Diebstahl nach Kündigung bemerkt

6. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
SEE_AH
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 3x hilfreich)
Diebstahl nach Kündigung bemerkt

Hallo,
in unserer Firma wurde nach Kündigung des Buchhalters bekannt, dass er sich aus der Kasse bediente.
Er führte das Kassenbuch und zahlte sich mehrmal eigenmächtig Fahrgeld aus.
Er hat keinen eigenen privaten PKW, kam und ging immer per pedes ...
Was hat man jetzt noch für Möglichkeiten?
Strafanzeige?
See_ah

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17264x hilfreich)

Hi,

ja, natürlich. Es handelt sich um Untreue. Diese verjährt nach 5 Jahren. Bis dahin kann sie zur Anzeige gebracht werden. Allerdings erhält die Firma durch ein Strafverfahren ihr Geld nicht zurück. Dies ist nur in einem separaten Zivilverfahren möglich, was dann zunächst auch mal bezahlt werden muß, während ein Strafverfahren Sache der Justiz ist und mithin für den Anzeigenden kostenfrei.

Gruß vom mümmel

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#2
 Von 
SEE_AH
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke Mümmel, für die Antwort.

Was wird nach der Strafanzeige geschehn?
Wird der Sachverhalt überprüft oder irgendwann einfach zu den Akten gelegt.
Zurzeit wird überprüft wie lange das ging und in welcher Höhe und wie oft Gelder veruntreut wurden.
Er wird sicher behaupten, es wurde vom AG angweisen bzw. dieser wusste bescheid. Somit steht Aussage gegen Aussage.
Da er selbst die Kasse führte, gibt es auch keinerlei Zeugen.
Was muss man hier beachten?
MFG

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Hallo,
kommt auch auf die fehlenden Beträge an.
Ein Firmenanwalt würde erstmal versuchen das Geld zurückzuholen (wenn es sich lohnt).
Der Angestellte wäre dann gut beraten das Geld zurückzuzahlen, weil es ihm auf jeden Fall Punkte vor Gericht brächte und vielleicht sogar eine Anzeige der Firma ganz entfällt, bevor das an die große Glocke gehängt wird.
Gerade Firmen die noch bei der Bank oder anderen Investoren in der Kreide stehen lassen sich ungerne gerichtlich dokumentierte Fahrlässigkeit vorwerfen.

Je nach Auszahlungsmodi kann auch die Firma ins Visier der Steuerfahndung geraten, wenn Geld an der Steuer vorbei an Angestellte ausbezahlt wurden.

Kommt also auch drauf an wie das genau lief.

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#4
 Von 
SEE_AH
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 3x hilfreich)

Ob es sich lohnt, dass Geld per Anwalt zurück zu holen, wird noch überprüft.
Es wird vermutet, dass es über Jahre so lief.
Das Geld wurde nicht ausgezahlt, es wurde veruntreut.
Dies wird der Ex-Mitarbeiter nicht zugeben, sondern anderes behaupten.
Bei dieser Dreistigkeit der Person muss man mit allem rechnen.

Das mit der Steuer ist auch ein Punkt.
Was wenn ein Steuerfahnder genau dies der Firma unterstellt?
Muss man sich da vorher nicht per Strafanzeige absichern oder ist es besser die Füße still zu halten.

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#5
 Von 
CvD
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 352x hilfreich)

> Wird der Sachverhalt überprüft oder irgendwann einfach zu den Akten gelegt.

Glaubst du, die Staatsanwaltschaft schiebt nur Akten herum und dreht ansonsten Däumchen?

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#6
 Von 
SEE_AH
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich glaube gar nichts, aber ich weiß, dass die deutsche Rechtssprechung sometimes etwas sehr seltsam ist.
Recht haben und Recht bekommen sind in Deutschland zweierlei ....

Es wäre nicht das erst Mal, dass eine Strafanzeige aus Mangel an Öffentlichkeitsinteresse eingestellt würde.

Weiterhin bitte ich um produktive Antworten oder Kritiken.
Danke!

MFG

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
CvD
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 352x hilfreich)

> Es wäre nicht das erst Mal, dass eine Strafanzeige aus Mangel an Öffentlichkeitsinteresse eingestellt würde.

Aber nicht bei Unterschlagung, wenn es um mehr als Peanuts geht.

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