Diebstahl/Betrug

12. Oktober 2012 Thema abonnieren
 Von 
nadineanonym
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Diebstahl/Betrug

Hallo,

habe gestern n dummen Fehler gemacht.

Ich war feiern und habe eine Verzehrkarte auf der Toilette gefunden, hatte also nun 2 Karten.

Habe mir dann mit meinem Kumpel gedacht, machen wir die mal voll und gehen mit unserer eigenen raus.

Betrunken, wie ich war, habe ich an der Kasse die FALSCHE karte gezückt und es hieß zahlen sie bitte 53 euro. dann hab ich nicht nachgedacht und gesagt moment ich hab noch eine zweite die hier hab ich aufm kloh gefunden.

daraufhin hieß es ich hätte betrogen und sie würden die polizei holen. nach 30 minuten war sie immer noch nicht da ka ob sie überhaupt gerufen wurde und es hieß bezahl das jetzt und dann hast du hausverbot.

personalien wollten die auch nit haben soweit ich mich erinnern kann nur auf dem bon steht mein name da ich mit kreditkarte die 53 euro bezahlt habe.

FALLS da noch was kommt, womit muss ich rechnen?

-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30223 Beiträge, 9557x hilfreich)

quote:
Betrunken, wie ich war, habe ich an der Kasse die FALSCHE karte gezückt und es hieß zahlen sie bitte 53 euro. dann hab ich nicht nachgedacht und gesagt moment ich hab noch eine zweite die hier hab ich aufm kloh gefunden.


Sehr geschickt...

quote:
FALLS da noch was kommt, womit muss ich rechnen?


Wird wohl nicht, da der Laden kein Interesse daran haben dürfte. Die haben ja wohl Deine 2 Karten kassiert und dem Verlierer auch noch mal einen kompletten Kartenwert abgeknöpft, da der ja keine Karte vorzeigen konnte beim rausgehen.

quote:
womit muss ich rechnen?


Kommt auf Dein Alter an und darauf, ob Du bereits vorbestraft bist.


-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
nadineanonym
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

24 nicht vorbestraft

-----------------
""

Wie wahrscheinlich ist wenn ich mich sofort reuig zeige das das verfahren eingestellt wird und falls Nein mit welcher Strafe muss ich rechnen? Die Summe habe ich js bereits gezahlt

-- Editiert nadineanonym am 12.10.2012 20:31

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
nadineanonym
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Wird das verfahren, falls es dazu kommt, eingestellt oder mit welcher Strafe muss ich rechnen?

Wie lange dauert es bis ich erfahre das ich angezeigt wurde?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30223 Beiträge, 9557x hilfreich)

Bis Post von der Polizei käme, kann es 2 Wochen dauern, oder 4 oder 6...

Wenn es noch keine Vorauffälligkeiten gibt, ist eine Einstellung nach § 153 StPO oder § 153a StPO gegen eine kleine Geldauflage nicht unwahrscheinlich.

-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

0x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
nadineanonym
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Was bedeutet Ca kleine? Und wie wahrscheinlich ist es bei 53euro das das Verfahren ohne Auflagen eingestellt wird?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30223 Beiträge, 9557x hilfreich)

quote:
Was bedeutet Ca kleine?


bis 100,00 €

quote:
Und wie wahrscheinlich ist es bei 53euro das das Verfahren ohne Auflagen eingestellt wird?


Hellsehen kann hier leider niemand. Die Entscheidung trifft der zust. Staats- oder Amtsanwalt, dem auch keiner von uns vorher in den Kopf sehen kann...

-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2365x hilfreich)

Ich sehe hier überhaupt keine Straftat.

Sie haben Getränke im Wert von 53,- Euro verzehrt.
Sie haben die Karte an der Kasse vorgezeigt.
Sie haben die verzehrten Geränke bezahlt.

Damit ist alles in Ordnung.

Dass Sie betrügen wollten , ist eine andere Frage. Es kommt zwar eine Versuchsstrafbarkeit in Betracht, aber selbst diese ist alles andere als eindeutig.



-----------------
"justice"

-- Editiert justice005 am 13.10.2012 11:31

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 289.978 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
116.872 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen