Diebstahl mit waffen

6. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
handwerker123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Diebstahl mit waffen

Hallo ich bin neu hier und habe da mal ein par Fragen...

Und zwar wird einen freund von mir vorgeworfen "Diebstahl mit Waffen"

Er ist Handwerker und hatte zu dem Zeitpunkt wie immer seine Arbeitshose an wo sich wie bei jeden Handwerker 1 schraubendreher und ein zollstock befand.
nun wollte ich gerne mal wissen, wieso können die ihm soetwas vorwerfen? er hat zwar einen Diebstahl begangen und er hat auch gleich alles zu geben der wert lag um die 20 euro und er hat auch angeben das ich Handwerker ist und immer mein werkzeug dabei habe!
für mich klingt das ziemlich hart an und ich habe er hat sich vorher noch nie etwas zu schulden kommen lass!

In meinen augen ist es ja normal wenn jemand sein Arbeitswerkzeug dabei hat!Sonst könnte man ja jeden Verhaften!oder?

mein ihr es lohnt sich gegen an zu gehn?

danke für eure Hilfe lg Euer Handwerker123

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
In meinen augen ist es ja normal wenn jemand sein Arbeitswerkzeug dabei hat!Sonst könnte man ja jeden Verhaften!oder?


Nein, da muss man eben erst einen Diebstahl begehen.

Im Endeffekt ist ein Schraubendreher ein gefährliches Werkzeug und kann entsprechend auch als Waffe verwendet werden. Daher könnte ein Diebstahl mit Waffen durchaus vorliegen. Wenn man einen Diebstahl begeht sollte man sich halt vorher überlegen, was man dabei hat. Am vernünftigsten wäre es natürlich diesen erst gar nicht zu begehen.


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

-- Editiert am 06.03.2011 14:14

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32879 Beiträge, 17268x hilfreich)

Hi,

der § 244 StGB stellt auf das bloße Mitführen der Waffe bzw. des gefährlichen Werkzeuges ab. Insofern hat mein Vorposter völlig recht und der Betroffene darf mit wenigstens 6 Monaten Haftstrafe rechnen, die evtl. zur Bewährung ausgesetzt werden (insbesondere, wenn er nicht vorbestraft ist).

Gruß vom mümmmel

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