Diebstahl mit Waffe?

24. Januar 2024 Thema abonnieren
 Von 
Jijihagid
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Diebstahl mit Waffe?

Diebstahl mit Waffe 244 bei H&M. Hilfe?

Vor etwa einem Monat gingen mein Sohn und ich zum H&M-Laden, um Geschenke für Freund zu kaufen. Da ich zuvor einen Streit mit meiner Familie hatte und psychisch labil war, war ich deprimiert nach đem Geburt, also habe ich die Etiketten der Kleidung, die ich kaufen wollte, abgenommen und sie in eine H&M-Tasche gesteckt. (Wert ca. 150 €). Aber dann habe ich sie nicht mit nach Hause genommen, sondern bin mit meinem Kind zum Kinderspielplatz im H&M Laden gegangen und habe die Tasche daneben gelassen. Das Personal bemerkte, dass die Kleidung immer noch teuer war, also bemerkten sie und erkannten, dass ich stahl. Als ich im Büro ankam, entschuldigte ich mich und erwartete eine Bezahlung, aber es war zu spät. Dann kam die Polizei und entdeckte, dass sich eine Schere im Kinderwagen befand (an diesem Tag wusste ich wirklich nicht, dass sich eine Schere im Kinderwagen meines Kindes befand) , also brachten sie mich und mein Kind zur Polizeiwache.
Hier liegt ein weiteres Problem vor: Ich habe meine korrekten Angaben gemacht (Name, Adresse,...). Doch als mir die Polizei den Bericht zur Unterschrift gab, stellte ich fest, dass die Polizei meinen Namen und meine Privatadresse völlig falsch geschrieben hatte. Ich sagte nichts, unterschrieb und ging nach Hause. Ich habe jetzt einen Anwalt kontaktiert, mache mir aber große Sorgen.

meine Frage lautet:
1.weder ich wegen bewaffneten Einbruchs 244 angeklagt (weil ich nicht wusste, dass sich eine Schere im Kinderwagen befindet)?
2.ist der falsche Name und die falsche Adresse im Protokoll meine Schuld, obwohl ich zuvor die richtigen Informationen angegeben habe?
3.Wie hoch ist mein zu erwartendes Strafe? (Ich habe keine Vorstrafen und beschäftige mich zum ersten Mal mit dem Gesetz)?
4.Kann ich eine Bewährungsstrafe statt Freiheitstrafe bekommen?
5.Werde ich danach abgeschoben? (Ich habe ein kleines Kind und es hat die deutsche Staatsangehörigkeit).
ich bin erst 25, ersttäter,bin ganz bereu und es tut mir wirklich leid. Ich hoffe, eine vollständige Antwort zu bekommen.

-- Editiert von User am 24. Januar 2024 18:55




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34221 Beiträge, 17721x hilfreich)

Doch als mir die Polizei den Bericht zur Unterschrift gab, stellte ich fest, dass die Polizei meinen Namen und meine Privatadresse völlig falsch geschrieben hatte. Sie haben also keinerlei Papiere vorgezeigt?
Wie hoch ist mein zu erwartendes Strafe? Das ist hier kein Hellseherforum - die Zukunft, einschließlich des Ausgangs von Strafverfahren, kann hier nicht vorhergesagt werden.
Kann ich eine Bewährungsstrafe statt Freiheitstrafe bekommen? Eine Bewährungsstrafe IST eine Freiheitsstrafe - nur eben zur Bewährung ausgesetzt. Und ja, die ist möglich.
Werde ich danach abgeschoben? Vor einer Abschiebung kommt in der Regel die Aufforderung, das Land zu verlassen. Und ich denke, eine solche Aufforderung werden Sie eher NICHT bekommen, da die Strafe wohl unter einem Jahr bleiben wird (siehe § 54 Aufenthaltsgesetz).

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Jijihagid
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Als ich bei Polizei war, habe ich mein Aufenthalt zu Hause vergessen. Ich schrieb nur meine Infos auf das Papier. Allerdings Fingerabdruck wurde gemacht. Nur auf dem Protokoll, den die Polizei geschrieben hat, die Name und Adresse falsch waren.

-- Editiert von User am 24. Januar 2024 19:44

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128654 Beiträge, 41085x hilfreich)

Zitat (von Jijihagid):
2.ist der falsche Name und die falsche Adresse im Protokoll meine Schuld

Ja, immerhin hat man es nicht korrigiert und die Korrektheit mit der Unterschrift bestätigt.



Zitat (von Jijihagid):
obwohl ich zuvor die richtigen Informationen angegeben habe?

Das scheint wohl eher nicht so gewesen zu sein
Zitat (von Jijihagid):
Als ich bei Polizei war, habe ich mein Aufenthalt zu Hause vergessen.




Zitat (von Jijihagid):
1.weder ich wegen bewaffneten Einbruchs 244 angeklagt

Man ist also vor dem Diebstahl bei H&M auch noch irgendwo eingebrochen? Oder ist man bei H&M eingebrochen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1554 Beiträge, 341x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Man ist also vor dem Diebstahl bei H&M auch noch irgendwo eingebrochen? Oder ist man bei H&M eingebrochen?
Das ist wohl schlichtweg ein katastrophal übersetztes Wirrwarr hier.

Was war denn das für eine Schere im Kinderwagen? Doch wohl hoffentlich eine stumpfe Kinderschere? Ansonsten könnten wir uns tatsächlich im Bereich des 244 StGB befinden, der selbst im minder schweren Fall eine Freiheitsstrafe vorsieht, die für die Ersttäterin nach den bisherigen Schilderungen wohl zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Eine Abschiebung ist im Falle eines Kindes mit deutscher Staatsangehörigkeit leider nicht so einfach.

Signatur:

Wahrheit ist Verhandlungssache.

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#5
 Von 
metttwurstkneckebrot
Status:
Praktikant
(620 Beiträge, 300x hilfreich)

Zitat (von Jijihagid):
1.weder ich wegen bewaffneten Einbruchs 244 angeklagt (weil ich nicht wusste, dass sich eine Schere im Kinderwagen befindet)?

Das hängt vermutlich davon ab,

(1) welche Gefährdung hätte von der Schere ausgehen können, wenn sie als Waffe verwendet worden wäre, und

(2) ob die Schere überhaupt griffbereit war (vgl. Kindhäuser &al. § 244 Rn. 18).

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