Diebstahl in einer Diskothek, aufgrund von Alkohol

26. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
go263653-25
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)
Diebstahl in einer Diskothek, aufgrund von Alkohol

Hallo 123recht.net Gemeinschaft,
vor einer Woche war ich mit ein paar Freunden feiern in einer Diskothek, wo unsere Abiparty war. Ich bin noch minderjährig. Ich gehe auf ein Gymnasium in Hannover, Niedersachsen. Kurz nach 1 Uhr war ich sehr betrunken und wurde aus der Disko verwiesen, weil ich auf einem Sitz dort eingeschlafen bin. Als ich draußen war, bin ich mehrmals wieder hinein gekommen um meine Sachen zu holen. Als ich draußen war, hatte ich noch die Sachen, des Djs bei mir. Also sein Handy, Platten, ein Kabel und seine Tasche. Die Türsteher bemerkten das und holten die Polizei. Diese nahmen die Personalien meines Freundes und mir auf. Die Sachen sind wieder beim Djs, da sie plötzlich in meiner Tasche gefunden wurden. Ich weiß nicht, wie sie bei mir gelandet sind, da ich einen völligen Filmriss habe. Jetzt habe ich einen Brief erhalten, wo ich als Zeuge gegen meinen Freund aussagen soll, 18 Jahre alt, der die Tat begangen haben soll. Ich will jetzt die Tat gestehen, damit er nicht für mich gerade stehen muss. Aber wie sieht jetzt die Lage aus für mich. Krieg ich mildere Umstände, weil ich unter 18 bin oder weil ich betrunken war und nichts mehr weiß. Bitte gibt mir schnell Antwort, weil ich mich wirklich damit nicht auskenne.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12327.11.2010 19:22:00
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 22x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go263653-25
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Also BAK sagt mir nichts.
Außerdem glaube ich, dass ich mich undeutlich ausgedrückt habe. Ich war es, der die Sachen geklaut hat, während ich betrunken war und erinnere mich an nichts. Jedoch denkt die Polizei, dass mein Freund es war und ich soll jetzt als Zeuge aussagen. Macht es vielleicht Sinn mit den Beschädigten Kontakt aufzunehmen und zu fragen, ob wir das Privat einfach regeln könnten??

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
Ich war es, der die Sachen geklaut hat, während ich betrunken war und erinnere mich an nichts.


Das ist doch in sich widersprüchlich. Wenn Sie sich an nichts erinnern können, dürften Sie nicht wissen, ob Sie die Sachen nun genommen haben oder nicht. Daher sollte Ihre Zeugenaussage ja kaum belastend für Ihren Freund sein.


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go263653-25
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Nein. Mir wurde erzählt, dass ich es war und, dass die Polizei mich auch dabei erwischt hat. Eigentlich sollte ich der Beschuldigte sein, aber aus irgendeinem Grund hält die Polizei meine Freund für schuldig.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
go263653-25
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Wenn ich als Zeuge für meinen Freund aussage, dass ich weiß, dass er nichts mit dem Diebstahl zu tun hat (Wahrheit). Würde das denn ganzen Fall dann aufhalten oder sowas??? Ich brauche Hilfe, deshalb bitte ich sie hier um Antwort. MfG

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