Diebstahl ohne Absicht

5. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
MissGolightly
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Diebstahl ohne Absicht

Guten Abend,
ich habe in den letzten Tagen alles zum Thema Diebstahl gelesen (auch den hier oft zitierten Beitrag), dessen ich habhaft werden konnte, dennoch bleiben für meinen Fall Fragen offen, die ich gerne hier diskutieren würde.

Vor einigen Tagen bin ich abends - reichlich zerstreut nach einem langen Arbeitstag - in die Stadt gegangen.
In einem Geschäft kaufte ich ein Kleid und auf dem Rückweg sprang ich "noch schnell" in besagtes Kaufhaus.
Ich hielt mich nur in der Kleiderabteilung auf, probierte einige Shirts und zwei Hosen (zwei Größen). Mich irritierte, dass das eine Modell reduziert war, das andere nicht. Die Shirts habe ich nach den Umkleiden in ein dafür gedachtes Fach gelegt. Die Hose, wegen der ich fragen wollte, legte ich über den Arm und schaute mich noch kurz weiter um.
Dabei entdeckte ich schließlich auch noch einmal die Hose, diesmal auch in meiner Größe reduziert. Kurz vor der Kasse war es wesentlich heller (diese Abteilung ist furchtbar düster) und ich sah einen gezogenen Faden und fand sie überhaupt viel zu dünn für meinen Zweck. Also hängte ich die Hose an einen Ständer ggü. der Kasse und entschloß, es gut sein zu lassen. Der Tag war lang, das Kaufhaus überheizt und mir allmählich schwummrig von der Maske - also nach Hause...

Nun kommt es:
Ich fahre also die Rolltreppe runter, spaziere freundlich am Security vorbei und einige Meter weiter zum Ausgang. Plötzlich geht die Sirene an, niemand außer mir im Ausgangsbereich und ich drehe mich sofort zum Security um, der stehen bleibt, wo er ist... Ich denke, da werden die wohl in dem anderen Laden die Sicherung meines Kleides nicht ordentlich entfernt haben und gehe auf den Security zu - deute auf meinen linken Arm, an dessen Handgelenk die Tüte baumelt. Er lächelt und nickt. Ich strecke den Arm mit der Tüte aus und sehe: DIE HOSE, also eine von denen, die mich oben ganz wuschig gemacht hatten.
Im ersten Moment musste ich echt lachen, so absurd war die Situation. Der Security lächelte nun nicht mehr, er schaute vielmehr wie ein VoPo am Checkpoint Charly. Da begriff ich erst, dass die Situation ernst war.

Den Rest kann ich jetzt abkürzen: Der Security rief den Hausdetektiv, der mich mitnahm, in meine Tasche schaute, viele Fragen stellte, die ich reichlich wirr (und vermutlich auch widersprüchlich) beantwortete. Personalien und Ankündigung einer Gebühr von 100 € zzgl. 150 € für deren Anwalt (?) und nach Sichtung der Videos würde man entscheiden, ob man Anzeige mache.

Jetzt meine Fragen:
Macht es Sinn, mich bereits jetzt nach einem RA umzuschauen?
Könnte irgend jemand glauben, dass ich in diebischer Absicht wie Rambo versuche, mit gesicherter Ware durch den Hauptausgang zu brechen? (Um mit dann in der leeren Fußgängerzone mit dem Security einen Wettlauf zu liefern...? Ich bin Ü50...).
Wie ist denn die Rechtslage überhaupt? Ich habe die Hose nicht versteckt und bin sofort auf den Security zugegangen (der fand mich offensichtlich nicht mal auffällig, zumindest hat er sich nicht auf mich zubewegt).

Ich stehe immer noch unter Schock, traue mich kaum noch in "meinen" Rewe, weil ich Panik habe, dass ich mich irgendwie verdächtig benehmen könnte. Und all die Leute dort, die keine Einkaufskörbe benutzen... Die haben ihren ganzen Einkauf in der Gewahrsamsenklave. Ich nicht mehr!

Irgendwelche Ideen, Tipps, Anmerkungen...?

