Diebstahl wiederholungstäter 2 Mal ?

7. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Sinnhat
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 7x hilfreich)
Diebstahl wiederholungstäter 2 Mal ?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wurde mit 18 beim Ladendiebstahl erwischt wert : 10 Euro
und heute mit 21 beim Ladendiebstahl erwischt wert : 3 Euro

haha ich weiß dumm aber was soll man machen aus Fehlern lernt man!

Passiert da was, bei dem Ersten Ladendiebstahl wurde es Eingestellt.

Mein Grund war hab da gearbeitet 3 Monatslöhne nicht bekommen verägerungen und Hass auf den Laden!

Hungersnot als Hauptgrund!


Liebe Grüße

und danke für jede Hilfe

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1037 Beiträge, 179x hilfreich)

Kling etwas unlogisch:
Du bekamst 3 Monatslöhne nicht ( sind - sagen wir mal - 1500.-) und um dich zu rächen, klaust du etwas für 3 .- und begründest das mit: Hungersnot????

Solltest du wirklich die 3 Monatslöhne nicht bezahlt bekommen, muss das sicher einen Grund haben. Bzw: Du kannst die Frage bezugs dessen hier reinstellen.



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#2
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Normalerweise würde auch der zweite Diebstahl bei einem geständigen Täter eingestellt werden. Aber verstehe ich das richtig? Sie haben Ihren Arbeitgeber beklaut? Da ist das mit der Einstellung nicht so sicher, es kann auch einen Strafbefehl geben.
Den Unsinn mit der Hungersnot sollten Sie sich aber gegenüber der Polizei sparen. Schließlich sind Sie in den 3 Mo., in denen Sie kein Geld bekommen haben, auch nicht verhungert. Grund war also doch wohl eher der Hass auf den Laden. Aber es war eben auch Ihr Arbeitgeber, der jetzt jeden Grund hat, Sie rauszuschmeißen. In der letzten Zeit gingen ja ausreichend Fälle durch die Presse, in denen Mitarbeiter wegen Diebstahl von Kleinigkeiten fristlos entlassen wurden.

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#3
 Von 
Sinnhat
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 7x hilfreich)

Ja definitiv is Hass der Punkt!

ich arbeite da auch nicht mehr!

war halt Peinlich und dumm!

nur keinen lust auf viel ärger..

also gehen wir alle davon aus das da nichts passieren wird..

vlg

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