Hi bin 14 ich wurde vor 2,5 jahren wegen körperverletzung angezeigt.
Die haben mir gesagt dass dies nach 2 jahren "vergessen" wird
Wurd jetzt wegen diebstahl angezeigt (hab was im wert von 1,54€ geklaut)
Meine frage ist: Wird die Anzeige
von vor 2,5 jahren noch mal aufgegriffen und werde och dann als ersttäter gesehen oder nicht?
Diebstahl mit 14
1. Januar 2020
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Frage vom 1. Januar 2020 | 20:32
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Diebstahl mit 14
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#1
Antwort vom 1. Januar 2020 | 20:38
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9522x hilfreich)
ZitatMeine frage ist: Wird die Anzeige von vor 2,5 jahren noch mal aufgegriffen :
Nein, da man mit 11,5 Jahren noch nicht strafmündig ist. Insofern wurde gegen Dich damals auch kein förmliches Ermittlungsverfahren geführt.
-- Editiert von !!Streetworker!! am 02.01.2020 02:02
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