas viel bzw. ungewöhnlich?

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#6
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 338x hilfreich)

Zitat (von ichahbehunger):
Für den ersten Fall, das war ein Diebstahl im Wert von ca. 12 Euro, leiste ich derzeit schon 25 Sozialstunden (Vorschlag von der Staatsanwaltschaft).
Ohne Vorstrafen 25 Sozialstunden?

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#7
 Von 
ichahbehunger
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)


"Moin,

das war tatsächlich meine erste Straftat. Ich leiste diese 25 Sozialstunden für die 12 Euro, weil dies von der Staatsanwaltschaft vorgeschlagen wurde und mir von der Jugendhilfe nahegelegt wurde, um einer Wiederholung vorzubeugen.

Ich hatte bisher für den Fall kein Verfahren oder sonstiges, nur bisher dieses Gespräch mit der Jugendhilfe und dort wurde mir das Akten schreiben von der Staatsanwaltschaft vorgelegt mit dem Vorschlag.

LG

-- Editiert von User am 19. April 2024 13:55

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#8
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1562 Beiträge, 342x hilfreich)

Zitat (von vacantum):
Ohne Vorstrafen 25 Sozialstunden?
Och, dazu muss man lediglich im richtigen Bundesland an den passenden StA geraten und sich vielleicht noch etwas ungeschickt anstellen. Eine mögliche Denkweise wäre:

1. Nach Erwachsenenstrafrecht (wo der Beschuldigte so gerade nicht ist) hätten wir da die potentiell mind. 5 TS und
2. Nach Jugendstrafrecht (wo der Beschuldigte so gerade noch ist) stellen wir ungern ein, damit wir erzieherisch wirken und
3. Ein TS entspräche in der Umwandlung nach 1. 5 Sozialstunden.

Et voilà: 5 x 5 = 25 - klingt komisch, ist aber so.

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Wahrheit ist Verhandlungssache.

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#9
 Von 
ichahbehunger
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Moin,

ja ich denke, das war auch mit etwas Unglück verbunden, aber nun es ist ja gerechtfertigt. Für die 300 Euro, kann ich wahrscheinlich mit mindest. der doppelten Anzahl rechnen oder?

LG

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#10
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1562 Beiträge, 342x hilfreich)

Zitat (von ichahbehunger):
mit mindest. der doppelten Anzahl rechnen oder?
Also mit Adam Ries kommt man hier nicht wirklich weiter. Wusste man zum Zeitpunkt der Begehung des zweiten Diebstahls, dass man wg. der ersten Sache strafverfolgt wird?

Signatur:

Wahrheit ist Verhandlungssache.

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#11
 Von 
ichahbehunger
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, wusste ich nicht. Ich dachte es wird wegen Geringfügigkeit eingestellt. LG

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1562 Beiträge, 342x hilfreich)

Zitat (von ichahbehunger):
Nein, wusste ich nicht. Ich dachte es wird wegen Geringfügigkeit eingestellt.
Also was jetzt?

Signatur:

Wahrheit ist Verhandlungssache.

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#13
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 338x hilfreich)

Zitat (von ichahbehunger):
Nein, wusste ich nicht. Ich dachte es wird wegen Geringfügigkeit eingestellt. LG
Und deshalb hat man den zweiten Diebstahl begangen?

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#14
 Von 
ichahbehunger
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, das war jugendlicher Leichtsinn. Aber wie gesagt, darüber müssen wir auch nicht streiten. Ob das dass nicht richtig war, ist mir klar. Mir ging es einfach nur darum, mit was ich rechnen könnte, ob es zu weiteren Sozialstunden führt und/oder zu einer außergerichtlichen Einigung kommt, weil ich die Kleidung bereits bezahlt habe.

PS: Ich würde mich sehr über einen angenehmeren Ton hier freuen. Das bezieht sich jetzt nicht auf dich, aber manche setzen hier ein starkes Rechtswissen voraus, was ein Amateur nicht hat.

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#15
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1562 Beiträge, 342x hilfreich)

Zitat (von ichahbehunger):
PS: Ich würde mich sehr über einen angenehmeren Ton hier freuen
Da ich mich an dieser Stelle angesprochen fühle, würde ich auch gerne darauf antworten: Meine Kritik (die jetzt gar nicht einmal so unhöflich gemeint war) bezog sich darauf, dass parallel zu diesem aktiven Thema ein neues Thema in der Sache eröffnet wird und zudem dann noch neue, erhebliche Informationen geliefert werden. Das macht es den Beteiligten in beiden Threads äußerst schwer, auch nur ansatzweise irgendeine hilfreiche Information zu liefern (was wir aber gerne würden, da wir ja deshalb hier sind). In medias res wurde in diesem Thema suggeriert, man hätte den Geschädigten zivilrechtlich befriedigt, in dem neuen Parallelthema hieß es dann, man hätte die Zahlung der Vertragsstrafe verweigert. Hinsichtlich der eigentlichen Frage in diesem Thema, was man noch zu seinen Gunsten unternehmen könnte, ist dies schlichtweg ungünstig und ich erlaube mir auch, darauf hinzuweisen.