Herzlichen Dank
MissGolightly














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23 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat (von MissGolightly):
Macht es Sinn, mich bereits jetzt nach einem RA umzuschauen?


Wenn Sie grds. gewillt sind die rd. 700,00 EUR, die der Kosten wird, auszugeben...
Alternativ könnte man auch erst mal abwarten, wie die Staatsanwaltschaft gedenkt das Verfahren zu beenden. Je nach Wert der Hose wäre eine Einstellung nach § 153 oder § 153a StPO denkbar (soweit nicht nach § 170, Abs. 2 StPO eingestellt wird.)

Zitat (von MissGolightly):
Könnte irgend jemand glauben, dass ich in diebischer Absicht wie Rambo versuche, mit gesicherter Ware durch den Hauptausgang zu brechen? (Um mit dann in der leeren Fußgängerzone mit dem Security einen Wettlauf zu liefern...?.).


Ja, könnte... Es könnte auch jemand glauben, dass Sie nicht mit dem Alarm gerechnet haben, weil Sie das Sicherungsettikett nicht bemerkt haben, oder aus sonstigen gehofft haben, dass es keinen Alarm gibt. Die Wahrscheinlichkeit dass Diebstahlsvorsatz gegeben ist, ist bei "Erwischt werden mit unbezahlter Ware" natürlich höher, als das Gegenteil.

Zitat:
Ich bin Ü50..


Nunja ... Ich kenne eine Menge 50jährige die fitter sind, als manch 20jähiger.

Zitat (von MissGolightly):
Wie ist denn die Rechtslage überhaupt? Ich habe die Hose nicht versteckt...


Das ist rechtlich auch nicht notwendig. Diebstahl ist kein sog. "heimliches Delikt". Ich kann mir auch 10 Hosen über den Arm hängen und die ganz offen aus dem Laden tragen ohne zu bezahlen = Diebstahl.

Abgesehen davon befand sich die Hose ja offensichtlich in eine Tüte aus dem anderen Geschäft, insofern war sie natürlich versteckt. Darüber hinaus handelt es sich bei der Tüte um eine sog. Gewahrsamsenklave, d.h. der Diebstahl (Vorsatz angenommen) wäre schon innerhalb des Ladens vollendet gewesen, nicht erst beim Hinausgehen.

Zitat (von MissGolightly):
Die haben ihren ganzen Einkauf in der Gewahrsamsenklave.


Solange sie den an der Kasse wieder daraus hervorholen und bezahlen wird bei denen halt -jedenfalls im Regelfall- niemand darauf kommen, dass Diebstahlsvorsatz besteht. Bei Ihnen kommt es hinsichtlich der Hose aber auf die Gewahrsamsenklave gar nicht mehr entscheidend an, da Sie den Laden bereits verlassen hatten.

Zitat:
Irgendwelche Ideen, ...


Ich persönlich würde ja -wenn ich Diebstahlsvorsatz bestreiten wollen würde- die Geschichte so gegenüber der Polizei darlegen, wie ich meine dass sie sich zugetragen hat und dann abwarten, was die Staatsanwaltschaft daraus macht. Jedenfalls bevor ich ab 700,00 EUR aufwärts ins Blaue in einen Anwalt investiere. Geht das Verfahren nicht wunschgemäß aus, wäre es immer noch früh genug für einen Anwalt.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Abgesehen davon befand sich die Hose ja offensichtlich in eine Tüte aus dem anderen Geschäft,
Ich hatte es so verstanden, dass die Hose über dem Arm hing.
Ob das Vergessen in dem Fall glaubwürdig ist, ich weiß nicht - hängt aber vielleicht auch von den Umständen ab (wie schwer war die Hose, wie schwer die Tüte, welche Kleidung wurde getragen).

Wenn die Hose hingegen wirklich in der Tasche war wäre das für mich deutlicher verschärfend.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
MissGolightly
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnellen Antworten!

