Diebstahl - keine Post von Polizei / Staatsanwaltschaft erhalten

9. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
Sabinchen15@web.de
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Diebstahl - keine Post von Polizei / Staatsanwaltschaft erhalten

Hallo, ich habe vor ca. 6 Wochen einen Ladendiebstahl bei Rewe, geklauter Artikel mit Wert 1,69 Eur begangen.
(weiblich, Alter 42, nicht vorbestraft, keine Eintragungen irgendwo, Ersttäterin).
Ich wohne aktuell nicht unter der angegebenen Adresse (bisherige Adresse, welche aufgenommen wurde von Rewe und der Polizei), ich habe aber später bei Post Nachsendeauftrag wg. vorüberwesender Abwesenheit (neue Adresse) gestellt.

Bisher kam weder ein Anhörungsbogen der Polizei, noch was von Staatsanwaltschaft an die neue Adresse.
Ich möchte bald eine Reise (ausserhalb Schengenraum) machen, weiss aber nicht ob alles mit dem Nachsendeauftrag geklappt hat und die Polizei oder Staatsanwaltschaft jetzt wegen "unbekannt verzogen" eine Aufenthaltsermittlung gestartet haben können, wodurch im am Flughafen am Abflug gehindert werden könnte.

Meine Frage: Kann ich zur Staatsanwaltschaft gehen und fragen ob das Verfahren eingestellt wurde, oder noch läuft und ob eine Aufenthaltsermittlung gestartet wurde. Wichtig ist für mich, dass nicht die Flugreise ins Wasser fällt, wenn Bundespolizei auf einmal Aufenthalt und ladungsfähige Adresse feststellen will.

Ich weiss nicht ob Polizei/Staatsanwaltschaft normale Briefe schicken, welche die Post weiterleitet, oder dass Sachen sind die vielleicht nicht weitergeleitet werden.

Herzlicher Dank

-- Editiert von Sabinchen15@web.de am 09.11.2018 13:35

-- Editiert von Sabinchen15@web.de am 09.11.2018 13:35

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-- Editiert von Sabinchen15@web.de am 09.11.2018 13:37

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-- Editiert von Sabinchen15@web.de am 09.11.2018 13:40

-- Editiert von Sabinchen15@web.de am 09.11.2018 13:41

-- Editiert von Sabinchen15@web.de am 09.11.2018 13:42

-- Editiert von Sabinchen15@web.de am 09.11.2018 13:44

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119324 Beiträge, 39711x hilfreich)

Zitat (von Sabinchen15@web.de):
Kann ich zur Staatsanwaltschaft gehen und fragen ob das Verfahren eingestellt wurde, oder noch läuft und ob eine Aufenthaltsermittlung gestartet wurde.

Ja kann man. Man wird aber vermutlich nicht wirklich erfolgreich sein.



Zitat (von Sabinchen15@web.de):
Ich wohne aktuell nicht unter der angegebenen Adresse (bisherige Adresse, welche aufgenommen wurde von Rewe und der Polizei

Den Gedanken, die Adressänderung den Betreffenden mitzuteilen hat man warum genau wieder verworfen?



Zitat (von Sabinchen15@web.de):
bei Post Nachsendeauftrag wg. vorüberwesender Abwesenheit (neue Adresse) gestellt.

Und was ist mit den anderen Zustellunternehmen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Sabinchen15@web.de
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Den Gedanken, die Adressänderung den Betreffenden mitzuteilen hat man warum genau wieder verworfen?


Kann ich das schriftlich machen, was soll ich da am besten reinschreiben? Ich habe keine Ahnung, welche Polizeistelle das Ganze bearbeitet. Einfach nur schreiben meine ladungsfähige Anschrift ist ........
Ich dache bisher immer, das da noch Post kommen wird.


-- Editiert von Sabinchen15@web.de am 09.11.2018 15:35

-- Editiert von Sabinchen15@web.de am 09.11.2018 15:36

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119324 Beiträge, 39711x hilfreich)

Zitat (von Sabinchen15@web.de):
Ich habe keine Ahnung, welche Polizeistelle das Ganze bearbeitet.

Normalerweise die welche das vor Ort aufgenommen hat. Die sollte man googeln können.
Oder an die Dienststelle bei Dir vor Ort schreiben.



Zitat (von Sabinchen15@web.de):
Einfach nur schreiben meine ladungsfähige Anschrift ist ........

Man muss identifizierbar sein, also am besten nicht nur die neue Anschrift, sondern auch die alte Anschrift reinschreiben. Falls man ein Aktenzeichen hat, dann auch das mit reinschreiben.



Zitat (von Sabinchen15@web.de):
Ich dache bisher immer, das da noch Post kommen wird.

Das dauert je nach Auslastung Wochen oder sogar Monate.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32811 Beiträge, 17245x hilfreich)

Ich dache bisher immer, das da noch Post kommen wird. Das ist ja auch durchaus möglich.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Moderator1
Status:
Schüler
(242 Beiträge, 112x hilfreich)

@williams123

Ein thread zum Thema ist ausreichend. Ein username pro forum übrigens auch.

Bitte führen Sie das Thema in ihrem anderen Thread weiter.

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