Diebstahl nachweisen

21. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
#Saber#
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)
Diebstahl nachweisen

Guten Tag,

nehmen wir an ein Arbeitgeber (AG) hat den Verdacht, dass sein Arbeitnehmer (AN) Diebstahl begangen hat.

- AG hat Ware mit Seriennummer bei einem Ebay Händler gefunden, die eigentlich ihm gehört
- der Ebay Händler verweist auf einen Kaufvertrag den er mit AN geschlossen hat, auf diesem Kaufvertrag sind gleiche Teile (ohne Seriennummer) vermerkt
- AN bestätigt den Verkauf von Teile an den Ebay Händler, jedoch seien diese nicht die des AG und bestreitet den Diebstahl

Reicht der Kaufvertrag als Beweis des Diebstahls?

MFg

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von tori86):
Reicht der Kaufvertrag als Beweis des Diebstahls?
Nein.

Berry

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Die Frage ist eine andere:
Hat der Händler die Ware mit der Seriennummer von dem AN erworben oder nicht?
Wenn dem so ist, dann ist der Diebstahl bewiesen.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#3
 Von 
#Saber#
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von altona01):
Die Frage ist eine andere:
Hat der Händler die Ware mit der Seriennummer von dem AN erworben oder nicht?
Wenn dem so ist, dann ist der Diebstahl bewiesen.


Der Händler hat die Ware XY von AN erworben, jedoch ohne Vermerk einer Seriennummer.
AN sagt bei der veräußerten Ware Handelt es sich nicht um die von AG "vermisste" Ware.
Somit ist nicht klar ob es sich um die Ware mit der Seriennummer handelt oder eine "baugleiche".

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von altona01):
Wenn dem so ist, dann ist der Diebstahl bewiesen.

Streng genommen ist der erst bewiesen wenn ein Gericht dies im Namen des Volkes so geurteilt hat.



Zitat (von #Saber#):
Der Händler hat die Ware XY von AN erworben, jedoch ohne Vermerk einer Seriennummer.

Der Händler hat eine Ware XY von AN erworben, ob das die mit der Seriennummer war, wäre erst mal zu beweisen.

Aber das dürfte nicht unmöglich sein. Die meisten Diebe tragen nicht dauerhaft Handschuhe, es gibt Zeugenaussagen, ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Wenn der Händler ebensolche Ware ständig kauft, dann wird der Beweis nicht gelingen. Ist das aber das erste Mal, und/oder er hat sonst keine Artikel dieser Art irgendwoher sonst gekauft, dann dürfte die Sachlage ziemlich klar sein. Und wie oben gesagt, es gibt auch andere Methoden, um herauszufinden, wer die Sachen in den Fingern hatte.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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