Hallo,
Ein Freund hat etwas aus der Asservatenkammer der Staatsanwaltschaft
geklaut.
Hat er sich wegen Diebstahl oder Verwahrungsbruch strafbar gemacht?
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Diebstahl oder Verwahrungsbruch?
13. Mai 2010
Thema abonnieren
Frage vom 13. Mai 2010 | 22:56
Von
Status: Beginner (65 Beiträge, 15x hilfreich)
Diebstahl oder Verwahrungsbruch?
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#1
Antwort vom 13. Mai 2010 | 23:00
Von
Status: Lehrling (1938 Beiträge, 363x hilfreich)
Ich glaube, die Frage wurde Dir bei GF schon zufriedenstellend beantwortet
Es ist ein Verwahrungsbruch.
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"Gruß
Jens W.
Bewährungshelfer"
#2
Antwort vom 13. Mai 2010 | 23:55
Von
Status: Beginner (65 Beiträge, 15x hilfreich)
Kann nicht beides Diebstahl udn Verwahrungsbruch in Frage kommen?
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#3
Antwort vom 14. Mai 2010 | 00:11
Von
Status: Lehrling (1938 Beiträge, 363x hilfreich)
Nein. Weil der Mensch, von dem die Sache beschlagnahmt wird, weiter Eigentümer bleibt. Und damit ist es keine fremde bewegliche Sache, sondern die eigene bewegliche Sache. Vgl. § 242 StGB
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"Gruß
Jens W.
Bewährungshelfer"
#4
Antwort vom 14. Mai 2010 | 00:29
Von
Status: Beginner (65 Beiträge, 15x hilfreich)
Danke!
Wenn er aber nicht Eigentümer ist oder nur miteigentümer kommt nach der idealkonkurrenz auch diebstahl in betracht??
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