Diebstahl und Schwarzfahren/Betrug

20. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
SuperCitizen
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Diebstahl und Schwarzfahren/Betrug

Sehr geehrte Damen und Herren,


Person A wurde beim schwarzfahren erwischt und hat falsche angaben zu seiner person gemacht, was ihm dann ein beschleunigtes verfahren einhandelten, in dem ihm " Leistungserschleichung in Tatmehrheit mit betrug" vorgeworfen wird. Jedoch wurde Person bereits vor 6 monaten zu 30 tagessätzen aufgrund von gemeinschaftlichen Diebstahls verurteilt. Person A ist nun verwundert warum es zu einem beschleunigtem Verfahren kam, und frägt sich nun, ob man ihm eine Bewährungsstrafe erteilen wird. Wie ist denn die rechtslage in einer solchen situation?

Mit freundlichen Grüssen

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Das beschleunigte Verfahren ist in § 417 StPO bis § 420 StPO geregelt. StA und Gericht sehen es hier offenbar als angebracht an. Eine Freiheitsstrafe (auch zur Bewährung) ist hier nicht unbedingt zu erwarten, eher eine erneute (diesmal höhere) Geldstrafe.

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