Die Hose steckte nicht in der Tasche. Ich hatte sie über den Arm gehängt, an dessen Handgelenk die Tasche mit dem zuvor gekauften Kleid hing. Schwarze, relativ leichte Hose auf schwarzem, gefüttertem Mantel...
Dazu die Maske, die mein Sichtfeld nach unten einschränkt. Ich war wirklich erschrocken, als ich die Hose dort sah.
Ich weiß nicht, ob es die reduzierte Hose war oder die nicht reduzierte. Im ersten Fall wären es unter 50 €, andernfalls ca. 80 €.
Ich habe übrigens nichts unterschrieben, wurde gar nicht dazu aufgefordert.

Danke MG

-- Editiert von MissGolightly am 05.10.2020 23:22

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat (von MissGolightly):
Die Hose steckte nicht in der Tasche. Ich hatte sie über den Arm gehängt, an dessen Handgelenk die Tasche mit dem zuvor gekauften Kleid hing. Schwarze, relativ leichte Hose auf schwarzem, gefüttertem Mantel...


Gut, macht es aber auch nicht viel besser. In dem Fall kann die Tüte dann ja nicht normal getragen worden sein, also mit hängendem Arm, sondern der Arm mit Tüte dran muss in etwa 90-Grad-Haltung gewesen sein.

wie auch immer,... es bleibt ja nicht viel mehr übrig, als die Vergessen-Geschichte gegenüber der Polizei kundzutun und dann abzuwarten, wie es weitergeht.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
MissGolightly
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):


Gut, macht es aber auch nicht viel besser. In dem Fall kann die Tüte dann ja nicht normal getragen worden sein, also mit hängendem Arm, sondern der Arm mit Tüte dran muss in etwa 90-Grad-Haltung gewesen sein.


Danke noch einmal für Deine Antwort, die mich allerdings irritiert.

Wer definiert, wie man eine Tüte "normal" trägt? Für mich ist am Handgelenk total normal und meine Feldstudien heute bestätigten das. Das war keine schwere Supermarkt-Tüte.

Es gibt in diesen Kaufhäusern keine Einkaufskörbe. Wenn ich eine Hand frei halten will, um Kleiderbügel zu schieben, dann muss ich die Hose über dem Arm tragen. Oder um den Hals oder mir auf den Kopf legen, aber das wäre nun wirklich nicht normal.

Und warum macht es das nicht besser, dass ich das vermeintliche Diebesgut nicht in eine Gewahrsamsenklave gebracht habe?
Wenn bis zum Ausgang nichts darauf hinweist, dass ich etwas stehlen wollte, dann ist doch wesentlich wahrscheinlicher, dass es sich um ein Missgeschick handelte. Ich bin ja auch nicht geflüchtet, als der Alarm anging.

Es wäre mir eine Menge wert, meine Weste wieder rein zu kriegen, aber ich möchte mich nicht dem Risiko aussetzen, wegen solcher Annahmen, wie Ihrer oben, am Ende verurteilt zu werden.

Sehe ich es richtig, dass deshalb so oft dazu geraten wird, eine Schuld zu bekennen, weil das der risikoärmere Weg ist?

Kann ich auf einem Anhörungsbogen auch "schuldig" ankreuzen (ich bestreite nicht, mit dieser Hose durch die Schranke gelaufen zu sein), aber dazu schreiben, dass das nicht in der Absicht geschah, die Hose zu stehlen?
Liegt darin auch ein Risiko?


Ich bin ein bisschen enttäuscht. Ich hatte gehofft, dass mir hier bestätigt würde, dass das ganze Szenario einfach nur absurd ist. Zu absurd, um ernsthaft anzunehmen, dass das so geplant war.

MG

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#6
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4608 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von MissGolightly):
Wer definiert, wie man eine Tüte "normal" trägt? Für mich ist am Handgelenk total normal u


Mach ich auch (am Handgelenk tragen. UND ich stecke meine Geldbörse nach dem Kaufvorgang wieder an ihren Ort zurück ... und spätestens in diesem Moment hätte die Hose doch bemerkt werden müssen? Wie dem auch sei, ich wäre an einem Feedback interessiert, ob die Geschichte so geklappt hat.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
UND ich stecke meine Geldbörse nach dem Kaufvorgang wieder an ihren Ort zurück ...
Dazu musst du die Geldbörse aber erst einmal herausgeholt haben (was die TS vermutlich nicht getan hat).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4608 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Hallo,

Zitat:
UND ich stecke meine Geldbörse nach dem Kaufvorgang wieder an ihren Ort zurück ...
Dazu musst du die Geldbörse aber erst einmal herausgeholt haben (was die TS vermutlich nicht getan hat).

