Diebstahl oder Raub??

16. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Inge80
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 3x hilfreich)
Diebstahl oder Raub??

Wenn ich einen Fall vorliegen habe, woes um eine Person geht, die in einem Laden eine Statue klauen will,und den Inhaber mit einer Schreckpistole bedroht, geht es dann um Diebstahl oder Raub? Oder erpresserischer Raub?
Oder was?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30224 Beiträge, 9548x hilfreich)

Das kann man anhand der kurzen Schilderung nicht beurteilen.

Hört sich aber nach (schwerem) Raub oder räuberischem Diebstahl an, wenn er die Statute "nehmen" will. Bedroht er den Ihnaber vor dem "nehmen" = Raub, bedroht er danach (beim erwischtwerden) = "räuberischer Diebstahl"

Läßt er sie sich von Inhaber "geben", ist es räuberische Erpressung.

"Diebstahl" iSd. § 242, 243 ist es in keinem Fall, "Diebstahl mit Waffen" nach § 244 nicht, weil er mit der Waffe droht.

Das ist wie gesagt, nur sehr vereinfacht dargestellt. Man müßte den genauen Ablauf kennen.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1434x hilfreich)

Guten Tag Inge80,

in einem solchen Fall braucht man mehr Informationen um die jeweilige Strafbarkeit bestimmen zu können. Diebstahl ist jedoch von vornherein auszuschließen.

Wurde die Statue dem Täter gegeben, oder hat sich dieser diese genommen?


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -


---

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#3
 Von 
Harry2000
Status:
Lehrling
(1084 Beiträge, 252x hilfreich)

Hallo!

Genau. Sind nähere Informationen erforderlich.

Handelt es sich z.B. um eine sehr große Statue, so kann auch nach dem "Nehmen" noch ein Raub begangen werden. Die Wegnahme i.S.v. § 249 StGB ist dann nämlich noch nicht mit der Ansichnahme vollendet (wie z.B. bei kleineren Gegenständen).


Gruß
Harry!

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