Diebstahl/Einbruch

8. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
Smarty77
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Diebstahl/Einbruch

Hallo,
ich schreibe gerade an meiner Hausarbeit im Strafrecht.Vielleicht kann mir jemand bei folgendem Problem helfen. Ich fasse einen Teil des Sachverhalts mal eben zusammen.
A bricht durch den Keller in die Villa des B ein, um eine teure Brosche zu entwenden. Er weiß, daß er keine Kontakte zu Händlern hat um diese zu verkaufen. Deshalb schreibt er einen anonymen Brief an B und fordert ihn auf 30.000 euro zu zahlen, um die Brosche wieder zu bekommen.
Desweiteren entwendet er bei seinem einbruch spontan drei Skulpturen, die ihm aufgefallen sind.
Als er die Villa verläßt wird er von dem sohn des B gestellt. A bedroht diesen mit einer Waffe. Der Sohn stürzt ungünstig und wird ohnmächtig. Da a ihm nicht hilft stirbt er.

Ich dachte zunächst an folgendes:

1. Diebstahl an der Brosche -, da kein dauerhafter Enteignungsvorsatz vorliegt. A ist sich ja sicher, daß B die Brosche von ihm zurückkaufen wird.

2. Diebstahl an der Skulptur +

----bzw.Wohnungseinbruchsdiebstahl

3. Unterschlagung +

4. Hausfriedensbruch +

5. Sachbeschädigung +

Wäre hilfreich, wenn mir jemand seine Meinung dazu schicken würde.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Marc007
Status:
Schüler
(265 Beiträge, 39x hilfreich)

fällt mir spontan schwerer Raub ein ... da Waffe, kommt drauf an wie der Sohn stürtzt bzw. warum, dann vieleicht sogar Totschlag oder Mord. Sonnst Körperverltzung mit Todesfolge oder ähnliches.

Ist nen Bissel wage finde ich.

MFG

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#2
 Von 
Smarty77
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich dachte an Mord durch Unterlassen. Der Sohn ist ungünstig in den Pool gestürzt als er vor dem Einbrecher flüchten wollte.
Dieser hat den Sohn ertrinken lassen, weil er so den Einbruch "verdecken" wollte.
Hat jemand schonmal einen ähnlichen Fall bearbeitet und kann mir somit evtl. noch Fundstellen hierzu nennen?

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#3
 Von 
Tresenhase
Status:
Praktikant
(732 Beiträge, 44x hilfreich)

versuchter Mord-Bedrohung

unterlassene Hilfeleistung

Erpressung- zwecks Brosche

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
RAHägele
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich denke spontan an räuberischen Diebstahl der Skulpturen.

Wenn hins. der Brosche kein DS vorliegt, entfällt evtl. auch der Einbruchdiebstahl, da Entschluß hierzu spontan nach dem Einbruch.

Viel Erfolg

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