Diebstahl unter Verwandten mit Verkauf an Dritte

27. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
TwostrokeKtm
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)
Diebstahl unter Verwandten mit Verkauf an Dritte

Sehr geehrte Forumnutzer!

Mir ist was sehr kurioses passiert was mich dazu bewogen hat mich hier zu registrieren und die Geschichte mit der Öffentlichkeit zu teilen, zum einen weils ne echte "Räuberpistole" ist, zum anderen weil ich mittlerweile gänzlich verunsichert bin und jeden Rat, Tipp und Fingerzeig dankend annehmen werde. Die Forumssuche habe ich bereits gequält, fand aber nichts entsprechendes.

Folgendes hat sich zugetragen: Ich bin in einem Kleinanzeigenportal auf eine Anzeige gestossen in der die Auflösung einer Werkstatt angekündigt wurde. Zum Verkauf stehen mehrere Elektrogeräte. Nach Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer kam es zu einem Treffen bei dessen Wohnung, die Geräte wurden begutachtet und über den Preis verhandelt. Dazu muss ich sagen dass der Verkauf der Geräte aus dem Kofferraum des Wagens des Verkäufers erfolgte, begründet damit sein Vater sei gestorben und er würde die Werkstatt auflösen, hätte die Geräte aber erst am selben Tag für das Treffen geholt. Der Verkäufer zeigte keine Unsicherheit, die Geschichte klang plausibel, kurz, ich war gutgläubig. Der Kaufpreis von 100€ war günstig aber nicht so niedrig dass er Misstrauen erwecken könnte, an ein paar der Gerätschaften erkannte ich bereits Wartungs- bzw. Instandsetzungsbedarf.

Ich habe die Gerätschaften bei mir daheim ausgeladen um dann im direkten Vergleich mit vorhandenen Geräten festgestellt dass ich 2 davon verkaufen kann weil die schlechter sind als das was ich bereits in meiner Werkstatt stehen habe. Also die Maschinen flugs fotografiert und in Ebay eingestellt.

Einige Tage später meldet sich ein Ebay-Mitglied ich solle mich doch bei ihm melden, schickt die Telefonnummer mit, aber keinen Hinweis um was es geht. Da ich an dem Tag mit meinen Kindern beschäftigt war und keine Lust hatte zu telefonieren habe ich das Mitglied über einen Kommunikationsdienst angeschrieben. Im weiteren Verlauf kam heraus dass er behauptet die Sachen wären gestohlen, verdächtigte selbstverständlich mich gleich des Diebstahls und drängte auf sofortige Herausgabe der Maschinen mit der Drohung er würde zur Polizei gehen. Ich verweigerte erstmal die sofortige Herausgabe mit der Vermutung dass es sich hier um ein abgekartetes Spiel handelt, aus der Namensgleichheit des Ebay-Mitglieds und des Verkäufers schloss ich auf ein Verwandtschaftsverhältnis. Ich vermutete also eine Betrugsmasche, einer verkauft Maschinen und ein anderer fordert diese dann wieder zurück. Trotz allem nam ich die Ebay-Auktionen erstmal wieder raus und stellte klar über welchen Weg die Maschinen in meinen Besitz gelangt sind.

Ich wartete also erstmal ab, am nächsten Tag setzte sich dann auch tatsächlich die Polizei mit mir in Verbindung und sagte wenn ich die Sachen nicht zurückgebe mache ich mich selbst der Hehlerei schuldig. Im weiteren Gesprächsverlauf kam dann raus dass aus dem Gartenhäuschen des Vaters, der mitnichten verstorben war, diese Maschinen gestohlen worden sind. Die Ebay-Auktionen wurden zufällig von einem Sohn gesehen, dieser erkannte die Maschinen und kontaktierte mich. Nachdem ich erläutert hatte von wem ich die Maschinen habe wurde klar dass dies ein weiterer Sohn ist. Dieser gab den Diebstahl auch zu, somit waren alle Fronten erstmal geklärt.

Unklar ist für mich jetzt wie es weiter geht und besonders wie ich mich verhalten soll und kann. Die Polizeistation des Vaters sagt ich muss die Gegenstände auf jeden Fall zurückgeben. Dazu bin ich auch bereit, ein Termin zur Übergabe ist bereits vereinbart. Aber was dann? Tatsache ist dass der Vater den Sohn nicht wegen Diebstahls anzeigen will. Damit bliebe mir noch einen Betrug zur Anzeige zu bringen, wegen dem Verkaufspreis. Aber wenn der Sohn mir den Verkaufspreis zurückerstattet wird der Betrugsvorwurf nichtig, oder? Das würde ja bedeuten dass der feine Herr Sohn straffrei ausgehen würde...

Meine Fragen also:

Welchen Anspruch habe ich gegen den Verkäufer?

Welche Möglichkeiten habe ich den Verkäufer zu belangen? Anzeige? Strafantrag? Welche Begründung?

