Hallo zusammen.
Eine alkoholkranke Person mit 2,6 Promille wird beim Diebstahl einer Flasche Schnaps (7,-- Euro) erwischt. Die dazugerufene Polizei bringt die Person in eine Klinik, da die Person einen stark verwirrten Eindruck macht. Nimmt dieser Sachverhalt auf die Strafe Einfluss? Vermindert schuldfähig, da unter Alkoholeinfluss verminderte steuerungsfähigkeit? Danke.
Edit by Mod. : Bitte nicht zwei Threads zum selben Sachverhalt. Hier geht es weiter: https://www.123recht.de/forum/strafrecht/Strafrecht-__f553336.html
-- Editiert von Moderator am 08.05.2019 09:09
Diebstahl und Alkoholiker
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ich hatte ihnen das schon in ihrem anderen Thread insoweit beantwortet. Wenn die Voraussetzungen der verminderten Schuldfähigkeit durch das Gericht festgestellt werden, was im vorliegenden Fall wohl sein kann, da ja anscheinend selbst die Staatsanwaltschaft es in ihrer Anklageschrift schon nicht ausschließt, Hat dies eine Strafmilderung zur Folge. Der Strafrahmen läge dann entgegen dem was in Paragraph 242 StGB steht bei Geldstrafe bis zu drei Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe (statt bis zu 5 Jahren)
Welche Strafe es real gibt, kann man nur raten. Wie auch schon gesagt, haben die Geldstrafen für die letzten Taten den Angeklagten ja anscheinend nicht sonderlich beeindruckt.
Daher wäre es denkbar, dass es dieses Mal eine kurze Freiheitsstrafe zur Bewährung gibt. Vielleicht gibt es aber auch nochmals eine Geldstrafe. Kann man ohne hellseherische Fähigkeiten nicht wissen.
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