Diebstahl nach 5 jahren wieder

7. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Pelikan123
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 3x hilfreich)
Diebstahl nach 5 jahren wieder

Weiss jemand was mir wieder auf mich zukommt soweit ich weiss nach 5 jahren werden die taten geloscht .Stimmt das

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22 Antworten
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#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Das hängt wohl nicht unerheblich von der Straftat ab.
Was wurde denn gestohlen?

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#2
 Von 
Pelikan123
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 3x hilfreich)

Ja in wert von 15 euro

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Bezüglich der Löschung kommt es darauf an, wie das erste Verfahren ausging. Wenn es dort eine Verurteilung zu einer Strafe gab (und keine Einstellung) ist die kürzeste Löschfrist = 6 Jahre (5 Jahre + 1 Jahr Überliegefrist)

Es scheint ja mind. Ihr 3. Diebstahl zu sein, bei dem Sie erwischt worden. Lt. Ihrem Beitrag von 2008 war es damals bereits der 2.

http://www.123recht.net/2-ladendiebstahl-__f124164.html



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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

-- Editiert !!Streetworker!! am 07.01.2013 21:42

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#4
 Von 
Pelikan123
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 3x hilfreich)

Ja aber seit damals ist nichts mehr passiert.Zahlt das dann auch dazu.

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#5
 Von 
Pelikan123
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 3x hilfreich)

Beide wurden nur zu einer geldstrafe getan sonst nichts

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#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Wie gesagt, es kommt darauf an, wie der 2. Fall damals beendet wurde.

Beim 1. Mal gab es ja offenbar eine Einstellung nach 153a StPO (100,00 € Auflage)

Und was gabs beim 2. Mal in dem Fall 2008 ???

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#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

quote:
Beide wurden nur zu einer geldstrafe getan sonst nichts


Das sagt noch nichts aus.

Beim ersten Mal war es eine Einstellung mit Geldauflage

Beim zweiten Mal kann es wieder eine Einstellung mit Geldauflage gewesen sein, oder aber auch eine Geldstrafe (in Tagessätzen). Das ist ein wichtiger Unterschied und auf den kommt es an.

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#8
 Von 
Pelikan123
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 3x hilfreich)

Nee beide waren nur geldstraffen von 100 euro sonst nichts .

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#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Sie verstehen den Unterschied zwischen "Geldauflage" und "Geldstrafe" offensichtlich nicht.

quote:<hr size=1 noshade>Nee beide waren nur geldstraffen von 100 euro sonst nichts <hr size=1 noshade>


Beim ersten Mal war es lt. Ihrer Schilderung aus 2008 nach eben keine Geld[color=red]strafe[/color] , sondern eine Geld[color=red]auflage[/color] nach § 153a StPO .

Beim zweiten Mal mußten Sie wieder 100,00 € zahlen - gut.

Dabei gibt es aber 2 verschiedene Möglichkeiten:

1. Es war wieder -wie beim erstem Mal- eine Geld[color=red]auflage[/color]
nach § 153a StPO von 100,00 €, oder es war

2. Eine Geld[color=red]strafe[/color] nach § 40 StGB von z.B. 10 Tagessätzen á 10,00 €. Das sind halt auch 100,00 € (wobei dann noch Verfahrenskosten dazugekommen wären).


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#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Wenn man aber einfach mal davon ausgeht, dass es wiederum eine Einstellung mit Geldauflage war, ist es möglich, dass es nun wiederum eine solche gibt, da in dem Fall die beiden alten Einstellungen nicht mehr gespeichert sind. Es kann aber auch eine kleine Geldstrafe geben.



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#11
 Von 
Pelikan123
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 3x hilfreich)

Und weiss wer wie hoch die geldstrafe sein kann .Ich habe im laden meine handynummer angegeben fur die polizei weil ich tagsuber nicht zuhause bin erst ab 17.00 uhr meinen sie die polizei meldet sich auf die nummer oder nett .Weiss jemand da bescheit .Habe ich das jetzt richtig verstanden da die alte anzeigen alter sind kann sein das sie dann nicht mehr gespeichert sind .Ich bin fur jede antwort dankbar .

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#12
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Die Polizei wird sich -wenn dann- schriftlich melden.

