Hallo... folgendes Problem..
ich bin noch nicht 18 und habe einen Laden-Diebstahl begangen..
für den ich mich sehr schäme und auch wirklich reue zeige,..
..das ist mein aller erster gewesen und ich bin davor auch noch nicht auffällig gewesen..
nun habe ich angst,wie es weiter geht..
der wert war 35euro.. das verfahren läuft erst seid kurzem,
ich weiß also noch nicht, welche strafe ich bekomme..
ich habe eine frage.. wie lange bleibt diese straftat im führungszeugnis und im BZR.. wenn ich Glück habe/Pech..?
Dessweiteren muss ich dieses Jahr ein Praktikum machen,
muss ich dort dann auch mein Führungszeignis geben?
.. ich bereue es zutiefst..
Diebstahl - wie lange bleibt diese straftat im führungszeugnis und im BZR..?
5. August 2008
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Frage vom 5. August 2008 | 19:14
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Diebstahl - wie lange bleibt diese straftat im führungszeugnis und im BZR..?
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#1
Antwort vom 6. August 2008 | 14:21
Von
Status: Praktikant (609 Beiträge, 106x hilfreich)
Es erfolgt keine Eintragung ins Führungszeugnis, ggf. eine Eintragung ins Erziehungsregister, falls es zu einer Verurteilung oder Einstellung des Verfahrens kommt.
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