Diebstahl zum zweiten mal mit 17

19. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Steffi2803
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Diebstahl zum zweiten mal mit 17

Hallo,
ich wurde am 31.3.2010 zum ersten mal erwischt, im warenwert von ca. 15 € lebensmittel.. das verfahren wurde eingestellt..
doch jetzt habe ich am 4.12.2010 wiederholt geklaut um die 20 € schmuck..
heute ist der brief vom polizeirevier gekommen dass ich dort am freitag aufkreuzen soll..
meine frage, müssen meine eltern dabei sein, da die zurzeit verreist sind..oder kann ich auch meine 22 jährige schwester mitnehmen?
und dann noch, welche strafe könnte ich bekommen?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30224 Beiträge, 9548x hilfreich)

Du kannst auch alleine gehen. Deine Schwester hat kein Anwesenheitsrecht. Man kann sie allerdings zulassen. Entscheidet der Polizist. Es besteht übrigens auch für Dich keine Pflicht dort hinzugehen. Du kannst auch wegbleiben. Wenn Du Dir die Chance auf eine erneute Einstellung des Verfahrens offenhalten willst, solltest Du aber hingehen und etwas Einsicht zeigen.

Als "Strafe" wird es wohl ein paar Sozialstunden geben.

Alles weitere wurde schon 1001mal in diesem Forum geschrieben. Suche benutzen und mal etwas einlesen.

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