Diebstahl oder Verwahrungsbruch?

13. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
rudedy
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 15x hilfreich)
Diebstahl oder Verwahrungsbruch?

Hallo,

Ein Freund hat etwas aus der Asservatenkammer der Staatsanwaltschaft geklaut.
Hat er sich wegen Diebstahl oder Verwahrungsbruch strafbar gemacht?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 363x hilfreich)

Ich glaube, die Frage wurde Dir bei GF schon zufriedenstellend beantwortet ;)
Es ist ein Verwahrungsbruch.

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"Gruß
Jens W.
Bewährungshelfer"

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#2
 Von 
rudedy
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 15x hilfreich)

Kann nicht beides Diebstahl udn Verwahrungsbruch in Frage kommen?

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 363x hilfreich)

Nein. Weil der Mensch, von dem die Sache beschlagnahmt wird, weiter Eigentümer bleibt. Und damit ist es keine fremde bewegliche Sache, sondern die eigene bewegliche Sache. Vgl. § 242 StGB

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"Gruß
Jens W.
Bewährungshelfer"

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#4
 Von 
rudedy
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 15x hilfreich)

Danke!
Wenn er aber nicht Eigentümer ist oder nur miteigentümer kommt nach der idealkonkurrenz auch diebstahl in betracht??

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