Eine (erste) Geldstrafe bei Ladendiebstahl wird bei ca. 20 Tagessätzen liegen. 1 Tagessatz entspricht 1/30 des Einkommens. Wenn man also 900,00 € Einkommen hat, wäre ein Tagessatz = 30,00 € (900:30=30). 20 Tagessätze wären somit 600,00 € (20x30, wie gesagt, ausgehend von einem Einkommen von 900,00 €). Vielleicht gibt es aber auch wieder nur eine Auflage von 100,00 oder 150,00 €. Man weiß es nicht im Voraus.

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#13
 Von 
Pelikan123
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 3x hilfreich)

Und wie lange dauert bis die polizei sich bei mir meldet schriftlich .Wir haben hartz 4 einkommen .Davon zahlen wir miete strom und das andere alles auch .

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#14
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

quote:
Und wie lange dauert bis die polizei sich bei mir meldet schriftlich


Tut mir leid, aber hellsehen kann ich auch nicht. Es wird wohl ungefähr so lange dauern, wie es auch die beiden letzten Male gedauert hat.

quote:
Wir haben hartz 4 einkommen


Dann würde der Tagessatz zw. 10,00 und 20,00 € liegen, also im Schnitt bei 15,00 €. Bei -angenommenen- 20 Tagessätzen wären das also -im Mittelwert- 300,00 €.



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-- Editiert !!Streetworker!! am 08.01.2013 04:47

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#15
 Von 
Pelikan123
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 3x hilfreich)

Ok trotzdem danke fur die freundliche auskunft .Das ist es ich weiss es nicht mehr und dachte irgendjemand weiss bescheit .Kommt der bbrief von der polizei auf normalem weg nicht per einschreiben oder so .

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#17
 Von 
Pelikan123
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 3x hilfreich)

Ja das habe ich nicht .Weiss jemand was ich machen kann in letzter zeit bekomme ich nicht meine ganze post die aufmeinen namen ist weiss nicht genau gibt mir mein man nichtr die ganze post oder wird sie von fremden entwendet .Wer weiss was ich daa machen kann um der brief von der polizei zu bekommen sonst gibts noch mehr arger .Drimgend hilfe

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#18
 Von 
Pelikan123
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo

weiss irgenjemand ob die rechnung was man straffe zahlen muss auch in ein schliesfach geschickt werden kann .Ware fur jede antwort dankbar .lg Pelikan

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#19
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

War die Zahlungsaufforderung nicht gleich bei dem Strafbefehl dabei?

Wenn nicht, wird sie noch kommen und zwar nicht per Einschreiben/förml. Zustellung. Das heißt sie könnte theo. auch an ein Postfach geschickt werden. Die StA wird sie aber an die Anschrift schicken, die sie in der Akte hat (und das wird ja eher nicht das Postfach sein)

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#20
 Von 
Pelikan123
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo

Nein die zahlungsaufforderung war nicht dabei .Kann ich beim amtsgericht anrufen und fragen ob sie das in mein postfach schicken konnen .Was meinst du ware das moglich .Bitte schnelle antwort .lg Pelikan

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0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

quote:
Bitte schnelle antwort


War die letzte nicht schnell genug, nach 18 Minuten?
Außerdem wirst Du Sonntags Abends eh niemanden erreichen.

quote:

Kann ich beim amtsgericht anrufen


Das wird wenig bringen, da für die Strafvollstreckung die Staatsanwaltschaft zuständig ist und nicht das Amtsgericht.

Aber natürl. kann man auch bei der Staatsanwaltschaft anrufen. Ob die dann die Rechnung an das Postfach schicken, wird sich zeigen. Die haben mehr zu tun, als irgendwelchen "Versendungswünschen" von Verurteilten nachzukommen, die nicht zwingend(!) notwendig sind. Bei den Fällen, die ich hier bei uns "beobachtet" habe (z.B. weil "Mama und Papa" das Schreiben nicht sehen sollen) hat es jedenfalls nie geklappt, selbst wenn es am Telefon teilw. zugesagt wurde.



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#22
 Von 
Pelikan123
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo

danke das war schon schnell wuste nicht wie schnell ich eine antwort bekomme .Aber versuchen kann ich es ich habe das schreiben vom amtsgericht nicht lange her und vielleicht habe ich gluck trotzdem vielen dank .Lg Pelikan

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