Diebstahl/Helerei Benzodiazepine

9. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
MrAbbas
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Diebstahl/Helerei Benzodiazepine

Hallo, ich hätte eine Interessante frage in wie fern man sich bei solchen Delikten strafbar machen würde.


Frage 1 :
Person X findet ein Fahrrad welches nicht abgeschlossen war wo hinten am Bügelschloss sogar noch der Schlüssel steckte, jetzt verkauft er es, was würde ihn für eine Strafe drohen und was für genaue Straftaten wären es, wäre es nur Helerei + Diebstahl ?(Person X ist über 21 und schon mehrmals Polizeilich aufgefallen und saß auch schon im Gefängnis) Dazu kommt das Person X es nur macht, weil er kein Geld zum Essen hat und er eine Drogensucht hat.


Frage 2 :
Person X nimmt Ärztlich verordnen Benzodiazepine gegen Sozialeängste, diese Tabletten enthemmen sehr stark, wenn man dies noch mit Alkohol mischt, fühlt man sich nach 1 Bier so als wenn man 4 getrunken hätte.

Person X geht jetzt in einen Laden, und entwendet dort mehrere Gegenstände von hohem Wert, dass aber alles unter einer Dosis Benzodiazepine die nicht Ärztlich verordnet ist, sagen wir, er müsse täglich 3x welche nehmen.

Morgens 10mg Diazepam
Mittags 10mg Diazepam
Abends 10mg Diazepam

Jetzt nimmt Person X aber 150mg auf einen Schlag(diese Tabletten sind im solo konsum erst ab Gramm mengen tödlich) und würde dann in einem Laden teure Gegenstände entwenden um damit seine Drogen - Alkoholsucht und sein Essen zu finanzieren. Jetzt wird er aber erwischt vom Ladendetektiv oder sonst einer Angestellten, sollte Person X dann darauf bestehen die Polizei rufen zu lassen ? Wegen der Polizei hätte ich nämlich mehrere Fragen :
Wenn Person X nach eintreffen der Polizei sagt, dass er Benzodiazepine + Drogen und nur 2-3 Bier getrunken hat im Blut hat, kann er dann darauf bestehen das die Polizei ihn mit auf die Wache nimmt und eine Blut entnahme macht? Weil das ganze würde ja dann strafmildernd ausfallen wegen den Drogen und den Benzodiazepinen wenn ich richtig liege oder? Natürlich würde Person X dann im Vorsatz handeln, wenn Person X aber jetzt sagt er ist nur durch den Laden gegangen um auf der anderen Seite wieder raus zu gehe(zwecks Ankürzung) hat dann aber die teure Ware gesehen und sich gedacht, weil er eh so hemmungslos ist und nicht ganz herr seiner Sinne ist, ich steck es mir einfach ein und verkaufe es später damit ich mir was zu Essen leisten kann und die nächsten Drogen, dann wäre es wieder kein Vorsatz richtig?

In wie fern wirken Benzodiazepine denn generell strafmildernd auf jegliche art von Straftaten? Weil diese Medikamente enthemmen wirklich sehr sehr stark !

Danke fürs lesen.

Liebe grüße


Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
Person X findet ein Fahrrad welches nicht abgeschlossen war wo hinten am Bügelschloss sogar noch der Schlüssel steckte, jetzt verkauft er es, was würde ihn für eine Strafe drohen und was für genaue Straftaten wären es, wäre es nur Helerei + Diebstahl ?
Es ist "nur" Diebstahl. Eventuell wird die Tat als gewerbsmäßig eingestuft, was hier sehr gut sein kann. Interessant könnte noch der ungefähre Wert des Fahrrads sein. Dafür wäre zunächst der Verkaufspreis interessant.

Beziehungsweise könnte der Verkauf des Fahrrads auch als betrug strafbar sein. Hehlerei ist es jedoch nicht.

Zitat:
Person X ist über 21 und schon mehrmals Polizeilich aufgefallen und saß auch schon im Gefängnis
Das macht es sehr schwer vorherzusagen, was es dafür für eine Strafe gibt. Es könnte sogar passieren, dass es hier ohne Bewährung wieder in den Knast geht, durchaus auch für eine vergleichsweise kurze Freiheitsstrafe. Was gehört denn so zu den Vorstrafen des X? Wie alt war er da? Damals noch Jugendstrafrecht?

Zitat:
weil er kein Geld zum Essen hat und er eine Drogensucht hat
Erhält der X irgendein Einkommen? Was ist mit Arbeitslosengeld? Sowas lässt eine Sozialprognose natürlich denkbarst schlecht aussehen. Das mit der Drogensucht funktioniert auch nicht immer als Milderungsgrund. Kann vielmehr auch nach hinten losgehen. Man müsste ja befürchten, dass der X dauerhaft in der beschaffungskriminalität hängne bleibt. Hat der X denn mal eine Therapie versucht? Um welche Droge geht es da?

Zitat:
das ganze würde ja dann strafmildernd ausfallen wegen den Drogen und den Benzodiazepinen
Das muss ein Sachverständiger beurteilen. Ich glaube nicht, dass das jemand hier im Forum kann. Ich würde aber insbesondere auch den § 323a StGB bedenken. Vielleicht verurteilt man den X sogar als voll schuldfähig, weil er planvoll die Mittel eingenommen hat, um dann im "Rausch" die Diebstähle zu begehen.

Möglicherweise reicht das hier aber nichtmals für eine verminderte Schuldunfähigkeit aus. Wie gesagt, das müsste im Fall der Fälle ein Sachverständiger beurteilen.

Zitat:
In wie fern wirken Benzodiazepine denn generell strafmildernd auf jegliche art von Straftaten?
Kann man nicht vorhersagen, siehe oben. Könnte sogar sein, dass man es damit nur schlimmer macht.

Der X sollte lieber nicht über sowas nachdenken. Womöglich senken solche Gedanken die Hemmschwelle nur noch weiter. Stattdessen sollte der X sich dringend um eine Therapie bemühen.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Zitat:
Das mit der Drogensucht funktioniert auch nicht immer als Milderungsgrund. Kann vielmehr auch nach hinten losgehen.


Richtig. Und zwar in Form einer Unterbringung nach § 64 StGB .

Zitat:
Weil das ganze würde ja dann strafmildernd ausfallen wegen den Drogen und den Benzodiazepinen wenn ich richtig liege oder?


Verschiedene Strafsenate des BGH sahen bei Fällen des vorsätzlichen Rausches, bei denen dem Täter klar sein muss (ggf. weil es schon öfter vorkam), dass er in diesem Zustand zu Straftaten neigt, bzw. eher zu Straftaten neigt, weil es sich unter Benzos entspannter klauen lässt, gerade keinen Anlass zu einer Strafrahmenverschiebung nach unten. Es wird vielmehr teilw. sogar schulderhöhend gesehen. Der GSSt des BGH hat in einer neuen 2018er Entscheidung sogar festgestellt, dass eine Strafrahmenverschiebung nach unten unterbleiben kann, wenn eine vorhersehbare signifikante Erhöhung des Risikos der Begehung von Straftaten aufgrund der persönlichen oder situativen Verhältnisse des Einzelfalls nicht festgestellt ist.

Sehr ausführlich hier:
Zitat:
https://www.rechtslupe.de/strafrecht/strafrahmenmilderung-und-die-selbstverschuldete-trunkenheit-3129817


Zitat:
In wie fern wirken Benzodiazepine denn generell strafmildernd auf jegliche art von Straftaten?


Generell wirkt sich gar nichts aus (s.o.) - Es kommt immer auf den Einzelfall an.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.387 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen