Hallo wollte fragen ob man bei hoch wertigen Gegenständen oder tief wertigen Gegenständen NUR eine Geldstrafe bezahlen oder was passiert wenn man mehrmals erwischt worden ist (ich habe bisher noch nicht aus einem Laden oder so gestohlen)
wäre es auch möglich den Richter zu bestechen so das er nur eine Geldstrafe ausrichtet. Oder wäre es Klug einen Anwalt einzustellen der hilft
Gruss CM
-- Editiert CaptainMimbl am 02.07.2014 19:17
Diebstahl mit Geldstrafe bezahlen
2. Juli 2014
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Frage vom 2. Juli 2014 | 19:16
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Diebstahl mit Geldstrafe bezahlen
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#1
Antwort vom 2. Juli 2014 | 19:34
Von
Status: Student (2022 Beiträge, 533x hilfreich)
quote:
...oder was passiert wenn man mehrmals erwischt worden ist...
Wenn du hartnäckig genug bist, darfst du auch in den Knast einfahren, wenn du jedesmal nur ein Päckchen Kaugummi klaust.
quote:
...wäre es auch möglich den Richter zu bestechen...
Erwartest du ernsthaft eine Antwort auf diese Frage?
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#2
Antwort vom 2. Juli 2014 | 20:16
Von
Status: Schüler (242 Beiträge, 112x hilfreich)
quote:
[color=blue]...wäre es auch möglich den Richter zu bestechen... [/color]
Erwartest du ernsthaft eine Antwort auf diese Frage?
Ich fürchte ja!
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#3
Antwort vom 3. Juli 2014 | 03:21
Von
Status: Unbeschreiblich (32894 Beiträge, 17273x hilfreich)
ich habe bisher noch nicht aus einem Laden oder so gestohlen
Dann lassen Sie das doch einfach - dann brauchen Sie nicht über mögliche Strafen nachdenken. Und der Versuch einer Bestechung bringt Ihnen dann übrigens das nächste Strafverfahren...
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
#4
Antwort vom 3. Juli 2014 | 12:48
Von
Status: Praktikant (839 Beiträge, 329x hilfreich)
quote:
wäre es auch möglich den Richter zu bestechen.
wenn man unbedingt noch ein weiteres verfahren will könnte man das tun,aber ich würde davon abraten
quote:
ob man bei hoch wertigen Gegenständen oder tief wertigen Gegenständen NUR eine Geldstrafe bezahlen
kommt drauf an was für dich ,,hoch wertigen Gegenständen' sind
bei Diebstahl eines Autos oder andere Wertgängenstände (uhren,schmuck, teure Navis usw) wird es da wohl ne Freiheitsstrafe für geben
und auch wenn du nur ne Tafel Schokolade (für 50cent) klaust kann das bei mehrfahcen Diebstahl irgentwann in den Knast gehen, vielleicht gehen die ersten 5 bis 6 mal noch mit Geldstrafe aber danach wirds kritisch
Wer serienweise Straftaten begeht,(auch wenns nur ein kleiner Diebstahl wäre) für den ist irgendwann einfach Schluss
#5
Antwort vom 6. Juli 2014 | 00:23
Von
Status: Unbeschreiblich (120295 Beiträge, 39867x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>wäre es auch möglich den Richter zu bestechen so das er nur eine Geldstrafe ausrichtet. <hr size=1 noshade>
Ich glaube kaum das es ausreicht da einen Fünfziger über die "Theke" zu schieben.
Im übrigen wird es in diesem Land mit 99,9% Warscheinlichkeit keinen Richter geben der sich bestechen lässt.
quote:<hr size=1 noshade>Oder wäre es Klug einen Anwalt einzustellen der hilft <hr size=1 noshade>
Das wäre mehr als klug.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
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