Diebstahl oder Raub ? Strafmaß?

3. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
harri91
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Diebstahl oder Raub ? Strafmaß?

Hallo,

habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:

A wartet auf B vor der Sparkasse, der Geld zu Bank bringen will. A weiß das B viel Geld dabei hat. B steigt aus dem Auto und A entwendet ihm mit einem einfachen Handgriff die Tasche. A rennt fort und B ruft die Polizei und hat keine körperlichen Schäden davongetragen. A wird durch eine Gegenüberstellung gefasst.

Mit welchem Strafmaß muss A rechnen, wenn er a) vorbestraft
b) nicht vorbestraft ist.

Bräuchte die Antwort fast as possible.

Vielen Dank im Vorraus !
Gruß
harri91

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
RoseTyler
Status:
Praktikant
(886 Beiträge, 301x hilfreich)

Diebstahl, kein Raub.

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Onlyly
Status:
Schüler
(169 Beiträge, 42x hilfreich)

Einen Raub begeht wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen...

Gewalt nicht vorhanden,Drohung nicht vorhanden.


Daher -> Diebstahl.
Dieser wird mit:
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Alter des Täters wäre interessant.



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"Sie häufen Schätze an, weil sie vergessen haben, dass man nur Erinnerungen nicht ersetzen kann."

-- Editiert am 03.11.2010 17:53

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
harri91
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnellen Antworten !
gehen wir z.B. davon aus das er 20 ist oder 35.
Wo liegt der Unterschied. Das Geld was die Person mit sich trägt liegt bei 5.000€ und einmal bei 20.000€.

Wie liegt das Strafmaß ? Momentan nehmen wir das in BWL durch & mich interessiert sowas.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Onlyly
Status:
Schüler
(169 Beiträge, 42x hilfreich)

Aaaalso...
Wenn er 20 ist,dann kommt es auf die soziale Situation an, ob der werte Herr nach Jugend oder normalem Strafrecht zu bestrafen ist.
Im Alter von 35 ist auf jeden Fall gewöhnliches Strafrecht anzuwenden.

Das Geld, dass die Person bei sich trägt ist unerheblich, da die Person, die den Diebstahl plant, ja nicht mit Sicherheit weiß wieviel Geld das Opfer mit sich herumträgt.[man beachte auch die Tatbestandsmerkmale des schweren Diebstahls]

Das Strafmaß ist schwer zu beurteilen, wird bei einem nicht vorbestraften Täter jedoch noch im mittleren bis unteren Bereich (also Geldstrafe bzw
Bewährungsstrafe) liegen.


Materialien zum strafrechtlichen Verständnis stelle ich gern zur Verfügung.

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"Sie häufen Schätze an, weil sie vergessen haben, dass man nur Erinnerungen nicht ersetzen kann."

-- Editiert am 03.11.2010 23:11

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
harri91
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke, hast alle meine Fragen beantwortet. Danke nochmal vielmals habe dich auch positiv bewertet.



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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Wobei in der Praxis aus dem "geplanten einfachen Handgriff" mit dem das Geld entwendet werden soll, schnell "Gewalt" im Sinne d. StGB werden kann (z.B. wenn derjenige sich das Geld nicht so leicht entwenden läßt). Und dann ist man allemal beim Raub, was im Erwachsenenrecht min(!!!). 1 Jahr Freiheitsstrafe bedeutet.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Onlyly
Status:
Schüler
(169 Beiträge, 42x hilfreich)

Das ist im gegebenen Sachverhalt aber nicht der Fall :P
Prinzipiell hast du aber natürlich Recht !

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"Sie häufen Schätze an, weil sie vergessen haben, dass man nur Erinnerungen nicht ersetzen kann."

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

quote:
Das ist im gegebenen Sachverhalt aber nicht der Fall


Nee, richtig, schon klar. So wie der Fall geschildert ist, ist es nicht der Fall.

Zumal ja auch gesagt wurde:

quote:
Momentan nehmen wir das in BWL durch...


so dass der Fall ja eh nur "Theorie" ist.

Mißtrauische Menschen ;) könnten aber der SV-Schild. nach aber auch auf die Idee kommen, dass BWL usw. hier keine Rolle spielt (zumal mir neu wäre, dass solche Sachverhalte bei BWL vorkommen - da geht es ja eher um "Wirtschaftsstraftaten" und dafür gibt es -so war es zumindest zu meiner Zeit- das extra Fach "Wirtschaftsrecht", wo neben Handelsrecht etc. pp. auch Wirtschaftsstraftaen behandelt wurden), sondern sich hier "jemand" einfach mal nach den "Tarifen" erkundigen will, für der Fall, dass er erwischt wird. Und für solch einen "möglichen Jemand" war mein Beitrag in erster Linie gedacht.

Es geht näml. oft schneller als man denkt, vorhatte, oder geplant hat. Ein schönes Beispiel habe ich erst aktuell erlebt, wo ein 21jähriges Mädel so zieml. dasselbe vorhatte, bzw. auch ausgeführt hat. Das Ende vom Lied -für die nicht vorbestrafte- waren 3,5 Jahre wegen schwerem Raub, da die Sache dann eben doch andere Bahnen zog als geplant und sich verselbständigte....

Aber wie auch immer .... vielleicht geht es ja tatsächlich nur um BWL :)

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"


-- Editiert am 05.11.2010 12:06

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Onlyly
Status:
Schüler
(169 Beiträge, 42x hilfreich)

Jetzt wo du darauf hinweist, interessiert mich aber auch, was Diebstahl konkret mit BWL zu tun hat.
Ich weiß zwar, dass wir auch ab und an Vorlesungen zusammen mit den BWLern haben, ab da gehts dann eig nicht um Strafrecht oO

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"Sie häufen Schätze an, weil sie vergessen haben, dass man nur Erinnerungen nicht ersetzen kann."

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
harri91
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

Ich mache momentan ein fachbezogenes Abitur, was auch in BWL Rechtswesen behinhaltet. Als Hausaufgabe gab uns unser Lehrer auf , verschiedene Delikte darzustellen und das Strafmaß dann festzulegen.
Danke für den Tipp, aber sowas habe ich leider nicht vor gehabt. Trotzdem danke ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

quote:
aber sowas habe ich leider nicht vor gehabt.



Wiso leider ???

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