Vor 2 Jahren (ungefähr August 2018) hatte ich besuch von einem ehemaligen Freund, der mir Nachts ,während ich schlief, 6.500 € gestohlen hat. Das Geld war gut versteckt. Ein paar Tage später brauchte ich das Geld und fand es nicht im Versteck wieder. Mir war klar das es der letzte Besucher war (da das Geld vor dem Besuch noch da war und er es mir gestanden hat), daraufhin habe ich eine Anzeige bei der Polizei gemacht, der Täter hat aber nur ein paar Sozialstunden bekommen.
Meine Frage ist, ob es eine Möglichkeit gibt das Geld von dem Täter wiederzubekommen. Ich freue mich über Antworten. Vielen Dank
Diebstahl in der eigenen Wohnung
30. Oktober 2020
Thema abonnieren
Frage vom 30. Oktober 2020 | 23:12
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Diebstahl in der eigenen Wohnung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 31. Oktober 2020 | 00:06
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9517x hilfreich)
ZitatMeine Frage ist, ob es eine Möglichkeit gibt das Geld von dem Täter wiederzubekommen. :
Das wissen wir nicht, da wir nicht wissen ob er zahlungsfähig ist. Wenn er "Dauer ALG II - Bezieher" ist, wird natürlich nichts von ihm zu holen sein.
Voraussetzung wäre erstmal, dass Du Dir einen vollstreckbaren Titel besorgst. Dazu müsstest Du zivilrechtlich gegen ihn vorgehen (im Zweifelsfall: klagen). Nur wie gesagt: Sinn macht das nur, wenn derjenige überhaupt in der Lage ist zu zahlen, oder es vermutlich noch mal irgendwann sein wird. Der aktuelle Pfändungsgrundfreibetrag (für einen Alleinstehenden ohne Kinder) beträgt 1.178.59 EUR. Wenn er also weniger hat/verdient (netto) kann man ihm nichts wegnehmen.
#2
Antwort vom 31. Oktober 2020 | 08:33
Von
Status: Unbeschreiblich (38387 Beiträge, 13987x hilfreich)
Streetworker, kleine Korrektur: ein Titel entfaltet Wirksamkeit für 30 Jahre, kann also durchaus Sinn machen. Auch wenn der Täter im Augenblick kein Geld hat. Gerade, wenn der Kriminelle noch sehr jung ist. Und ein Mahnbescheid kostet nun wirklich nicht die Masse. Ich würde es mit einem Mahnbescheid versuchen.
wirdwerden
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Strafrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 31. Oktober 2020 | 12:04
Von
Status: Unbeschreiblich (119642 Beiträge, 39758x hilfreich)
Zitatein Titel entfaltet Wirksamkeit für 30 Jahre, :
Nein, für mindestens 30 Jahre. Denn Jede Vollstreckungshandlung lässt die Verjährung neu beginnen. Mit genug Geduld und etwas Glück zahlen dann spätestens die Erben ...
#4
Antwort vom 31. Oktober 2020 | 14:56
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9517x hilfreich)
Ja, ist klar. Deswegen sagte ich ...
ZitatSinn macht das nur, wenn derjenige überhaupt in der Lage ist zu zahlen, oder es vermutlich noch mal irgendwann sein wird. :
Und jetzt?
Schon
267.044
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
16 Antworten
-
6 Antworten
-
2 Antworten
Top Strafrecht Themen
-
74 Antworten
-
54 Antworten