Diebstahl über fast zwei Jahre

30. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
kk123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Diebstahl über fast zwei Jahre

Hallo,
mit was für einer Strafe müsste man rechnen, wenn man über fast zwei Jahre Zugang zu einem Lager hatte (Schlüssel wurde einem ausgehändigt) und dort wiederholt Sachen entwendet? Leider beläuft sich die Summe der entwendeten Gegenstände insg. auf ca. 50.000 Euro.
Es gibt zwei Inhaber, der eine will keine Strafanzeige stellen, der andere wird aber Anzeige erstatten.
Der Täter bereut schwer, hat seine Tat zugegeben, ist sofort zur Polizei gegangen, hat sich entschuldigt und eine Therapie begonnen.

Bin über Antworten sehr dankbar.

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
kk123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe noch etwas vergessen.
Es gibt noch eine Straftat dazu. Die geklauten Sachen wurden über einen falschen Namen im Internet versteigert.

Hat jemand eine Ahnung? Kommt man damit ins Gefängnis? Vorbestraft ist die Person nicht.

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#2
 Von 
Die_Schulz
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 318x hilfreich)

Bei 50 Mille ist das ja schon so gut wie gewerbsmäßige Hehlerei. Da ist Bewährung oder auch direkt eine Haftstrafe möglich, das hängt an der Sozialprognose etc.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Also eine Geldstrafe wird das nicht mehr werden, hier wird eine Haftstrafe verhängt werden. Mit etwas Glück kann diese noch zur Bewährung ausgesetzt werden.

Dies hängt jedoch von vielen Faktoren ab.
Einer der Schritte (tätige Reue und Bemühung um Schadenswiedergutmachung) wurde scheinbar ja schon in die Wege geleitet.
Desweiteren kommt es auch darauf an wie 'einfach' der Diebstahl war, wie ist es um die soziale Zukunft bestellt ist, ...




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#4
 Von 
kk123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist es wichtig, aus welchem Grund gestohlen wurde?
Der Grund war die Glücksspielsucht.
Mit dem Glücksspielen hat er ja bereits aufgehört. Die letzten Wochen ging er zu den anonymen Spielern, nun bemüht er sich um eine Therapie.
Er hat einen festen Arbeitsplatz und ist gerade dabei, eine Familie zu gründen.
Reue? Oh ja..... Wie gesagt, ist sofort zur Polizei, wie etwas raus kam, hat Aussage ohne Anwalt gemacht (nun nimmt er sich aber einen Anwalt), hat sich bei den Geschädigten gemeldet und alles erzählt, würde auch versuchen, wenn möglich, Geld zurück zu zahlen.
Der Zugang zum Lager war damals sehr einfach, weil ihm ja einen Schlüssel ausgehändigt wurde.

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#5
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

quote:
Der Täter bereut schwer, hat seine Tat zugegeben, ist sofort zur Polizei gegangen, hat sich entschuldigt und eine Therapie begonnen.


Wieso meint eigentlich grundsätzlich jeder ertappter Straftäter, man müsse eine "Therapie" machen? Was soll diese Therapie denn bezwecken ??

Insgesamt schließe ich mich an, dass es auf jeden Fall eine Freiheitsstrafe geben wird. Ob es noch für eine Bewährung reicht oder nicht, kann von hier aus nicht beurteilt werden, ohne weitere Einzelheiten zu wissen.

quote:
Bei 50 Mille ist das ja schon so gut wie gewerbsmäßige Hehlerei


Hehlerei liegt nicht vor. Der Täter des Diebstahls und der Täter der (darauf folgenden) Hehlerei können nicht die selbe Person sein.



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"justice"

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#6
 Von 
kk123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Therapie wegen Glücks-Spiel-Sucht!
Wie sonst soll man davon los kommen?

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#7
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Ok, das mit der Spielsucht hatte ich überlesen. Dann macht Therapie natürlich Sinn. Das kann in der Tat dazu verhelfen, dass die Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird. das spricht nämlich dann für eine positivere Sozialprognose.



-- Editiert am 31.10.2009 11:30

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#8
 Von 
kk123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Weiß jemand, wie lange es sich hinziehen kann, bis der Anwalt Nachricht von der Polizei bekommt? Anwalt hat bei Polizei um Akteneinsicht gebeten. Mittlerweile sind fast vier Wochen vergangen.

