Diebstahl und Computerbetrug

13. Mai 2023 Thema abonnieren
 Von 
ip634033-42
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Diebstahl und Computerbetrug

Ich habe in einem Supermarkt gearbeitet. Ich habe gefälschte Rettoure gemacht und das Geld eingesteckt. Das ist sicherlich ein sehr großer Fehler meinerseits, und außerdem habe ich das innerhalb von etwa 4 Monaten 23 Mal gemacht. Der Gesamtbetrag des gestohlenen Geldes beläuft sich auf 442 Euro. Außerdem habe ich auch Deutschlandcard-Punkte auf meine Karte geladen. ( Ich habe sie nicht eingefordert und wurde an diesem Tag sofort erwischt). Ich weiß, das klingt schrecklich, und ich weiß nicht, warum ich nicht vorausschauend gehandelt habe. Ich bin 22 Jahre alt und studiere an einer internationalen Uni. Ich habe natürlich alle Schäden, die ich verursacht habe, zurückgezahlt, aber darf ich wissen, was mich sonst noch erwartet, vor allem, wie schwer ich bestraft werden könnte und ob es in meinem Strafregister vermerkt wird? Ich habe auch einen Brief von der Polizei erhalten, in dem ich über die Straftat, nämlich Diebstahl und Computerbetrug, informiert werde.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125882 Beiträge, 40546x hilfreich)

Zitat (von ip634033-42):
vor allem, wie schwer ich bestraft werden könnte

Laut Gesetz könnte man dafür mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.



Zitat (von ip634033-42):
und ob es in meinem Strafregister vermerkt wird?

Verurteilungen werden in den entsprechenden Strafregistern vermerkt, die ganze Angelegenheit landet auch in diversen Datenbanken der Ermittler.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
ip634033-42
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich danke Ihnen für die Antwort. Ja, ich habe nachgeschaut und die möglichen Strafen gesehen, aber ich frage mich, ob es eine Schätzung dafür gibt, wie viel Geldstrafe ich bekommen könnte oder ob ich vielleicht ins Gefängnis muss.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125882 Beiträge, 40546x hilfreich)

Zitat (von ip634033-42):
ob ich vielleicht ins Gefängnis muss.

Als Ersttäter ohne vorherige Verurteilungen eher unwahrscheinlich.

Die Geldstrafe könnte wegen der vielen Taten schon höher ausfallen - 60-90 Tagessätze wäre meine Schätzung.
Je nach Güte der Verteidigung und anderer uns unbekannter Faktoren auch weniger oder mehr ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
ip634033-42
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Herzlichen Dank für die Antwort. Da ich Studentin bin und kein Einkommen habe, könnte ich mir keinen Verteidiger leisten. Darf ich Sie also noch einmal fragen, was Sie mir empfehlen?

Ich dachte daran, einfach alles zuzugeben und mein Bedauern auszudrücken. (und ich bedauere es sehr.) Aber abgesehen davon habe ich keine Ahnung, was ich sonst tun soll.

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#5
 Von 
ip634033-42
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Herzlichen Dank für die Antwort. Da ich Studentin bin und kein Einkommen habe, könnte ich mir keinen Verteidiger leisten. Darf ich Sie also noch einmal fragen, was Sie mir empfehlen?

Ich dachte daran, einfach alles zuzugeben und mein Bedauern auszudrücken. (und ich bedauere es sehr.) Aber abgesehen davon habe ich keine Ahnung, was ich sonst tun soll.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125882 Beiträge, 40546x hilfreich)

Zitat (von ip634033-42):
Da ich Studentin bin und kein Einkommen habe

Nun, auch wenn Studentenjahre sehr karg sind, jeder Student hat Einkommen. Denn sonst würde er kein Obdach haben, keine Nahrung etc. haben.

Aber auch für Leute ohne Einkommen hat der Staat vorgesorgt, nennt sich Ersatzfreiheitsstrafe, da wird die Geldstrafe hin Haft umgewandelt.
Insofern würde die Argumentation "kein Einkommen" eher nachteilig sein ...



Zitat (von ip634033-42):
Ich dachte daran, einfach alles zuzugeben

Ein Geständnis ist schon mal gut.



Zitat (von ip634033-42):
und mein Bedauern auszudrücken.

Das dürfte wohl nicht so ganz reichen. Man sollte sich mal mit dem Konstrukt der "tätigen Reuer" beschäftigen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33497 Beiträge, 17463x hilfreich)

Aber abgesehen davon habe ich keine Ahnung, was ich sonst tun soll. Den Schaden ersetzen natürlich.
Da ich Studentin bin und kein Einkommen habe Niemand hat "kein Einkommen" - rechnen Sie mal mit einer Tagessatzhöhe von so 20 bis 30 Euro. Ratenzahlung ist auf Antrag möglich.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#8
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3877 Beiträge, 1054x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Aber abgesehen davon habe ich keine Ahnung, was ich sonst tun soll. Den Schaden ersetzen natürlich.
Zitat (von ip634033-42):
Ich habe natürlich alle Schäden, die ich verursacht habe, zurückgezahlt

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#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33497 Beiträge, 17463x hilfreich)

Okay, danke für den Hinweis - dann kann die TE aktuell wohl nichts weiter tun...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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