Außerdem lag mir in den Jahren meiner bisherigen Forenteilnahme nichts ferner als an irgendeiner Stelle die mögliche Schuld eines TE oder Beschuldigten moralisch zu beurteilen - und da gab es durchaus andere Fälle als den heranwachsenden Ladendieb. Wenn ich also in #10 frage, ob man zur zweiten Tatbegehung bereits unter dem Eindruck des ersten Strafverfahrens stand, so hat dies nicht zum Ziel (wir sind hier nicht bei Social Media) mit dem Finger auf die Persönlichkeit des Beschuldigten zu zeigen, sondern ausschließlich - i.S.d. Fragestellung - abzuschätzen, welches (wahrscheinliche) Zuchtmittel in dem neuen Fall in Frage kommt.

Das Schöne am (Jugend-) Strafrecht ist, dass sich auch Laien die meisten Sachverhalte mittels klarem Menschenverstand logisch herleiten können (denn dafür ist es übrigens gemacht). Wenn nun also ein beliebiger Angeklagter wg. einer Sache zu 300,- EUR vor dem Jugendrichter landet, so hat letzterer rglm. nicht viel Futter. Der Angeklagte zeigt wie üblich tätige Reue, verspricht es nie wieder zu tun und hat sich auch schon mit dem Geschädigten geeinigt. Da denke ich mir doch: "Der ist auf einem guten Weg, da gibt es dann über ein paar Wochen mal Sozialstd. statt Fußball oder Fortnite, den sehe ich nicht wieder." Anders sieht es aber doch aus, wenn der Angeklagte erst kürzlich unter dem Eindruck eines Strafverfahrens in einschlägiger Sache stand, auch wenn es mittels 25 Sozialstd. zur Erledigung kommen soll. Außerdem hat er sich von 12,- auf 300,- EUR gesteigert. Da stelle ich mir doch - logischerweise - die Frage, wovon sich der Heranwachsende denn noch beeindrucken lässt. Das hat nichts mit irgendeiner persönlichen, moralischen Bewertung zu tun, sondern dient einzig und allein einer Beantwortung der Fragestellung. Wenn die letztgenannte Annahme (die der TE übrigens bislang nicht eindeutig beantwortet hat) zuträfe, so käme hier eher ein Jugendarrest anstelle weiterer Sozialstd. (vielleicht um die 100) in Betracht.

Signatur:

Wahrheit ist Verhandlungssache.

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#16
 Von 
ichahbehunger
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Moin,

schön, dass ich etwas von dir höre. Ja, du warst mit der Bezeichnung gemeint. Mir geht es auch hier nicht um Moral, wie du schon erkannt hast, sondern ich wollte einfach wissen, was auf mich zukommt. Mir ist nun bekannt, dass es um die Thematik geht, aber wie gesagt, es hätte mich sehr gefreut, wenn man mit mir in einem normalen Umgangston sprechen würde.

Nun zu dem, was geschrieben wurde: Diese Taten sind beide innerhalb eines Monats passiert, und zwar vor ca. 5 bis 6 Monaten. Wie schon beschrieben, leiste ich derzeit Sozialstunden ab. Ich hatte jedoch keine Verhandlung, geschweige denn eine Mahnung für den Diebstahl von 12 Euro erhalten. Ich habe lediglich ein Schreiben von dieser Kanzlei bekommen, dieses habe ich aber erst sehr spät erhalten, aufgrund eines Umzuges habe ich meine Post leider erst sehr spät bekommen (dies liegt ca. 2 Monate her). Daher ist auch die Nichtzahlung von mir an den einen Geschädigten für die 12-Euro-Aktion noch nicht erfolgt, darum kümmere ich mich aber nun. Die 300 Euro für die Kleidung habe ich bereits gezahlt.

Ich bereue auch die Taten, aber es ist noch zu keiner Verhandlung gekommen, was mich sehr verwundert hat, weil ich dachte, das ginge schneller. Das war alles, was ich sagen wollte. Ich bin seit den beiden Fällen auch nicht mehr straffällig geworden. Meine Frage war rein über den Verlauf und über die Höhe der Strafe bei dem jeweiligen Ausmaß.

Ich hoffe, ich konnte etwas für Verständnis sorgen und gewissen Personen etwas verständlich erklären.