Stefan


Stimmt auch wieder, irgendwie dachte ich sie hätte ein Kleid gekauft und vom Kauf der Hose abgesehen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
MissGolightly
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Genau, ich habe das Kleid in einem anderen Geschäft gekauft. Dort habe ich nur ein paar Sachen probiert, mich aber gegen einen Kauf entschieden.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)

Zitat:
Ich bin ein bisschen enttäuscht. Ich hatte gehofft, dass mir hier bestätigt würde, dass das ganze Szenario einfach nur absurd ist. Zu absurd, um ernsthaft anzunehmen, dass das so geplant war.

Das Problem ist, dass "ich habe nur vergessen zu bezahlen" einfach eine Standard-Ausrede ist, die die Justiz ständig hört, und denen schon aus den Ohren quillt. Da haben die Leute, die es wirklich vergessen haben, halt schwer.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Strafrechtlich schließe ich mich dem Gesagten an.

Aber bitte lassen Sie sich nicht zivilrechtlich übers Ohr hauen. Die 100 Euro "Fangprämie" ist eine Schadensersatzpauschale (!!), die alle Schadensersatzforderungen abdeckt. Alternativ könnte das Geschäft auch einen tatsächlichen Schaden geltend machen, wenn er denn bezifferbar wäre.

Was aber auf keinen Fall geht: Pauschale und zusätzlich Geld für Anwalt etc..

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
MissGolightly
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die weiteren Einschätzungen.

Ich hab ja noch nicht einmal vergessen zu zahlen, ich wollte die Hose ja gar nicht. Ich hab vergessen, dass sie noch über meinem Arm hing :-/.

Wie setze ich mich denn gegen die bereits mündlich angekündigte Forderung (100 € plus Anwaltskosten von 150 € ) zur Wehr?

Und was mache ich mit diesem Anhörungsbogen, der bestimmt bald kommt? Könnte bitte noch jemand so nett sein und die Alternativen mit ihren Risiken ganz kurz skizzieren? Das Szenario mit dem Geständnis wurde hier ja oft beschrieben, aber mir ist nicht ganz klar, worauf es schlimmstenfalls hinauslaufen kann, wenn ich bei der Wahrheit bleibe. Meine Wahrheit ist: Ich habe nicht die Absicht gehabt zu stehlen. Ich bin aber mit unbezahlter Ware im Ausgang des Ladens stecken geblieben.


-- Editiert von MissGolightly am 07.10.2020 19:49

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat (von MissGolightly):
Für mich ist am Handgelenk total normal und meine Feldstudien heute bestätigten das. Das war keine schwere Supermarkt-Tüte.


Handgelenk ist sicherlich normal. Nur lässt man den Arm mit Tüte dran dann doch normal "runterhängen". Wenn über diesen Arm aber auch gleichzeitig die Hose gelegt war, geht das ja schlecht ohne das die Hose zu Boden fiele?! Also muss der Arm doch in einer Weise angewinkelt gewesen sein, dass die Hose nicht herunterfällt.

Von daher würde ich solch eine Armhaltung -wenn man denn nichts über den Arm gelegt hat, sondern nur ne Tüte am Handgelenk hat- schon für unnormal halten. Im Umkehrschluss: Winkelt man den Arm entsprechend an, tut man das in der Regel, weil man weiß, dass man was über den Arm gelegt hat.

Natürlich kann es passieren, dass man mit dem Kopf woanders ist, und es nicht merkt. Nur ist sowas im Allgemeinen die Standardausrede fast aller Ladendiebe. Wenn man die pauschal so akzeptieren würde, bräuchte jeder Ladendieb am morgen nur noch zu behaupten (um es mit den ehemaligen Worten eines aktuellen Bundestagsvizepräsidenten zu sagen), dass sie "schlampig eingekauft hätten" um straflos davon zu kommen.

