Diebstahl zu Raub

8. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
Garten der Probleme
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Diebstahl zu Raub

Hallo leute undzwar hab ich ein großes Problem und ich hoffe ihr könnt mir helfen,
Gestern habe ich peinlicher weise und ohne nachzu denken mir einen energy drink der 1,80 gekostet hat eingesteckt im Rewe markt alles ganz spontan weil mir ein wenig geld gefehlt hat .Ich bin 17 somit noch Jugendlicher und war mit meinem Kumpel unterwegs.Unglücklicher weise wurde ich von einer Kamera erwischt und somit wurde ich kurz vor verlassen des Kaufhauses angehalten vom Laden detektiv.Ich wurde gebeten die dose herrauszurücken im infekt hab ich nciht nachgedacht und bin gerannt.. jedoch an der 2ten schiebetür gescheitert da sie einen mechanismus hat, das wenn man zu schnell auf die tür zu rannt sie zu bleibt. somit wurd ich dann vom detektiv in schitzkasten genommen und handschellen wurden mir auch verpasst damit ich nciht erneut wegrenne.

Später wurde dann halt mein freund auch ins vernehmuns ziimmer gerufen.Da ich versucht habe wegzurennen wurde aus dem diebstahl ein Raub.Mein freund hat keine schul jedoch wurde protokolliert, das er den Diebstahl mitbekommen hat etc. unsere personalien wurden aufgenommen die das wir bekommen ein jahr Hausverbot in Rewe etc. Polizei kam noch vorbei nahm protokolle mit und gaben uns die Ausweise und wir durfen gehen.

Nun zu meiner frage. Da ich bereits im Jahr 07 wegen kleinem Diebstahls ( 4 eruo)
damals verwarnt wurde und nun der Raub hinzukommt was kommt nun auf mich zu / was wird mit mir passieren? könnt ihr mir helfen bin echt sehr verzweifelt.Kommt es zur Gerichts verhandlung?Werde ich angeklagt? Worauf muss ich mich gefasst machen?Damals wurde der Diebstahl eingestellt weil die schuld gering war und ich belehrt wurde etc.?

was passiert mit meinem Kumple der relativ wenig mit der Sache zu tun hat.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen
Mit freundlichen Grüßen

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2365x hilfreich)

Wenn Ihnen tatsächlich Raub (wohl eher räuberische Diebstahl) vorgeworfen wird, dann haben Sie ein großes Problem am Hals, denn das ist ein Verbrechen, für welches Erwachsene mindestens (!) ein Jahr in den Knast müssen. Das haben Sie als Jugendlicher allerdins nicht zu befürchten. Eine Anklage bzw. Gerichtsverhandlung wird es aber sicher geben, sofern es bei dem Vorwurf bleibt.

Fraglich ist aber, ob es sich überhaupt um einen räub. Diebstahl handelt oder nicht. Bloßes Wegrennen ist kein räub. Diebstahl. Entscheidend ist, ob man mit Gewalt die Beute gesichert hat oder nicht. Wurde der Detelktiv beispielsweise geschlagen, weggeschubst oder ähnliches?

Sollte es bei dem Verdacht des räub. Diebstahls bleiben, steht ihnen auch eine Pflichtverteidigung zu. Es wäre zu empfehlen, einen Anwalt aufzusuchen.

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33886 Beiträge, 17608x hilfreich)

Hi,

na ja, aus der Tathandlung ist kein rD zu erkennen. Und was den Anwalt anbelangt: Wenn der junge Mann mit dem schrägen Nickname JETZT zum Anwalt geht, blecht er. Also: Nur wenn Du eine Anklageschrift erhältst, in der Dir räuberischer Diebstahl vorgeworfen wird (und die kriegst Du, wenn überhaupt, erst in ein paar Monaten), steht Dir ein Pflichtverteidiger zu - nicht vorher.

Gruß vom mümmel

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#3
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2417 Beiträge, 1226x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2365x hilfreich)

Ich schließe mich an. Einen Anwalt sollte erst dann aufgesucht werden, wenn eine Anklageschrift eintrudelt. Allerdings würde ich dann nicht warten, bis das Gericht mir einen Anwalt beiordnet, sondern ich würde mir lieber selbst einen aussuchen. (Dann aber vorher abklären, ob er bereit ist, die sache als PV zu übernehmen)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30223 Beiträge, 9555x hilfreich)

Zitat:
[color=red]Garten der...[/color]
Da ich versucht habe wegzurennen wurde aus dem diebstahl ein Raub.


Zitat:

[color=red]Ali Baba[/color]
Wegrennen macht noch keinen Raub.


Völlig richtig! Ein Raub (bzw. in diesem Fall ein "räuberischer Diebstahl", der jedoch einem Raub gleichstünde) wäre es nur, wenn das "wegrennen" mit Gewalt oder Gewaltandrohung verbunden gewesen wäre und das Ganze in der Absicht geschieht sich den Besitz der Beute zu erhalten.