-- Editiert von User am 23. April 2024 01:07

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#17
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1562 Beiträge, 342x hilfreich)

Zitat (von ichahbehunger):
es ist noch zu keiner Verhandlung gekommen, was mich sehr verwundert hat, weil ich dachte, das ginge schneller
Wir haben in Deutschland knapp 6.000 Staatsanwälte und noch weniger Richter für Strafsachen, die jedes Jahr grob 6 Mio. Strafverfahren erledigen - das sind täglich vier Verfahren pro StA (ohne Krankheits- und Urlaubstage). Neben einfachen Einstellungssachen (die Ermittlungen müssen hier ja trotzdem geführt, Akten gelesen und bewertet werden) beinhalten diese täglich vier zu erledigenden Sachen auch Großverfahren, Haft-, Verjährungs- und weitere Fristsachen. Woher rührt die Annahme, innerhalb von Tagen bis Wochen stünde der Ladendieb vorm Kadi? Natürlich wollen wir Jugendstrafsachen i.S.d. Erziehungsgedankens zügig erledigen, 5-6 Monate sind aber (je nach LG-Bezirk) eine gute, realistische Zeitspanne. Parallel haben wir hier im Forum gerade eine Jugendstrafsache, in der der Beschuldigte allein drei Jahre auf dessen polizeiliche Vernehmung wartete. Eine solche Sache könnte man m.E. genauso gut einstellen, da sich der Beschuldigte mittlerweile in einer gänzlich anderen Lebensphase befindet - niemanden befriedigen die gegenwärtigen Gegebenheiten: Justiz, Polizei, Beschuldigte, Verletzte, Interessenvertretungen, selbst informierte Bürger sind sich hier einig - und trotzdem verschlechtert sich die Situation über die Jahre. Dafür gibt es hauptsächlich zwei Gründe:

1. Es werden immer mehr Straftaten begangen bzw. angezeigt (insbesondere der Anstieg in den vergangenen 6 Jahren ist bemerkenswert). In diesem Punkt kannst Du Dir @ichahbehunger auch an die eigene Nase fassen :wink:
2. Der politische Rationalisierungswahn in der Justiz findet einfach kein Ende. Tatsächlich muss man mit Dienstherren ernsthaft darüber diskutieren, ob die kommenden, altersbedingten Abgänge 1:1 ersetzt werden sollten. Wir haben hervorragende Jura-Absolventen (wenigstens noch), die motiviert sind und mittelfristig eine Bereicherung für die Justiz darstellen könnten, aber wir setzen etwa (je nach Bundesland) 8 Punkte im zweiten Staatsexamen als Einstellungsvoraussetzung voraus. Warum machen wir das? Vorgeblich, da es uns um Qualität geht - am anderen Ende formen PEBB§Y & Co. allerdings Menschen, die auf Effizienz trainiert werden - und eben zwangsläufig auf Quantität zulasten der Qualität. Die Folgen sind gravierend: Längere Qualen für Opfer und Beschuldigte, deutlich mehr (erfolgreiche) Berufungs- und Revisionsverfahren (am Ende also das genaue Gegenteil von dem, was erreicht werden soll (nämlich Einsparungen)). Wenn wir an irgendeiner Stelle nicht sparen sollten, dann an der letzten Bastion vor der totalen Anarchie. Den Personalbedarf festzustellen ist schon legitim, aber bitte nicht in der Form eines Wettbewerbs - dann auch noch zuungunsten künftiger Anwärter.


Verzeihung für die Entgleisung, zurück zum Thema:
Zitat (von ichahbehunger):
Diese Taten sind beide innerhalb eines Monats passiert
Um es etwas verständlicher zu machen, würde ich nachfolgend eine denkbare (und angesichts der bisherigen Schilderungen nicht unwahrscheinliche) Situation vor dem Jugendrichter simulieren:
- Richter: "Herr ichahbehunger, Sie haben ja bereits gestanden und den Ausgleich mit dem Geschädigten gesucht, alles gut und schön. Mich würde aber trotzdem interessieren, was Sie da geritten hat: Erst zwei Wochen vorher wurden Sie ja erwischt, da kam die Polizei und hat Ihre Personalien aufgenommen. Und unter dem Eindruck gehen Sie erneut ins Geschäft und nehmen gleich Sachen für 300,- EUR mit. Bitte erklären Sie das mal."

Ich erwarte jetzt gar keine Antwort darauf, aber wollte vielmehr deutlich machen, dass es eben einen Unterschied machen kann, ob man erstmalig unter dem Eindruck eines Strafverfahrens steht oder eben erneut und dann auch noch einschlägig. Der Mann hinterm Tresen macht sich nun einmal Gedanken dazu, wie man den Angeklagten (im Rahmen der Möglichkeiten des JGG) am besten auf den richtigen Weg bringt.

PS: Bitte den "Mann hinterm Tresen" als Metapher verstehen und die tatsächliche Person als "Herr/Frau Vorsitzende/r" ansprechen.

PPS: Ich verrichte mit diesem Kommentar keine Lobbyarbeit, sondern habe ausschließlich meine persönliche Meinung geäußert. Dass wir hier ein Problem haben, das vornehmlich angegangen werden müsste, spiegelt ausschließlich mein subjektives Empfinden wider.

Signatur:

Wahrheit ist Verhandlungssache.

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