mein freund hat schon mehr mal im gefängniss gesessen und schon mehrere anzeigen wegen diebstahl erhalten bei der letzten verhandlung hat er bewährung bekommen 2 oder 4 jahre bekommen weiß ich nicht mehr so genau aber in der bewährungzeit wurde er wieder bei diebstahl erwischt und hat nun wieder verhandlung was bekommt er jetzt für eine strafe?
-- Editiert am 17.03.2011 13:45
Diebstahl in der Bewährung
Hi,
das ist ja nun nicht schwer zu erraten - er wird wieder eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung kriegen.
Gruß vom mümmel
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auch wenn er arbeit hat?
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Die Arbeit hält ihn ja anscheinend nicht davon ab, Diebstähle zu begehen.
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quote:
auch wenn er arbeit hat?
Auch wenn es manch einen erstaunen mag: Ja, auch arbeitende Leute dürfen eingesperrt werden, wenn sie am laufenden Meter Straftaten begehen und sich nicht mal durch bereits vollstreckte Freiheitsstrafen beeindrucken lassen.
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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
also is steht fest das er ab geht?
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quote:Erwartest du im Ernst etwas anderes???
also is steht fest das er ab geht?
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"gruß azrael"
nee nicht wirklich nur iwie bei der ganzen ******* die er schon gebaut hat, hat er immer ziemlich viel glück mit seinen stafen gehabt und er selbst sagt das er bestimmt nur noch mehr bewährung oder arbeitsstunden oder sowas bekommt
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Man könnte meinen, dass das Maß nun voll ist und der Freund es diesmal "geschafft" hat ins Gefängnis zu müssen.
Ich persönlich war mal als Zeuge gegen einen wg. UWG angeklagten Vorbestraften geladen und bei der Urteilsverkündung (1 Jahr/ 3 Jahre Bewährung + 400 Arbeitsstunden) wurden 8(!!!!!!) Vorstrafen verlesen, einschlägig Steuerbetrug, schwere Körperverletzung u.s.w.
Trotzdem hat dieser Typ nochmal Bewährung bekommen!
Ich persönlich glaube seitdem,dass man erst ins Gefängnis muss, wenn man versucht hat, jemanden ans Leben zu wollen...
MfG
Ergänzen möchte ich noch, dass dieser Typ NICHT arbeitet, sondern Private Insolvenz laufen hat, obwohl er hundert tausende Euro abgezockt hat. (Darum gings in der Verhandlung) Summe der PI: 234.000 € !!!!!
Unterlagen die beweisen, dass er schon während der PI immer noch Gelder in nicht geringer Höhe vereinnahmt hat, gingen ans Inso-Gericht, hat aber niemanden interessiert.
-- Editiert am 18.03.2011 10:01
War wg. "Verstoß UWG" angeklagt.
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-- Editiert am 18.03.2011 10:38
Und jetzt?
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