Wenn ich z.B. nachdem mich der Dedektiv angehalten hat, diesem den Drink vor die Füße werfe und dann wegrenne und ihm dann -nachdem er mich zwischenzeitlich zu packen bekommen hat- eine scheuere und wieder wegrenne, wäre es -sogar trotz(!) der Gewaltanwendung- kein Raub (räub. Diebst.), da ganz offensichtlich nicht der Besitzerhalt der Beute das Ziel war (die wurde ja bereits vor Beginn der Flucht zurückgelassen) sondern einfach das "Entfliehen vor Bestrafung". In diesem Fall wäre es ein (einfacher) Diebstahl in Tatmehrheit mit (einfacher) Körperverletzung.

quote:<hr size=1 noshade>Also: Nur wenn Du eine Anklageschrift erhältst, in der Dir räuberischer Diebstahl vorgeworfen wird (und die kriegst Du, wenn überhaupt, erst in ein paar Monaten), steht Dir ein Pflichtverteidiger zu - nicht vorher. <hr size=1 noshade>


Stimmt insoweit. Der Vollständigkeit halber sei jedoch angemerkt, dass das Gericht auch bereits vor Anklageerhebung einen Pflichtverteidiger bestellen kann [§ 141, Abs. 3 StPO ), was es in der Praxis in dafür in Frage kommenden Fällen aus Gründen der Verfahrensbeschleunigung auch in aller Regel tut, wenn später ohnehin zwingend ein Pflichtverteidiger zu bestellen wäre. Wenn also z.B. jemand auf frischer Tat bei einem -zweifelsfrei gegebenen- Verbrechen(-statbestand) erwischt wird, wird in aller Regel sofort ein PV beigeordnet, wenn dies seitens der StA beantragt (bzw. die Beantragung ggü. der StA angeregt) wird. Die StA muß/soll den Antrag stellen, sobald ersichtlich wird, dass im Hauptverfahren ein PV zu bestellen wäre [Meyer-Goßner zu § 141 StPO , Rn. 5]

[color=red]
In diesem Fall hier muß aber in jedem Fall abgewartet werden,[/color]
ob beigeordnet wird, da der SV-Schilderung nach eben kein zwingender Grund für eine (auch spätere) Bestellung aus § 140 StPO vorliegt, da insbesondere kein Verbrechenstatbestand erfüllt zu sein scheint.






-- Editiert am 08.05.2009 18:13

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#6
 Von 
Garten der Probleme
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Das klingt aber im meinem falle wiederum nicht gut für mich.Da der Detektiv mich auf die ware angesprochen hat , hab ich sie auch rausgeholt und die dose ihm gezeigt! die wollte ich ihm auch geben und hab noch bettelnd gefragt können wir das nciht anderes regeln etc. Darauf hin meinte er steck die dose wieder hinein alles andere klären wir hinten. Ab dem punkt an bin ich gerannt. Also hat sich leider in dem moment schon die dose in meiner tasche befunde ohne absicht bei der flucht dachte ich nicht an die dose die noch in der tasche steckte. ich wollte einfach nur so schnell wie möglich raus daher der flucht versuch?

was nun?

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#7
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 364x hilfreich)

Wenn Du nicht handgreiflich geworden bist, ist es kein Raub. Wenn der Detektiv sowas erzählt, wollte er Dir Angst machen oder hatte keine Ahnung.
Stell Dich mal eher darauf ein, daß Du eine paar Arbeitsstunden machen mußt. Damit wird es das dann aber wohl auch gewesen sein.
Sollte es dann trotz allem doch beim Raub bleiben, sind entweder ein paar mehr Arbeitsstunden oder vielleicht auch nen 2tägiger Arrest drin.

-----------------
"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

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#8
 Von 
Garten der Probleme
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Oke mitte letzter woche ist der brief angekommen da ich auf klassenfahrt war konnte ich erst heute von erfahren. Gabs mal wieder ordentlich stress zu hause. Aber wie gesagt ihr hattet recht der LD wollte mir nur angst einjagen da die klage "diebstahl geringfügiger sachen" beinhaltet also kein Raub mehr!

ich muss jezt die tage zur vernehmung! was passiert nun?da ich ja schonmal wegen der selben sache vor 2 jahren erwischt wurde gelte ich nun als wiederholungstäter?
wie wird es mit der strafe aussehen..

mfg

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30223 Beiträge, 9555x hilfreich)

Wie schon gesagt... Das werden einige Sozialstunden werden...

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#10
 Von 
Garten der Probleme
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

jet kommt meine nähste frage der termin zur vernehung sollte vor 2 wochen gewesen sein... dieser jedoch wurde abgesagt und auf unbegrenzt verschoben da die ermittlungen noch laufen? was soll denn das heißen? was könnte es denn in dem falle noch zu ermitteln geben?

mfg

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#11
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 412x hilfreich)

Vielleicht hat der Detektiv ja in einer Vernehmung was von Gewalt deinerseits erzählt und jetzt wird doch noch wegen räuberischen Diebstahl ermittelt. Da kann man nur abwarten...

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2365x hilfreich)

@ danielB: Mach doch dem Jungen nich so viel Angst.... :)

Vielleicht hat der Detektiv vor Aufregung auch einen Herzinfarkt bekommen und jetzt wird wegen fahrlässiger Tötung ermittelt... (oder - falls Gewalt im Spiel war - wegen Raub mit Todesfolge) :grins:

Nein, Spaß beiseite, das hat sicher gar nichts zu bedeuten. Ich würde einfach abwarten. Wenn sich die Sachlage tatsächlich verändern (verschlimmern) sollte, dann melde Dich hier. Dann kann dir gesagt werden, was sinnigerweise zu tun ist. Bis dahin solltest du einfach abwarten.



-- Editiert am 27.05.2009 09:45

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