Ich habe Angst, straffällige Person kommt ins Gefängnis. Hoffe noch auf Bewährungsstrafe.

Dem Glücksspiel hat er den Rücken zugedreht, im Dezember hat er Termin wegen Therapie. Wöchentlich besucht er eine Gruppe anonymer Spieler. Außerdem hat Person einen festen Arbeitsplatz. 2010 kommt Kind zur Welt.
Sind das alles Dinge, die zu einer Bewährungsstrafe helfen könnten?

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

quote:
Weiß jemand, wie lange es sich hinziehen kann, bis der Anwalt Nachricht von der Polizei bekommt?

Eine Woche bis ein Jahr, alles schon erlebt.



quote:
Sind das alles Dinge, die zu einer Bewährungsstrafe helfen könnten?

Es sind zumindest Dinge, die zu einer günstigen Zukunftsprognose führen.

Ob daraus eine Bewährungsstrafe entsteht lässt sich ohne Akteneinsicht absolut nicht sagen.


Ist schon mit der aktiven Schadenswiedergutmachung begonnen worden?




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#10
 Von 
kk123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Was bedeutet aktive Schadenswiedergutmachung?
Bei dem Geschädigten hat er sich entschuldigt, der will ja auch keine Strafanzeige stellen. Dem anderen Geschädigten wurde es bereits mitgeteilt, dass er versucht, Schaden evtl. zurückzuzahlen. Aber danach wurde nie wieder mit dem zweiten Geschädigten gesprochen. Alle warten nun auf die Nachricht vom Anwalt.
Kann man noch mehr Schadenswiedergutmachung machen? Schon im Vorwege Geld zurückzahlen? Ich glaube nicht, dass das hier so angebracht wäre, da ja keiner weiß, um was für Summen es sich konkret handelt. 50.000 Euro sind geschätzt. Da aber ja nur einer Strafanzeige stellt, müsste es sich doch dann auch nur um die Hälfte des Betrages handeln, oder verstehe ich das alles falsch?

Vielen lieben Dank für die bisherigen Antworten!!!!!!

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

quote:
Was bedeutet aktive Schadenswiedergutmachung?
...
Schon im Vorwege Geld zurückzahlen?

Genau das würde es bedeuten. Natürlich im Rahmen des wirtschaftlich möglichen.
Ob das sinnvoll ist, sollte man mit dem Anwalt besprechen und auch eine entsprechende Vereinbarung mit dem Geschädigten aufsetzen.
Ansonsten müsste sich der Geschädigte über ein Gerichtsverfahren (hohe Kosten) einen Titel holen um die Verjährung zu vermeiden



quote:
Ich glaube nicht, dass das hier so angebracht wäre, da ja keiner weiß, um was für Summen es sich konkret handelt. 50.000 Euro sind geschätzt.

Nun ich denke das man (ich kenne deinen Verdinst nicht) mit kleinen Raten a 100-300 EUR schon mal anfangen könnte.
Denn den Mindestschaden könnte man auf 5000 EUR festsetzen?

Wie will man denn überhaupt die Summe festlegen? Wurde sich darüber schon verständigt? Exisitieren Aufzeichnungen / Erinnerungen von deiner Seite was wann in welchem Wert entwendet wurde?



quote:
Da aber ja nur einer Strafanzeige stellt, müsste es sich doch dann auch nur um die Hälfte des Betrages handeln, oder verstehe ich das alles falsch?

Diese Hoffnung muss ich dir leider nehemn, auch wenn es dich eventuell etwas entspannen würde.
Maßgeblich ist immer der Gesamtschaden, es sei denn es wären 2 getrennte Firmen-Lager der beiden Geschäftspartner und man könnte den Schaden jedem einzelnen lager zuordnen.




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#12
 Von 
kk123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Man kann wohl anhand der alten Kontoauszüge feststellen, was an Material aus dem Lager genommen und verkauft wurde. So kann dann später die Summe festgestellt werden.
Das Geschäft war zur Hälfte verkauft an ein großes Unternehmen. Von denen war aber nie jemand im Laden anwesend. Der damalige pers.haftende Gesellschafter (dem gehörte die andere Hälfte) stellt keinen Strafantrag. Was das Unternehmen macht, weiß ich leider nicht. Da die aber nur auf Profit aus sind, werden sie bestimmt Anzeige erstatten.

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