Diebstahl mit 14

1. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
HabmalneFrage
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Diebstahl mit 14

Hi bin 14 ich wurde vor 2,5 jahren wegen körperverletzung angezeigt.
Die haben mir gesagt dass dies nach 2 jahren "vergessen" wird
Wurd jetzt wegen diebstahl angezeigt (hab was im wert von 1,54€ geklaut)
Meine frage ist: Wird die Anzeige von vor 2,5 jahren noch mal aufgegriffen und werde och dann als ersttäter gesehen oder nicht?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat (von HabmalneFrage):
Meine frage ist: Wird die Anzeige von vor 2,5 jahren noch mal aufgegriffen


Nein, da man mit 11,5 Jahren noch nicht strafmündig ist. Insofern wurde gegen Dich damals auch kein förmliches Ermittlungsverfahren geführt.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 02.01.2020 02:02

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