Andere Frage:
Wenn der Diebstahl nicht angezeigt wird, ist es dann ein Diebstahl? Warum kann ich für ein Verbrechen belangt werden wenn der Verbrecher vor mir nichtmal angezeigt wird?
Könnte es nicht so sein, solange der Diebstahl nicht angezeigt wird liegt kein Verbrechen vor, also war der Verkauf der Maschinen rechtsgültig?

Möglicherweise ist das sehr naiv gefragt, aber ich bin mittlerweile nachdem mir vom örtlichen Polizeirevier widersprüchliche Aussagen zu denen des Polizeireviers des Vaters gemacht wurden sehr verunsichert.

Mit freundlichem Gruss

Twostroke Domi H.



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-- Editiert TwostrokeKtm am 27.01.2015 10:32

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4 Antworten
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#1
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 614x hilfreich)

quote:
Aber wenn der Sohn mir den Verkaufspreis zurückerstattet wird der Betrugsvorwurf nichtig, oder?

quote:
Wenn der Diebstahl nicht angezeigt wird, ist es dann ein Diebstahl?

Wenn ein Mord nicht angezeigt wird, ist es trotzdem noch Mord. ;)
Die Tat an sich ist unabhängig von einer Anzeige.

Ich würde den Sohn anzeigen - allerdings eventuell erst nachdem ich das Geld bekommen habe. In Ihrem Fall wegen Betrug denke ich. Ihnen hat er nichts geklaut (was nicht heißt, dass es nicht trotzdem Diebstahl war). Dass er das Geld danach zurückzahlt, macht den Betrug nicht ungeschehen. Selbst versuchter Betrug (Sie hätten die Sachen nicht gekauft) ist strafbar.

-- Editiert teador am 27.01.2015 11:10

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119318 Beiträge, 39710x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Die Polizeistation des Vaters sagt ich muss die Gegenstände auf jeden Fall zurückgeben. <hr size=1 noshade>

Die haben aber nichts zu sagen in einem solchen Fall, da es keine Richter sind.
Da man die Zusage zur Rückgabe aber bereits getätigt hat, ist der Drops gelutscht.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
TwostrokeKtm
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)

Guten Tag!

Danke für die Antworten, nachdem mittlerweile nochmal etwas Zeit verstrichen ist und ich mich an diversen Stellen informieren konnte sieht es tatsächlich so aus dass bei der ganzen Sache einiges Grundsätzlich schief gelaufen ist (abgesehen vom Diebstahl und den Folgen)

Angefangen damit dass der Polizist der vom bestohlenen Vater informiert wurde sich wohl offensichtlich Arbeit und Papierkram sparen wollte. Die ganze Geschichte wurde in keinster Weise irgendwie schriftlich protokolliert, lediglich telefonisch von dem Polizisten abgearbeitet. Der normale Weg wäre wohl gewesen dass der aufnehmende Polizist eine Anzeige schreiben muss (gegen mich) und die Verdachtsmomente dann von meinem örtlichen Polizeiposten überprüft werden müssen. Da hier aber nicht der offizielle Dienstweg eingeschlagen wurde lief das alles nur über Telefon. Diese Vorgehensweise ist im Nachhinein falsch und hat damit ein paar eigentlich falsche Sachverhalte generiert.

Der Effekt ist aber der selbe: Rein Menschlich ist es richtig dass die Gegenstände so schnell und unkompliziert dem richtigen Eigentümer zurückgegeben werden. Ich habe ja auch keine Lust die Werkstatt voller Diebesgut stehen zu haben, da fühl ich mich ja selber schlecht.

Wie ich jetzt aufgeklärt wurde kann ich den Verkäufer zwar anzeigen, den Kaufpreis aber nur Zivilrechtlich einklagen. Das hatte ich schon vermutet, das ist keine große Überraschung. Überraschend ist dass weder die eine nach die andere Polizeistation sicher sagen kann wegen welchem Vergehen ich Anzeige stellen kann. Die eine sagt Betrug, die andere Hehlerei, wobei ich bei letzterem nachdem ich den § mal durchgelesen habe ziehmlich sicher bin dass der nicht greift.

Aber ich lasse einfach mal noch ein wenig Zeit verstreichen, ich werde auch versuchen die Erkenntnisse und den Werdegang ein wenig zu protokollieren, einfach weil ich trotz stundenlanger Suche im Internet keinen Fall gefunden habe der diesem gleicht.

mit freundlichen Grüßen

twostroke

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119318 Beiträge, 39710x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Überraschend ist dass weder die eine nach die andere Polizeistation sicher sagen kann wegen welchem Vergehen ich Anzeige stellen kann. <hr size=1 noshade>

Nö, ist es eigentlich nicht. Die wenigsten Polizisten sind studierte Juristen, deshalb gibt es ja Staatsanwälte und Richter.

Man schildert einfach den Sachverhalt und sendet diesen an die Staatsanwaltschaft. Die suchen dann die richtigen §§ und Vergehen zusammen, das haben die auf der Uni gelernt.
:)





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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