Zitat (von MissGolightly):
Es gibt in diesen Kaufhäusern keine Einkaufskörbe. Wenn ich eine Hand frei halten will, um Kleiderbügel zu schieben, dann muss ich die Hose über dem Arm tragen.


Innerhalb des Kaufhauses ist das ja auch keinerlei Problem. Dazu wird es erst dann, wenn man das Kaufhaus mit der unbezahlten Ware verlässt.

Zitat (von MissGolightly):
Und warum macht es das nicht besser, dass ich das vermeintliche Diebesgut nicht in eine Gewahrsamsenklave gebracht habe?


Nicht viel besser...
Weil Sie das Kaufhaus mit der unbezahlten Ware bereits verlassen hatten.

Zitat (von MissGolightly):
dann ist doch wesentlich wahrscheinlicher, dass es sich um ein Missgeschick handelte. Ich bin ja auch nicht geflüchtet, als der Alarm anging.


Möglich. Es hat ja auch niemand gesagt, dass die Staatsanwaltschaft die Missverständnisgeschichte zu 100% nicht glauben wird. Es ist aber eben auch nicht so, wie Sie sich das offenbar vorstellen

Zitat:
...dass mir hier bestätigt würde, dass das ganze Szenario einfach nur absurd ist. Zu absurd, um ernsthaft anzunehmen, dass das so geplant war.


dass schon die Situation an sich viel zu abstrus ist, als dass es sich nicht um einen Diebstahlsversuch handelt, das Missverständnis also völlig klar auf der Hand liegt.

Zitat (von MissGolightly):
Kann ich auf einem Anhörungsbogen auch "schuldig" ankreuzen (ich bestreite nicht, mit dieser Hose durch die Schranke gelaufen zu sein), aber dazu schreiben, dass das nicht in der Absicht geschah, die Hose zu stehlen?


"Schuldig" anzukreuzen würde bedeuten zuzugeben, dass man einen vorsätzlichen Diebstahl begehen wollte. Sie müssen bei "schuldig" also "nein" ankreuzen.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
MissGolightly
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die ausführliche Antwort.

Nach allem, was ich gelesen habe, wird oft geraten, sich schuldig zu bekennen, weil Staatsanwälten das "genehm" zu sein scheint.
Ich fragte nach den Risiken des "nicht schuldig", weil ich eben nicht riskieren möchte, am Ende härter bestraft zu werden, weil ich die Wahrheit gesagt habe.

Ich habe im Leben noch kein Kaugummi geklaut, ich hatte noch nicht einmal den Impuls, irgendwas zu klauen und jeder der mich kennt, hält dieses Rambo-ich-breche-mit-Diebesgut-durch-die-Schranke-Szenario für total absurd, weil ich zudem noch total uncool bin. Ich wäre noch vorm Ausgang umgekippt, wenn ich gewußt hätte, dass ich die Hose noch überm Arm hatte.

Und nein, ich hätte die Tasche auch angewinkelt gehalten, wenn da keine Hose gewesen wäre...Ich fürchte, das sind geschlechtsspezifische Attitüden.





0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Frabato
Status:
Schüler
(480 Beiträge, 52x hilfreich)

Trotz allem sollten sie damit rechnen, dass sie bereits dort Hausverbot haben; also das Haus die nächsten 2 Jahre nicht mehr betreten sollten.
Vielleicht wäre noch ein Entschuldigungsschreiben an die Geschäftsleitung empfehlenswert.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat (von MissGolightly):
Nach allem, was ich gelesen habe, wird oft geraten, sich schuldig zu bekennen,


Ja, wenn man schuldig ist.

Sich schuldig zu bekennen würde die Möglichkeit verbauen die Sache nach § 170(2) StPO einzustellen.
Sie sind doch der Ansicht, dass es recht offensichtlich war, dass es sich um ein Missverständnis gehandelt hat (ich kann es letztlich nicht beurteilen, ich war nicht dabei). Dann sollten Sie das auch so darlegen. Nochmal: Niemand hat gesagt, dass das garantiert keiner glaubt. Wir/ich wollte/n Ihnen nur klarmachen, dass es nicht so ein "Selbstläufer" ist, wie Sie das offenbar dachten.

Zitat (von MissGolightly):
Ich habe im Leben noch kein Kaugummi geklaut, ich hatte noch nicht einmal den Impuls, irgendwas zu klauen und jeder der mich kennt, hält dieses Rambo-ich-breche-mit-Diebesgut-durch-die-Schranke-Szenario für total absurd, weil ich zudem noch total uncool bin. Ich wäre noch vorm Ausgang umgekippt, wenn ich gewußt hätte, dass ich die Hose noch überm Arm hatte.


Dann schildern Sie das im Rahmen der Anhörung so und warten ab, was die Staatsanwaltschaft damit macht.

... falls das Kaufhaus überhaupt Anzeige erstattet. Das war ja wohl noch offen, lt. der Aussage von dem Mitarbeiter, wenn ich das richtig verstanden habe.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 08.10.2020 08:42

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
MissGolightly
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke @Streetworker
Ich habe schon verstanden, dass Sie die Position des Advocatus Diaboli eingenommen haben und das war sehr hilfreich.
Ich habe unmittelbar nach dem Ereignis natürlich mit Freunden gesprochen und JEDER war der Auffassung, dass die ganze Geschichte so absurd ist, dass sich das in Luft auflösen wird.
Nun kennt mich der Staatsanwalt aber nicht seit 30 oder 40 Jahren und wird sich auch nicht die Mühe machen, meine Persönlichkeit zu ergründen - schließlich geht es hier nicht um einen spektakulären Mordprozess.

Meine Alternativen sind mir inzwischen klarer: Bekenne ich mich schuldig, stimme ich den Staatsanwalt gnädig und er stellt wegen Geringfügigkeit ein (ich hoffe zumindest, dass ich die reduzierte Hose überm Arm hatte...).
Bekenne ich mich nicht schuldig, muss ich ihn in wenigen Sätzen davon überzeugen, dass meine Wahrheit wahrer ist, als die anderer Diebe. Das Risiko, dass ihn das gegen mich aufbringt oder in seinen Augen unglaubwürdig ist und er mir einen besonders hübschen Denkzettel verpassen will, ist nicht gering.

Wenn ich jetzt Kosten/Nutzen gegeneinander abwäge, was ist dann der Vorteil von § 170(2) StPO gegenüber § 153 ? Unterm Strich wird diese Geschichte doch an mir haften bleiben - ganz egal, nach welchem Paragrafen die einstellen. Sollte ich jemals wieder in die Nähe eines Diebstahlsverdachtes kommen (Gott bewahre!), würde mir diese Geschichte um die Ohren fliegen. In irgend einer Datenbank wird das Spuren hinterlassen. Ich glaube, selbst nach einem Freispruch bliebe das haften.

Letztlich könnte mir nur helfen, dass das Kaufhaus keine Anzeige erstattet. Das glaube ich aber nicht. Denen geht es nicht gut und Ladendiebe bescheren denen horrende Umsatzeinbußen. Deren Aufgabe ist ja nicht, zu ermitteln. Die müssen sich wehren und zwar rigoros.

Bleibt nur noch die Frage, wie ich mich gegen die angekündigten Forderungen des Kaufhauses wehren kann.
Brauche ich dazu einen RA?

Ich danke Ihnen bis hierher. Bin reichlich ernüchtert und desillusioniert, sehe meine Situation aber vielleicht ein bisschen realistischer :-/.








0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat (von MissGolightly):
Bekenne ich mich schuldig, stimme ich den Staatsanwalt gnädig und er stellt wegen Geringfügigkeit ein (ich hoffe zumindest, dass ich die reduzierte Hose überm Arm hatte...).


Auch bei der reduzierten Hose ist eine Einstellung ohne Auflage nicht sicher.

Zitat (von MissGolightly):
Bekenne ich mich nicht schuldig, muss ich ihn in wenigen Sätzen davon überzeugen, dass meine Wahrheit wahrer ist, als die anderer Diebe. Das Risiko, dass ihn das gegen mich aufbringt oder in seinen Augen unglaubwürdig ist und er mir einen besonders hübschen Denkzettel verpassen will, ist nicht gering.


Nein, das ist Unsinn. Wenn Staatsanwälte/Amtsanwälte sowas "persönlich" nehmen würden, hätte jeder von denen spätestens nach 3 Jahren den ersten Herzinfarkt. Ein Geständnis ist auch keine Voraussetzung für eine Einstellung nach 153 oder 153a StPO.

Punkt ist ja auch, von einem "ich war's nicht" kann man später immer noch auf ein "ich war's doch" umschwenken, wenn das Verfahren nicht so läuft, wie es sollte.

Umgekehrt wird es schwierig. Von einem "ich war's" dann plötzlich auf ein "ich war's doch nicht" umzuschwenken glaubt einem natürlich niemand.

Zitat (von MissGolightly):
Sollte ich jemals wieder in die Nähe eines Diebstahlsverdachtes kommen


...wäre eine noch aktenkundige Einstellung nach § 153 schlechter als eine nach § 170

Zitat (von MissGolightly):
Wie setze ich mich denn gegen die bereits mündlich angekündigte Forderung (100 € plus Anwaltskosten von 150 € ) zur Wehr?


Man könnte z.B. mit diesem Urteil des AG Spandau argumentieren:

https://www.burhoff.de/asp_weitere_beschluesse/inhalte/3500.htm

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

deine Geschichte hört sich für mich glaubwürdig an.
Aber langsam glaube ich dir nicht mehr. Denn kein normal denkender Mensch käme auch nur auf die Idee, eine Straftat zuzugeben die er nicht begangen hat. Nur ein wirklicher Dieb würde sich überlegen, ob ein Geständnis vielleicht besser ist als die Tat zu bestreiten.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
MissGolightly
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Hallo,

deine Geschichte hört sich für mich glaubwürdig an.
Aber langsam glaube ich dir nicht mehr. Denn kein normal denkender Mensch käme auch nur auf die Idee, eine Straftat zuzugeben die er nicht begangen hat. Nur ein wirklicher Dieb würde sich überlegen, ob ein Geständnis vielleicht besser ist als die Tat zu bestreiten.

Stefan


Hallo Stefan,
das lese ich hier nun zum wiederholten Mal, das mit dem "normal". Zuerst ging es ums Handgelenk und wie man eine Tasche trägt. Ich bin in vielerlei Hinsicht nicht "normal": Ich schaue seit 15 Jahren nicht mehr fern, habe kein Netflix-Abo und und...

Ich schrieb oben, dass ich uncool bin. Ich bin so uncool, dass ich seit einer Woche (seit dem Vorfall) extreme Schlafstörungen habe, mich beim Betreten JEDEN Ladens hoch verdächtig benehme, weil ich ANGST habe, dass mir etwas Blödes passieren könnte.

In meinem Supermarkt kennt man mich, weil ich schon zig Mal beim Bezahlen meine Karte im Gerät habe stecken lassen. Sowas passiert mir, wenn ich überarbeitet und gestresst bin. DAS ist mein eigentliches Thema, darum müsste ich mich dringend kümmern. Diesmal hab ich halt nicht meine Karte stecken lassen, diesmal hab ich eine Hose mitgehen lassen. Diesmal stellt sich leider nicht die Erleichterung ein, weil der Supermarkt mich anruft und mir sagt, dass sie meine Karte in den Safe gelegt haben.

Ich pack das einfach nicht, wenn sich das noch ewig zieht und ich kriminalisiert und demontiert werde, weil ich meine Tasche anders halte, als andere Leute (exemplarisch).
Was andere Diebinnen machen, weiß ich nicht. Ich bin keine. Ich merke nur, dass das etwas mit mir macht, dass man mich für eine hält.





0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

vielleicht hast du mich falsch verstanden, ich wollte dir nur überspitzt klarmachen, dass es in deinem Fall völliger Blödsinn wäre die Tat zuzugeben.

Und das mit der Tasche war von !!Streetworker!! sicher auch eher so gemeint, dass du dich darauf einstellen musst, dass das auch ein Staatsanwalt oder Richter nicht so einfach glauben dürfte.
Gut für dich wäre, wenn es Videoaufnahmen gibt und die als Beweismittel herangezogen werden. Dort könnte ja erkennbar sein, ob die Hose absichtlich oder aus Versehen über dem Arm hing.

Zitat:
Und warum macht es das nicht besser, dass ich das vermeintliche Diebesgut nicht in eine Gewahrsamsenklave gebracht habe?
Für mich macht es das schon viel besser.
Oder besser anders ausgedrückt: Die Hose in der Tüte hätte es viel schlimmer gemacht; damit wäre "ein Versehen" und "hab' ich vergessen" auch erledigt.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
MissGolightly
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Stefan,
ich weiß, dass das mit der Tasche von Streetworker kam und schrieb deshalb auch "exemplarisch"...

Für mich war das Nachbohren hier hilfreich und ich habe es auch nicht als Angriff gesehen. Es gab mir allenfalls einen Vorgeschmack darauf, was auf mich zukommen könnte, wenn ich versuchen will, meine Intention zu beweisen bzw. dass ich keine hatte.
Wenn die finden, dass Zigtausend Diebe wie Rambo durch die Schranken brechen, wie soll ich beweisen, dass das nicht mein Plan war? Das ist doch komplett aussichtslos.

Um zu beweisen, dass ich zu sowas gar nicht fähig wäre, müssten die Tests mit mir machen und die Ergebnisse mit den Videoaufzeichnungen abgleichen. Etwa so: Testergebnis = niedrige Stressschwelle bei Regelverstößen
Analyse der Videoaufzeichnung = Frau läuft mit Diebesgut überm Arm tiefenentspannt am Security vorbei auf den Ausgang zu. Ergebnis = passt nicht. Das macht aber keiner bei einem Ladendiebstahl.
Der Staatsanwalt wird meine Aussage genau so überfliegen, wie Ihr/Sie das hier tatet/taten.

Die Videos würden immerhin zeigen, dass ich mit meiner Papiertasche am Handgelenk des angewinkelten Arms bereits den Laden betrete :-). Dass die Hose in nicht diebischer Absicht auf meinem Arm landete, werden die Videos wohl nicht beweisen können.

Bezüglich der Videos stellt sich mir gerade die Frage, ob das Kaufhaus im Falle eines Verfahrens die Videos meinem RA zur Verfügung stellen müsste? Und ohne Verfahren schaut doch kein Staatsanwalt die Videos an, oder doch?

@Streetworker
Ich lese überall, dass ein Geständnis sich strafmindernd auswirkt. Ich vermute, damit ist ein Geständnis im ersten Anlauf gemeint. Klar kann ich immer noch nachbessern, wenn der erste Ansatz misslingt. Aber dann überspringen sie womöglich die beiden 153er-Optionen und ich lande bei Tagessätzen und habe einen Eintrag im Bundeszentralregister.

Danke für den Spandau-Link!
















0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat (von MissGolightly):
wie soll ich beweisen, dass das nicht mein Plan war?


Das musst Du nicht beweisen, sondern nur glaubhaft darlegen.

Nochmal: du schriebst Eingangs, dass deiner Ansicht nach die ganze Situation so aussah, als wenn ein geplanter Diebstahl äußerst unwahrscheinlich ist. Wenn dem tatsächlich so ist (wie gesagt: ich war nicht dabei), wird das ja auch der Security-Mann bestätigen können. Und in dem Fall ist es absoluter Blödsinn eine Tat zu gestehen, die man nicht begangen hat.

Zitat (von MissGolightly):
Ich lese überall, dass ein Geständnis sich strafmindernd auswirkt.


Ja, bei Taten, die man tatsächlich begangen hat. Wenn man keine Tat begangen hat, gibt es überhaupt keine Strafe. Weder eine harte, noch eine milde.

Außerdem -ich wiederhole mich- kann man ggf. auch später immer noch von "Bestreiten" auf ein (falsches) Geständnis umschwenken, wenn die Gesamtsituation das dann angebracht erscheinen lässt.

0x Hilfreiche Antwort

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